Jobportal des Arbeitsamtes – Allgemeine Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber

Das Jobportal ist eine online Dienstleistung des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft für Arbeitgeber und Arbeitsuchende.

Es ermöglicht Arbeitgebern:

  • Stellenangebote einzugeben und zu verwalten, um diese im Internet zu veröffentlichen und/oder dem Vermittlungsdienst des Arbeitsamtes zur Bearbeitung mitzuteilen. Die Stellenangebote werden auf der Internetseite des Arbeitsamtes (www.adg.be) veröffentlicht sowie auf den Seiten von verschiedenen Partnereinrichtungen des Arbeitsamtes.
  • Eigenständig nach passenden Bewerbern im Jobportal zu suchen und diese bei Interesse zu kontaktieren.

Für die Nutzung des Jobportals gelten für Arbeitgeber die folgenden Regelungen:

1. Registrierung und Nutzung des Jobportals

a) Zur Nutzung des Jobportals ist jede natürliche oder juristische Person berechtigt. Arbeitgeber mit Sozialoder Betriebssitz in Belgien müssen über eine Betriebsregisternummer bei der Zentralen Unternehmensdatenbank des Wirtschaftsministeriums verfügen, die sogenannte ZDU-Nummer (oder n° BCE auf Französisch).

b) Das Eingeben und Veröffentlichen von Angeboten erfordert eine vorherige Registrierung als Nutzer. Ein Arbeitgeber (Betrieb oder Einrichtung) darf sich nur einmal im Jobportal registrieren, außer in begründeten Ausnahmefällen. Die Registrierung wird erst nach Validierung durch den Vermittlungsdienst des Arbeitsamtes aktiviert. Nach der Registrierung können zusätzliche Adressen und Kontaktpersonen im Portal erstellt werden.

c) Durch Zustimmung der vorliegende Nutzungsbedingungen bestätigt der Nutzer, dass er von dem Unternehmen, in dessen Namen er ein Konto erstellt oder das er vertritt, ordnungsgemäß zur Erstellung eines Jobportal-Kontos und zur Eingaben oder Verwaltung von Stellenangeboten bevollmächtigt wurde.

d) Nach der Registrierung erhält der Nutzer eine automatisch generierte E-Mail mit einem Link zu seinem Login und der Aufforderung, ein sicheres Kennwort zu erstellen. Der Nutzer, der ein Konto für einen Betrieb oder eine Einrichtung erstellt, gilt als Administrator dieses Kontos. Der Administrator kann im Portal weitere Kontaktpersonen mit eigenem Login anlegen.

e) Durch die Registrierung im Portal stimmt der Nutzer der Kommunikation auf elektronischem Wege zu.

f) Jeder Nutzer kann seine Registrierung jederzeit durch einfache Mitteilung an das Arbeitsamt zurücknehmen lassen ([email protected]).

g) Die Nutzung des Jobportals ist unentgeltlich. Auf eventuelle bezahlbare Dienstleistungen wird ausdrücklich hingewiesen.

h) Arbeitgeber haben dafür Sorge zu tragen, dass bei ihren Benutzerkonten eine missbräuchliche Nutzung durch Unbefugte ausgeschlossen ist. Dazu gehört auch, dass den einzelnen Nutzern die vorliegenden Nutzungsbedingungen zur Kenntnis gebracht werden und deren Einhaltung gewährleistet wird. Jobportal des Arbeitsamtes – Allgemeine Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber

2. Eingabe, Veröffentlichung und Bearbeitung von Stellenangeboten

a) Bei der Eingabe von Stellenangeboten kann der Nutzer wählen, ob diese nur veröffentlicht oder auch durch die Stellenvermittlung des Arbeitsamtes bearbeitet und im Portal veröffentlicht werden sollen. Bei der Variante „Bearbeitung” kann der Nutzer zusätzlich wählen, ob das Angebot anonym oder offen veröffentlicht wird. Das Arbeitsamt behält sich das Recht vor, die Bearbeitung eines Angebotes abzulehnen und es in diesem Fall nur zu veröffentlichen.

