FAQ Corona - die wichtigsten Fragen im Überblick

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Wie erreiche ich das Arbeitsamt?

Kontakte sollen weiterhin möglichst per Telefon oder E-Mail erfolgen.

Unsere Büros sind aber auch weiter für Besucher zugänglich, allerdings vorzugsweise auf Terminvereinbarung.

Natürlich sind bei persönlichen Kontakten die geltenden Sicherheits- und Hygieneregeln einzuhalten. beachten Sie bitte auch diese Sicherheitsregeln.

So erreichen Sie uns:

Über unser Webseite

Im Kontaktformular wählen sie das Thema ihrer Frage (Ausbildung, Vermittlung, Berufsberatung, ...) aus, wodurch die Anfrag direkt zum zuständigen Dienst geht.

Telefonisch

  • St.Vith: 080 280060
  • Eupen: 087 638900
  • Kelmis: 087 850360

Via e-Mail

Die allgemeine E-mail des Arbeitsamtes ist [email protected]

Sie können bestimmte Dienste auch direkt über folgende Adressen anschreiben:

• Eintragungsdienst Eupen: [email protected]

• Eintragungsdienst St.Vith: [email protected]

• Stellenvermittlung Eupen: [email protected]

• Stellenvermittlung St.Vith: [email protected]

• Arbeitsberatung: [email protected]

• Berufsausbildung: [email protected]

• Berufsorientierung und -beratung: [email protected]

• Betriebsberatung: [email protected]

• Beihilfe AktiF und AktiF Plus: [email protected]

• Freistellungen bei Ausbildung: [email protected]

• Kontrolldienst: [email protected]

Jobportal

Natürlich steht Ihnen auch weiterhin unser Jobportal zur Verfügung um Stellenangebote zu zu suchen. Auch wenn viele Betriebe zur Zeit Kurzarbeit anmelden oder aufgrund der Corona-Maßnahmen vorübergehend Ihre Tätigkeit ganz einstellen müssen, gibt es dennoch auch Betriebe die trotz oder gerade wegen der Corana-Krise Personal suchen.

Wie kann ich mich als Arbeitsuchender eintragen oder wieder eintragen?

Sie können dies per E-Mail, per Post oder per Telefon tun. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Im Eingangsbereich des Arbeitsamtes in Eupen und St.Vith befinden sich auch Eintragungsformulare, die Sie in den dafür vorgesehenen Briefkasten einwerfen können.

Wir senden Ihnen die für den Antrag auf Arbeitslosengeld erforderliche Bescheinigung per E-Mail oder per Post zu.

Wenn Sie dennoch ein persönliches Beratungsgespräch für die Eintragung wünschen, dann müssen sie dafür teleonisch oder per E-Mail einen Termin vereinbaren.

 

Achtung: Wenn Sie augrund der Corona-Krise von Kurzarbeit betroffen sind, brauchen Sie sich noch nicht beim Arbeitsamt zu melden, sondern wenden sich direkt an eine Zahlstelle für Arbeitslosengeld.

Kann ich neben der Eintragung auch Beratung vom Arbeitsamt erhalten?

Die Dienste des Arbeitsamts stehen Ihnen telefonisch und per E-Mail zur Verfügung.

Auch persönliche Kontakt in unseren Büros sind weiterhin möglich, allerdings nur auch Termin.

So erreichen Sie uns:

Telefonisch

  • St.Vith: 080 280060
  • Eupen: 087 638900

Via e-Mail

Die allgemeine E-mail des Arbeitsamtes ist [email protected]

Sie können bestimmte Dienste auch direkt über folgende Adressen anschreiben:

• Stellenvermittlung Eupen: [email protected]

• Stellenvermittlung St.Vith: [email protected]

• Arbeitsberatung: [email protected]

• Berufsorientierung und -beratung: [email protected]

Ich habe eine Vorladung oder Einladung vom Arbeitsamt erhalten. Was muss ich tun?

Da persönliche Kontakte in unseren Büros weiterhin möglich sind, müssen Sie den Vorladungen des Arbeitsamtes nachkommen. Unentschuldigte Abwesenheiten können im Rahmen der Kontrolle Ihrer Verfügbarkeit geahndet werden.

