Die Vorschalt – und Integrationsmaßnahme ist eine Ausbildungsform im Sinne des Dekretes bei diesen 3 Ausbildungsträgern:
- Projekte bei Dabei
- Projekte bei Intego Ostbelgien
- FridA*-Projekt der Frauenliga (*Frauen in den Arbeitsmarkt)
Für diese Vorschalt- und Integrationsmaßnahme (VIM) muss die AktiF (PLUS)-Bescheinigung ebenfalls vor Ausbildungsbeginn vorliegen. Die Bescheinigung muss demzufolge mit dem Ausbildungsantrag angefragt werden. Diese Maßnahmen geben kein Anrecht auf eine verstärkte Förderung.
Bei Einstellung muss nicht die 4monatige Gültigkeit der Bescheinigung beachtet werden.
Zu beachten ist:
1) wenn zu Beginn der Maßnahme „lediglich“ eine AktiF-Bescheinigung erstellt werden konnte, muss zum Ende der Maßnahme erneut eine AktiF (PLUS)-Bescheinigung angefragt werden, da sich die Eintragungs-Situation im Laufe der Maßnahme zu einer AktiF PLUS-Bescheinigung verändert haben könnte.
2) Die Einstellung kann bis zu max. 6 Monaten nach Ausbildungsende bei gleich welchem belgischen Arbeitgeber erfolgen