b) Wenn ein Stellenangebot zur Bearbeitung freigegeben wird, kann der Nutzer jederzeit die Unterstützung durch Mitarbeiter des Arbeitsamtes in Anspruch nehmen. Änderungen an den Angeboten und Daten erfolgen in Absprache mit den Nutzern. Insofern kein Enddatum der Veröffentlichung vorgesehen wurde, bleibt das Angebot online, bis es vom Nutzer oder dem zuständigen Stellenvermittler abgeschlossen wird.

c) Wenn ein Angebot mit dem Status „anonym veröffentlicht“ eingestellt wird, werden die Daten des Arbeitgebers nicht online veröffentlicht. Bei diesen Angeboten werden die Kontaktangaben des zuständigen Vermittlers gezeigt.

d) Die Stellenvermittler des Arbeitsamtes haben Zugriff auf die im Jobportal eingegebenen Nutzerdaten sowie alle Angebote und können gegebenenfalls Änderungen und Korrekturen anbringen. Die inhaltliche Verantwortung bleibt jedoch beim Nutzer. Die gilt auch für Rechtschreib- oder Übersetzungsfehler.

e) Private Vermittler und Zeitarbeitsfirmen können Ihre Angebote ausschließlich zur Veröffentlichung eingeben und nicht zur Bearbeitung durch die Stellenvermittlung des Arbeitsamts. Die Veröffentlichungsdauer dieser Angebote ist zeitlich befristet (auf maximal 42 Tage).

3. Verpflichtungen der Nutzer in Bezug auf die Eingabe von Stellenangeboten

a) In das Jobportal dürfen nur sozialversicherungspflichtige Stellenangebote eingestellt werden. Für Angebote zur Aufnahme einer Ausbildung, eines Praktikums oder einer selbständigen Tätigkeit wenden Sie sich bitte direkt an die Stellenvermittlung ([email protected]). Auch Studentenjobs sind im Jobportal nicht zugelassen.

b) Bei der Eingabe von Stellen ist darauf zu achten, dass nach der geltenden Anti-Diskriminierungsgesetzgebung (u.a. Gesetz vom 10.05.2007) grundsätzlich eine geschlechtsneutrale Stellenausschreibung zu erfolgen hat. Auch andere Diskriminierungen aufgrund von Alter, Religion, Behinderung, ethische Herkunft usw. sind ausdrücklich untersagt. Das Arbeitsamt übernimmt keine Haftung bei Verstößen dagegen. Dies gilt vor allem für Angebote, die nur zur Veröffentlichung freigegeben werden.

c) Der Nutzer verpflichtet sich, die vorgesehenen Felder korrekt auszufüllen. Dies gilt im Besonderen für Pflichtfelder. Er achtet auch darauf, dass die Inhalte der Angebote vollständig und verständlich formuliert sind. Auch wenn die Möglichkeit besteht, auf externe Stellenbeschreibungen (z.B. auf der Firmenwebseite) zu verlinken, sollte die Stellenbeschreibung im Portal genügend Informationen beinhalten, um dem Bewerber eine erste Vorauswahl zu ermöglichen.

d) Das Arbeitsamt verarbeitet die mitgeteilten personenbezogenen Daten entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen (europäische Datenschutzgrundverordnung - DSGVO - sowie die entsprechenden belgischen Gesetze). Durch seine Registrierung im Portal stimmt der Nutzer zu, dass seine Angaben veröffentlicht (außer bei anonymen Angeboten) und interessierten Bewerbern und Partnereinrichtungen des Arbeitsamtes mitgeteilt werden können.
Hier finden Sie weitere Information zum Datenschutz beim Arbeitsamt

e) Die im Portal angebotenen Angebote werden gemäß der entsprechenden europäische Richtlinie 2016/589 auch im EURES-Portal der EU veröffentlicht.