Wir bitten Sie bei Ihrem Termin folgende Sicherheitsregeln zu beachten:

  • Alle Besucher sind verpflichtet, eine Mundschutzmaske zu tragen. Bringen Sie bitte Ihre Maske mit und tragen Sie diese ab dem Eintritt in unser Gebäude.
  • Halten Sie wenn möglich einen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ein.
  • Beachten Sie die bekannten Hygienemaßnahmen. Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch. Toiletten und Waschbecken stehen Ihnen im Eingangsbereich zur Verfügung.
  • Wenn Sie Krankheitssymptome verspüren (z.B. Husten, Fieber, Halsschmerzen, Kurzatmigkeit), melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail ab. Sie werden dann einen neuen Termin erhalten.
    Gleiches gilt, wenn Sie innerhalb der letzten 7 Tage Kontakt zu einem bestätigten Corona-Fall hatten.
    Bei nicht erfolgter Abmeldung gilt Ihre Abwesenheit als unzulässig.
  • Kommen Sie wenn möglich alleine, ohne Begleitung zum Termin (es sei denn es handelt sich um einen Übersetzer, Rechtsbeistand oder Gewerkschaftsvertreter).
  • Wenn Sie sich verspäten (z.B. wegen Platzmangel im Bus), rufen Sie an, um die weitere Vorgehensweise zu klären.

Sollte sich an den Gegebenheiten etwas ändern oder es gar zu einem Lockdown kommen, wird Ihr Berater sie telefonisch oder per E-Mail kontaktieren um alles Weitere zu besprechen.

Wie ist da mit der Kontrolle meiner Suchbemühungen? Muss ich weiter aktiv nach Stellen suchen oder mich auf Stellenangebote bewerben?

Aufgrund der verschärften Regeln zur Eindämmung des Corona-Virus führt der Kontrolldienst zurzeit keine Kontroll- und Bewertungsgesprächen in unserern Gebäuden durch. Er ist allerdings wohl per E-mail und Telefon zu erreichen.

Bei der Bewertung Ihrer Suchbemühungen und Verfügbarkeit wird der Kontrolldienst des Arbeitsamtes der aktuellen Situation Rechnung tragen.

Auch wenn viele Betriebe zur Zeit Kurzarbeit anmelden oder aufgrund der Corona-Maßnahmen vorübergehend Ihre Tätigkeit ganz einstellen mussten, gibt es dennoch auch Betriebe die trotz oder gerade wegen der Corana-Krise Personal suchen. Die Krise ist daher kein Grund um keine aktive Stellensuche zu betreiben.

Darf ich noch zu Vorstellungsgesprächen bei Arbeitgebern gehen?

Die Arbeitsuche kann wie Arbeit angesehen werden.

Vorstellungsgespräche können unter der Voraussetzung stattfinden, dass die Vorgaben des Social Distancing eingehalten werden. Es ist jedoch ratsam, Vorstellungsgespräche so weit wie möglich mit modernen Kommunikationsmitteln durchzuführen.

Da Grenzgänger weiterhin ins Ausland fahren dürfen, um dort zu arbeiten, sollte diese Regel auch für Vorstellungsgespräche gelten. Wir empfehlen Ihnen dringend, ein schriftliches Dokument mitzuführen, das den Zweck Ihrer Reise belegt. Dies kann z.B. die Einladung des Arbeitsamtes sein, sich bei einem Arbeitgeber vorzustellen, oder eine Bestätigung des Termins beim Arbeitgeber (z.B. Druck einer E-Mail).

Was muss ich machen, wenn mein Betrieb Kurzarbeit anmeldet?

Wenn man aufgrund des Coronavirus nicht mehr beschäftigt werden kann, kann man unter Einhaltung bestimmter Formalitäten in Kurzarbeit versetzt werden, d.h. zeitweilig entlassen werden. Man spricht daher auch von "Zeitweiliger Arbeitslosigkeit". Während dieser Zeit kann die betroffene Person grundsätzlich eine Arbeitslosenunterstützung vom Lfa / Onem erhalten.

