Fahrtkostenrückerstattung und Prämie

Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft kann unter bestimmten Bedingungen eine Prämie und Rückerstattung der Fahrtkosten während der Berufsausbildung gewähren.

Unter bestimmten Bedingungen können Arbeitsuchende während einer Berufsausbildung eine monatliche finanzielle Unterstützung erhalten. Dazu gehören eine Fahrtkostenrückerstattung und eine Prämie. Sie müssen vom Arbeitsamt die Zulassung zur Teilnahme an der Berufsausbildung erhalten haben.  

Die Prämie und die Fahrtkostenrückerstattung werden für die Dauer des Berufsausbildungsvertrags gezahlt. Davon ausgenommen sind: 

  • Ferienzeiten und krankheitsbedingte Abwesenheiten von mehr als einer Woche 

  • unentschuldigte Abwesenheiten 

Wenn der Berufsausbildungsvertrag verlängert wird, wird auch die Gewährung von Prämie und Fahrtkostenrückerstattung verlängert. 

Im Folgenden erfahren Sie, welches die Voraussetzungen für diese finanzielle Unterstützung sind. 
 

Fahrtkostenrückerstattung

Wer kann eine Fahrtkostenrückerstattung erhalten?

Arbeitsuchende können eine Fahrtkostenrückerstattung erhalten, wenn  

  • die Berufsausbildung 

    • mindestens 20 Stunden pro Woche umfasst, oder 

    • mindestens 4 Wochen dauert 

  • sie an einer Vorschalt- oder Integrationsmaßnahme teilnehmen
     

Weitere Voraussetzung:  

Während der Berufsausbildung dürfen die Personen keine andere finanzielle Unterstützung erhalten (z. B. Berufseinkommen, Studienbeihilfe, Lehrlingsgehalt oder DuO), mit Ausnahme der Prämie des Arbeitsamtes. 
 

Welche Entfernungen werden berücksichtigt?

Eine Fahrtkostenrückerstattung ist möglich, wenn die Entfernung zwischen dem Wohnort und dem Ausbildungsort mindestens 5 km und höchstens 150 km (einfache Strecke) beträgt.  

Das Arbeitsamt informiert Sie darüber, wie Sie die Fahrtstrecken einreichen. 
 

Prämie

Bestimmte Zielgruppen können monatlich eine Prämie des Arbeitsamtes erhalten. 

Allgemeine Bedingungen

Arbeitsuchende können eine Prämie erhalten, wenn 

  • die Berufsausbildung 

    • mindestens 20 Stunden pro Woche umfasst, oder 

    • mindestens 4 Wochen dauert 

  • sie während der Berufsausbildung keine andere finanzielle Unterstützung erhalten (z. B. Berufseinkommen, Studienbeihilfe, Lehrlingsgehalt oder DuO) 
     

Wer kann die Ausbildungsprämie erhalten?

  • AktiF- und AktiF Plus Berechtigte: Mehr zu den AktiF- und AktiF Plus-Bedingungen erfahren Sie im entsprechenden Artikel “AktiF und AktiF PLUS”.  

  • Niedrigqualifizierte Arbeitsuchende, die  

    • kein Abitur haben 

    • kein Gesellenzeugnis besitzen und  

    • keine Ausbildung absolvieren, die in den nächsten drei Monaten zu einem solchen Abschluss führt 

  • Arbeitsuchende in Vorschalt- und Integrationsmaßnahmen  

 
Hinweis: Für Teilnehmer von Vorschalt- und Integrationsmaßnahmen gilt die Mindestdauer von 20 Stunden pro Woche oder mindestens 4 Wochen nicht. 
 

Höhe der Prämie

  • Für eine vollzeitige Berufsausbildung (35 Stunden pro Woche) beträgt die Prämie 300 Euro brutto pro Monat. 

  • Bei einer geringeren wöchentlichen Ausbildungszeit wird die Prämie im Verhältnis zur Ausbildungszeit berechnet. 

Sie haben kein Anrecht auf die Prämie und/oder die Fahrtkostenrückerstattung? Informieren Sie sich zu weiteren Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung, zum Beispiel DuO oder BRAWO. Mehr Informationen dazu erfahren Sie in den weiterführenden Artikeln.