f) Stellenangebote sollen vorzugsweise in deutscher Sprache eingegeben werden. Da die Webseite des Arbeitsamtes in Deutsch und Französisch verfügbar ist, wird empfohlen auch eine französische Übersetzung der Freitextangaben einzugeben. Dies gilt besonders für die Stellenzeichnung, die auch in der Übersicht der Suchergebnisse angezeigt wird. Dafür werden die entsprechenden Felder und Übersetzungsinstrumente im Portal angeboten. Da diese Instrumente von einem Drittanbieter (Deepl.com) gewährleistet werden, übernimmt das Arbeitsamt keine Garantie für die Korrektheit der Übersetzungen. Eingaben in englischer Sprache sind zugelassen, aber nicht empfohlen, da damit nicht alle Bewerber in der Deutschsprachigen Gemeinschaft erreicht werden. Zumindest die Stellenbezeichnung sollte nach Möglichkeit auch in deutscher Sprache vorhanden sein. Angebote in anderen Sprachen sind nicht zulässig.

g) Der Nutzer verpflichtet sich, nicht mehr aktuelle Angebote zu schließen und so die Veröffentlichung zu beenden. Wenn die Bearbeitung der Stellenvermittlung des Arbeitsamtes anvertraut wurde, teilt der Nutzer Änderungen zu Inhalt und Status des Angebots zeitnah mit. Außerdem verpflichtet er sich, der Stellenvermittlung über die Ereignisse von Bewerbungen zu informieren, insbesondere wenn es sich dabei um Bewerber handelt, die von der Stellenvermittlung vorgeschlagen wurden.

h) Der Nutzer wird angehalten, Bewerbern auf seine Angebote zeitnah Rückmeldung zu geben, auch wenn sie nicht für die Stelle geeignet sind.

i) Stellenangebote dürfen nicht beendet und gleich wieder neu eingestellt werden, nur um sie in der angezeigten Reihenfolge nach oben zu rücken. Sofern sich inhaltliche Änderungen ergeben, sind diese im bestehenden Angebot zu aktualisieren.

4. Unzulässige Angebote

a) Es dürfen keine „Angebote“ eingestellt werden, die keinen Bezug zur Arbeitsvermittlung haben und nicht auf die Begründung von Beschäftigungsverhältnissen gerichtet sind.

b) Insbesondere dürfen folgende Angebote nicht in das Jobportal eingestellt werden: 

  • Angebote, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen (z.B. Arbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Diskriminierungsverbote, Gesetze gegen unlauteren Wettbewerb, Urheberrecht oder die Gleichbehandlungsgesetzgebung)
  • Angebote, die gegen die guten Sitten oder die Menschenwürde verstoßen 
  • Angebote, die ganz oder teilweise bloßen Werbe- oder Geschäftszwecken dienen (Anpreisung von Kursen, Büchern, Versicherungs- oder Finanzdienstleistungen o.ä.)
  • Kostenpflichtige Angebote jeder Art, z.B. Angebote, die nur über kostenintensive 0900- Rufnummern oder über eine kostenpflichtige Registrierung auf einer Internetseite eingesehen werden können. Kostenpflichtige Angebote sind auch solche, die eine Zahlung von Einschreibegebühren oder den Kauf von Listen mit Arbeitgeberadressen voraussetzen.
  • Angebote, die Weiterbildungen oder Ausbildungen beinhalten, aber keine echte Arbeitsstelle
  • Angebote, die unrichtige Tatsachen beinhalten oder über die Identität des Anbieters täuschen
  • Scheinangebote, die nur zum Aufbau eines Bewerberpools dienen oder zur Partnergewinnung im Rahmen von „Schneeballsystemen“
  • Angebote, die dem Ansehen oder den Rechten des Arbeitsamtes schaden könnten.