Angesichts der zahlreichen Anträge auf zeitweilige Arbeitslosigkeit im Zuge der Coronavirus-Krise wurden die Verfahren sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer stark vereinfacht. Betroffene Sektoren und Unternehmen und ihre Arbeitnehmer können ein "vereinfachtes" Verfahren für zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt infolge der Coronakrise nutzen.

Die betroffenen Arbeitnehmer reichen ihren Antrag bei einer Zahlstelle für Arbeitslosenunterstützung ein (Gewerkschaft oder HfA-Capac).

Sie müssen sich also nicht sofort beim Arbeitsamt melden. Erst wenn die zeitweilige Arbeitslosigkeit länger andauert, müssen Sie sich bei uns eintragen (nach 3 Monaten innerhalb von 8 Tagen).
 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des LfA / Onem sowie bei den Zahlstellen:

• Sozialistische Gewerkschaft (FGTB)

• Christliche Gewerkschaft (CSC)

• Liberale Gewerkschaft (CGSLB)

• Freie Zahlstelle (HFA-Capac)

Aufgrund der großen Anzahl von Anträgen und der Tatsache, dass die Zahlstellen auch unter Krisenbedingungen arbeiten, ist es möglich, dass alle ihre Telefonleitungen zeitweise besetzt sind. Wenn möglich, versuchen Sie, Ihre Antworten auf deren Websites zu finden...

 

Für wen ist Kurzarbeit möglich?

Die zeitweilige Arbeitslosigkeit kann eingeführt werden, für:
- Arbeiter und Angestellte
- Zeitarbeitskräfte
- Lehrlinge

Nicht möglich ist Kurzarbeit für:
- ernannte Beamte des öffentlichen Sektors
- Schüler und Studenten
- Praktikanten

Ich wohne in Belgien und arbeite in Deutschland oder Luxemburg. Wie sieht es da mit Kurzarbeit aus?

In Belgien können Sie Entschädigung für Kurzarbeit nur dann erhalten, wenn Sie auch in Belgien arbeiten.

Bei Arbeitsstellen in anderen Ländern gelten die Prozeduren in den jeweiligen Ländern.

Deutschland:

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie wegen der Covid-19-Krise nicht beschäftigen kann, sie aber auch nicht entlassen möchte, dann kann Ihr Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld für Sie in Deutschland bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Sie erhalten das Kurzarbeitergeld dann als Lohnersatz von ihrem Arbeitgeber.

Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Luxemburg:

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie wegen der Covid-19-Krise nicht beschäftigen kann, sie aber auch nicht entlassen möchte, dann kann Ihr Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld für Sie beim luxemburgischen Arbeitsamt ADEM beantragen. Sie erhalten das Kurzarbeitergeld dann als Lohnersatz von ihrem Arbeitgeber.

Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie auf der Webseite der ADEM.

Sie wurden gekündigt, ohne dass auf die Kurzarbeiterregelung zurückgegriffen wurde?

Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Kündigung) ist das Wohnland für Sie zuständig. Sie müssen sich dann als Arbeitsuchender bei Ihrer zuständigen Arbeitsverwaltung (Arbeitsamt, Le Forem, VDAB oder Actiris) eintragen und können dann einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei einer Zahlstelle einreichen (CAPAC oder eine Gewerkschaft).

Wie sieht es mit Berufsausbildungen, Praktika und den Freistellungen aus?

Ich folge einer Berufsausbildung oder Integrationsmaßnahme beim Arbeitsamt oder einer Partnereinrichtung des Arbeitsamtes...

Alle Berufsausbildungs- und Integrationsmaßnahmen finden zur Zeit noch statt, sowohl in den Ausbildungszentren des Arbeitsamtes als auch in Partnerinstitutionen (Dabei, Intego, Kap...) - entweder in Homeschooling oder vor Ort unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.

 

Kann ich noch Anträge für eine Freistellung von der Arbeitsuche oder die Verlängerungen eine Freistellung einreichen?

Anträge können weiterhin eingereicht werden. Informationen dazu finden Sie hier.

