Einstiegspraktikum

Ein Einstiegspraktikum im Unternehmen bietet Schulabgängern und -abgängerinnen die Möglichkeit, erste berufliche Erfahrungen zu sammeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Gleichzeitig haben Unternehmen die Gelegenheit, potenzielle Nachwuchskräfte kennenzulernen.

Private Unternehmen, VoG und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft können ein Einstiegspraktikum anbieten. Das Arbeitsamt unterstützt und berät Unternehmen und Praktikumssuchende zu allen wichtigen Aspekten des Einstiegspraktikums wie

  • Suche nach dem passenden Betrieb bzw. Praktikanten
  • Vertragsabschluss
  • Ablauf des Praktikums
  • Vergütungen und Versicherungsfragen

Welche Bedingungen gibt es?

  • Dauer: mindestens drei bis maximal sechs Monate
  • Vollzeitpraktikum, das mit einer Ausbildung kombinierbar ist
  • Beginn: frühestens am 76. Tag der Berufseingliederungszeit, spätestens am letzten Tag der Berufseingliederungszeit.

Praktikumsvertrag zwischen Praktikumsbetrieb, Praktikant bzw. Praktikantin und Arbeitsamt 

Wer kann eine Einstiegspraktikum machen?

Ein Einstiegspraktikum richtet sich an Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • zu Beginn des Einstiegspraktikums beim Arbeitsamt eingetragen sein
  • sich in der Berufseingliederungszeit befinden
  • in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen
  • höchstens Abitur haben

Wie wird das Praktikum entlohnt?

Monatliche Prämie

Das Unternehmen zahlt der Praktikantin bzw. dem Praktikanten eine Prämie für die geleisteten Stunden. Die Maximalhöhe der Prämie beträgt 200 Euro pro Monat und ist nicht sozialbeitragspflichtig.

Praktikumsunterstützung

Zusätzlich zahlt das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) dem Praktikanten eine Unterstützung von 26,82 Euro pro Tag. Dazu muss der Arbeitgeber das Feld A auf der sogenannten Anwesenheitsbescheinigung C98 ausfüllen und dem Praktikanten an jedem Monatsende übergeben. Der Praktikant kann die Anwesenheitsbescheinigung dann bei seiner Zahlstelle einreichen. Die Anwesenheitsbescheinigung C98 erhalten Sie auf der Webseite des LfA über den weiterführenden Link.

Versicherung

Der Arbeitgeber schließen eine gesetzliche Arbeitsunfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung für den Praktikanten ab. Damit ist er, genauso wie alle anderen Mitarbeitenden Ihres Unternehmens, gegen Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Der Arbeitgeber genießt zivile Immunität. Eine Anmeldung in der DfmA ist nicht erforderlich. Der Arbeitgeber muss den Praktikanten nur in DIMONA unter dem Code TRI (Transition Internship) melden.

Wie stelle ich einen Antrag für ein Einstiegspraktikum?

Um einen Antrag für ein Einstiegspraktikum zu stellen, wende Sie sich bitte direkt an das Arbeitsamt. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Unterlagen, inklusive der Vertragsvorlagen und Hinweise zum weiteren Ablauf.