Dispense de recherche d'emploi pendant une formation professionnelle

Cette dispense signifie que vous ne devez plus chercher activement du travail, mais que vous devez répondre / vous présenter aux convocations délivrées par l'Arbeitsamt. Pendant la durée de la dispense, vous resterez donc inscrit comme demandeur d'emploi.

Les conditions pour obtenir une dispense varient selon le type de formation et sont fixées par l'arrêté / le décret du Gouvernement de la Communauté germanophone du 13 décembre 2018 sur la formation professionnelle des demandeurs d'emploi.

Les dispenses suivantes sont accordées par l'Arbeitsamt de la Communauté germanophone :

  • Dispense pour la formation professionnelle (mesure d'intégration socioprofessionnelle et de qualification)
  • Dispense pour les études de plein exercice
  • Dispense pour la formation en alternance
  • Dispense pour les candidats entrepreneurs dans le cadre d'une coopérative d’activités
  • Dispense pour une formation par le travail
  • Dispense pour la participation à un stage
  • Dispense pour la participation à un programme européen
     

Vous trouverez ci-après des explications détaillées sur les points susmentionnés, ainsi que les formulaires de demande à introduire à l'Arbeitsamt.

L'Office national de l'emploi LfA/Onem offre également d'autres possibilités de dispense de la recherche d'emploi. Vous trouverez plus d'informations sur le site web de l'Onem.

FAQ_Aufklapp_Freistellungen

Qualifizierungsmaßnahme

Qualifizierungsmaßnahmen sind Aus- und Weiterbildungen ohne schulischen Abschluss. Dazu gehören zum Beispiel Sprachkurse, Ausbildungen der KPVDB, Ausbildungen des Arbeitsamtes oder eine Individuelle Berufsausbildung im Unternehmen (IBU). 

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • die Maßnahme mindestens 20 Stunden pro Woche umfasst
  • sie mindestens 4 Wochen dauert
  • sie hauptsächlich montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr stattfindet

Vorschalt- und Integrationsmaßnahme

Vorschalt- und Integrationsmaßnahmen unterstützen Arbeitsuchende mit besonderen Vermittlungsschwierigkeiten. Sie verbinden berufliche Grundkompetenzen mit sozialer Integration und beinhalten oft Praktika. 

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft bieten Dabei VoG und Intego Vorschalt- und Integrationsmaßnahmen an.  

In der Wallonie und Brüssel gibt es ähnliche Maßnahmen:  

  • Centres d'Insertion Socioprofessionnelle (CISP) in der Wallonie 
  • Organismes d'insertion Socio-Professionnelle (OISP) in Brüssel  

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • die Maßnahme hauptsächlich von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr stattfindet

Ausbildung im Betrieb (AIB)

Die Ausbildung im Betrieb findet direkt im Unternehmen statt. Personen mit Beeinträchtigung erlernen dort gezielt betriebsspezifische Aufgaben. Ziel ist eine spätere Beschäftigung im Betrieb. 

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • die Ausbildung hauptsächlich von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr stattfindet

Ausbildungspraktikum (AP)

Ein Ausbildungspraktikum ist ein besonders intensiv begleitetes Praktikum für Personen mit Beeinträchtigung. Es kann in einer Beschützenden Werkstätte, einem Sozialbetrieb oder in einem Betrieb auf dem ersten Arbeitsmarkt stattfinden. 

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • das Praktikum hauptsächlich von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr stattfindet

Praktikum

Das Praktikum aus einer Hand bietet die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren, neue Arbeitsmöglichkeiten kennenzulernen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. 

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • das Praktikum mindestens 20 Stunden pro Woche umfasst
  • die Dauer mindestens 4 Wochen beträgt
  • das Praktikum hauptsächlich von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr stattfindet

Praktikum im Ausland
 

Für Praktika im Ausland gelten zusätzliche Voraussetzungen: 

  • maximal 3 Monate pro Kalenderjahr  

  • Praktikumsvertrag zwischen dem Betrieb und Praktikant  

  • Ausbildungsprogramm  

  • Begleitung durch einen Praktikumsbetreuer 

  • monatliche Entschädigung max. 1.350 Euro 

  • Versicherung gegen Unfälle während des Praktikums sowie auf dem Weg vom und zum Praktikumsort 

Vollzeitstudien

Vollzeitstudien führen zu einem schulischen oder akademischen Abschluss. Dazu gehören: 

  • Studien im Sekundarschulbereich, die zu einem Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarschulwesens oder einem gleichwertigen Diplom führen 

  • Studien im Hochschul- oder Universitätsbereich, die zu einem Hochschul-, Universitäts- oder gleichwertigen Diplom führen 

  • schulische Weiterbildungen (z. B. Promotion sociale), die zu einem der oben genannten Abschlüsse führen  

Eine Freistellung ist je nach Studienart möglich:

 

Sekundarschulbereich

  • als regulärer Schüler eingetragen sein
  • die letzte Schule muss seit mindestens einem Jahr abgeschlossen sein (bestanden oder nicht)
  • mindestens 20 Stunden pro Woche und mindestens 4 Wochen
  • Hochschul- oder Universitätsbereich
  • als regulärer Schüler eingetragen sein
  • das Studium muss mindestens dem bisherigen Niveau entsprechen 
  • mindestens 40 ECTS pro Studienjahr oder 20 ECTS pro Semester
  • keinen Abschluss im Hochschulwesen besitzen
  • die letzte Schule oder Lehre muss seit mindestens zwei Jahren abgeschlossen sein (bestanden oder nicht)

Duale Ausbildung

Die duale Ausbildung verbindet eine praktische Ausbildung im Betrieb mit theoretischem und allgemeinbildendem Unterricht in der Berufsschule.  

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • die letzte Schule oder Lehre seit mindestens zwei Jahren abgeschlossen ist (bestanden oder nicht)

Sie haben bereits ein Gesellendiplom? Dann können Sie keine Freistellung für eine Ausbildung beim gleichen Arbeitgeber erhalten.  

Solidaritätskorps oder Erasmus+

Das Europäische Solidaritätskorps und Erasmus+ sind EU-Programme für Auslandsaufenthalte, Freiwilligenarbeit und Lernmobilität. Sie fördern Kompetenzen, Inklusion sowie berufliche und persönliche Entwicklung.

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • die Ausbildungsdauer mindestens 20 Stunden pro Woche umfasst
  • die Dauer mindestens 4 Wochen beträgt
  • die Ausbildung hauptsächlich von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr stattfindet

Weitere Informationen erhalten Sie beim Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Unternehmerkandidat in einer Aktivitätengenossenschaft

Eine Aktivitätsgenossenschaft bietet individuelle Begleitung für Arbeitsuchende an, die sich als Selbstständige niederlassen, ein Unternehmen gründen oder eine bestehende Tätigkeit übernehmen möchten. Diese Möglichkeit gibt es nur in der Wallonischen Region. 

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • die Ausbildungsdauer mindestens 20 Stunden pro Woche umfasst
  • die Dauer mindestens 4 Wochen beträgt
  • die Ausbildung hauptsächlich von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr stattfindet
  • die erhaltene Unterstützung max. 2 Euro pro Stunde beträgt