Läuft Ihre Freistellung für ein Vollzeitstudium aus und Sie haben aufgrund der jetzigen Situation Probleme, den Antrag von der Hochschule oder der Universität ausfüllen zu lassen? Aufgrund der außergewöhnlichen Situation können die Verlängerungsanträge für die Freistellungen per Post oder E-Mail ohne den von den Hochschulen/Universitäten auszufüllenden Teil eingereicht und nach Überprüfung vorläufig bis Ende Mai verlängert werden. Spätestens Ende Mai - insofern sich die Lage wieder normalisiert hat - reichen Sie den von der Hochschule oder Universität ausgefüllten Teil nach. Nach Überprüfung kann die Freistellung dann bis zum Ende des Semesters (in der Regel Ende September) gewährt werden.
 

Ich folge zur Zeit einer individuellen Ausbildung in einem Unternehmen (IBU)? Kann diese fortgesetzt werden?

Bei der IBU trifft der Arbeitgeber die Entscheidung, ob er die Ausbildung trotz der Krisenmaßnahmen fortsetzen kann oder nicht. Wenn er die Ausbildung nicht fortsetzen kann (aufgrund von Arbeitsmangel, teilweiser Schließung des Betriebs, ...), dann kann die Ausbildung in Absprache mit dem Arbeitsamt ausgesetzt und nach Normalisierung der Situation wieder aufgenommen werden. Die Freistellung von der Verfügbarkeit läuft während dieser Unterbrechung weiter.
 

Ich bin in einem Praktikum. Kann dieses fortgesetzt werden?

Parallel zu den Ausbildungen sind auch Praktika wieder möglich, je nach den in den verschiedenen Sektoren geltenden Regelungen.

Kann ich noch eine Berufsberatung erhalten?

Trotz der Coronakrise steht die Berufsberatung des Arbeitsamts Ihnen weiterhin zur Verfügung.

Wir sind weiterhin per Telefon unter 087/638 900 oder per E-Mail über [email protected] zu erreichen.

Auch persönliche Termine in unseren Büros können wieder wahrgenommen werden, vorerst allerdings nur auf vorherige Vereinbarung.
 

Meine AktiF Bescheinigung ist abgelaufen. Kann ich eine neue beantragen?

Wenn Ihre AktiF Bescheinigung abgelaufen ist, können Sie einen neue Bescheinigung anfragen.

Sie müssen hierfür das Antragsformular ausfüllen und uns zukommen lassen. Vergessen Sie bitte nicht das Dokument zu datieren und zu unterschreiben. Sie können uns das Dokument per Post zuschicken oder eingescannt per Mail. Wir werden Ihnen dann die Bescheinigung per Post zusenden.

Weitere Infos zu AktiF und AktiF Plus sowie zu den verstärkten Fördermaßnahmen aufgrund der Coronakrise finden Sie hier.

Unsere Adresse:

Arbeitsamt
Dienst AktiF
Vennbahnstraße 4/2
4780 St-Vith

E-Mail: [email protected]

Dürfen Tätigkeiten im Rahmen der LBA ausgeführt werden?

LBA-Tätigkeiten können zurzeit noch ausgeübt werden - natürlich unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.

Wo kann ich weitere Informationen über die Maßnahmen zur Eindämmmung des Coronavirus in Belgien und der Deutschsprachigen Gemeinschaft finden?

Informationen zur aktuellen Sachlage in Belgien finden Sie beim FÖD Volksgesundheit www.info-coronavirus.be/de/

 

Wie die Lage in der Deutschsprachigen Gemeinschaft aussieht finden Sie auf www.ostbelgienlive.be

Da sich die Informationen teils stündlich ändern und um die Informationen so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen, werden Ihnen dort in der Rubrik Fragen und Antworten die offiziellen Dokumente direkt zum Download angeboten.

 

Weitere Einrichtungen, die Unternehmen, KMUs und Selbständigen in der deutschsprachigen Gemeinschaft Hilfe und Informationen anbieten, sind:

•  Die Industrie- und Handelskammer (IHK)

•  Die WFG Ostbelgien

•  Die Mittelstandsvereinigung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (MSV)