5. Verpflichtungen der Nutzer in Bezug auf die Bewerbersuche

a) Die Bewerbersuche im Jobportal ist erst verfügbar, nachdem der Nutzer den vorliegenden Geschäftsbedingungen zugestimmt hat und dem Arbeitsamt ein gültiger Beleg der Identität eines verantwortlichen Mitarbeiters vorliegt. Diese Person ist der direkte Ansprechpartner des Arbeitsamtes für Fragen und Beanstandungen, die sich aus der Nutzung der Bewerbersuche ergeben.

b) Im Rahmen der Bewerbersuche gefundene Bewerber können nur kontaktiert werden, wenn auch ein Stellenangebot veröffentlicht ist. Die Eingabe von fiktiven Angeboten nur zum Zweck der Bewerbersuche ist ausdrücklich untersagt.

c) Der Nutzer verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten, die er aufgrund der Bewerbersuche erfährt, entsprechend der geltenden Datenschutzbestimmungen zu behandeln (europäische Datenschutzgrundverordnung - DSGVO - sowie die entsprechenden belgischen Gesetze). In diesem Rahmen verpflichtet er sich auch, alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Sicherheit der Daten zu treffen. Auch die Weitergabe der Daten an Dritte ohne die Genehmigung der betroffenen Person ist untersagt.

d) Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Auswahl von Kandidaten die Prinzipien der Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung einzuhalten.

e) Es ist ausdrücklich untersagt, das Jobportal zum Aufbau eines eigenen Stellen- oder Bewerberpools zu nutzen. Dies beinhaltet das Verbot, Angebote zu dem Zweck der Poolbildung in das Jobportal einzustellen.

6. Urheberrechte und Änderungen der Nutzungsbedingungen

a) Die Nutzer räumen dem Arbeitsamt das Nutzungsrecht an den eingestellten Angeboten zum Zwecke der Arbeitsvermittlung ein. Jegliche andere Nutzung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung dieser Angebote, insbesondere zu kommerziellen Zwecken, bedarf der Zustimmung des Arbeitsamtes, und zwar für alle Länder und für die gesamte Dauer des Urheberrechts.

b) Das Urheberrecht an der Datenbank des Jobportals liegt in seiner Gesamtheit beim Arbeitsamt.

c) Das Arbeitsamt behält sich das Recht vor, seine Dienstleistungen sowie die vorliegenden Nutzungsbedingungen einseitig zu ändern. Auf entsprechende Änderungen wird auf der Startseite des Portals hingewiesen. Sollte der Nutzer mit den neuen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sein, kann er die unmittelbare Schließung seines Kontos beantragen.

7. Maßnahmen bei Zuwiderhandlung

a) Bei Verstößen gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen ist das Arbeitsamt berechtigt, die entsprechenden Angebote ohne Benachrichtigung des Nutzers sofort zu löschen, oder sogar den Zugang zum Jobportal mit oder ohne Benachrichtigung des Nutzers vorübergehend oder dauerhaft zu sperren.

b) Angebote, welche offensichtlich nicht mehr aktuell sind, können vom Arbeitsamt ohne vorherige Benachrichtigung des Nutzers beendet werden.

c) Bei Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen (einschließlich der Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten) behält sich das Arbeitsamt das Recht vor, juristisch gegen den verantwortlichen Nutzer vorzugehen.

8. Haftung

a) Für die in das Jobportal eingestellten Angebote trägt derjenige Nutzer die ausschließliche Verantwortung, der sie eingegeben hat bzw. in dessen Auftrag sie eingegeben wurden.

b) Durch sein Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen erklärt der Nutzer, dass die von ihm eingestellten Angebote nicht gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen.

c) Das Arbeitsamt haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Zulässigkeit von Angaben, die durch registrierte Nutzer in das Jobportal eingestellt werden.

d) Das Arbeitsamt haftet nicht für Schäden, die den Nutzern des Jobportals durch die unsachgemäße Nutzung des Portals, sowie Computerviren oder sonstige schädigende Mechanismen entstehen, die ihren Ursprung nicht beim Arbeitsamt haben.

9. Kontakt

Fragen, Anregungen, Kritik oder Beschwerden zu den Nutzungsbedingungen richten Sie bitte an:

Arbeitsamt
Jobportal
Vennbahnstraße 4/2
4780 St. Vith

E-Mail: [email protected]

10. Stand dieser Nutzungsbedingungen

20.10.2024