Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.adg.be

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist noch nicht mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Aufgrund der Komplexität der zu vewaltenden Seiten und Module ist die Herstellung der Barrierefreiheit nicht in einem Schritt leistbar. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt daher durch eine kontinuierliche Verbesserung von bestehenden Fehlermeldungen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Durch die Verwendung der „ASP-WebForms“-Technologie kann es vorkommen, dass Screenreader oder andere Hilfsprogramme zum Auslesen von Texten Warnmeldungen erzeugen können.
  • Primärfarben, Hilfsfarben sowie Grautöne sind nicht konform zu den angegeben Kontrastvorgaben der WCAG2.1AA-Richtlinie.
  • Es kann nicht sichergestellt werden, dass alle verwendeten Applikationen, Module und Inhaltsbereiche mit einem Screenreader oder ähnliche Hilfsprogramme bedienbar sind.
  • Nicht alle Bilder besitzen Alternativtexte, die das Bild beschreiben.
  • Schaltflächen, Eingabefelder und weitere Kontrollelemente besitzen möglicherweise keine Hilfstexte oder Beschriftungen.
  • Existierende Videoinhalte sowie Livestreams besitzen keine Untertitel. Gesprochene Texte werden nicht dargestellt.
  • Inhalte oder Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden, sind nicht zwangsweise barrierefrei.
  • Inhalte oder Dokumente zum alltäglichen Bürobedarf (Word-Dokumente, PDF-Dokumente, Excel-Tabellen, PowerPoint Präsentationen, u. a.) sind nicht barrierefrei.
     

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18. August 2021 erstellt.

Die Bewertung der Website erfolgt u.a. anhand des BOSA Accessbility Check, einer Software die vom föderalen Dienst BOSA für den Test der digitalen Barrierefreiheit empfohlen wird.

Diese Website wird gegenüber der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA gegengeprüft und optimiert.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18. August 2021 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Wir arbeiten daran, die festgestellten Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit des Portals zu beseitigen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung des Portals behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an [email protected].

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie eine Beschwerde beim Arbeitsamt einreichen, entweder über unser Beschwerdeformular unter www.adg.be/beschwerden oder per E-Mail an [email protected].

Wenn Sie weiterhin keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Fragen oder Anmerkungen erhalten, können Sie sich per E-Mail an [email protected] oder schriftlich an den Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Platz des Parlaments 1, 4700 Eupen wenden. Sie können dort auch einen Termin anfragen unter der kostenlosen Nummer 0800 987 59. Die Ombudsperson wird Ihre Beschwerde prüfen und versuchen zu vermitteln.