Arbeitslosigkeit
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Wer kann Arbeitslosengeld beantragen und welche Voraussetzungen gelten? Erfahren Sie, welche Stellen zuständig sind, welche Bedingungen erfüllt sein müssen und an wen Sie sich wenden können.
Arbeitslosengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Personen, die als Lohnempfänger oder Lohnempfängerin gearbeitet haben und jetzt ihre Arbeit verloren haben. Das Arbeitslosengeld ist – bis auf ein paar wenige Ausnahmen – zeitlich auf ein bis maximal zwei Jahre begrenzt und wird mit der Zeit schrittweise reduziert.
Was muss ich tun?
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Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie sich zuerst beim Arbeitsamt eintragen.
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Danach stellen Sie so schnell wie möglich einen Antrag auf Arbeitslosengeld bei einer sogenannten Zahlstelle. Zahlstellen sind entweder eine Gewerkschaft oder die Hilfszahlstelle für Arbeitslosenunterstützung (HfA). Mögliche Zahlstellen finden Sie unter den weiterführenden Links.
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Anschließend entscheidet das Landesamt für Arbeitsvermittlung (LfA/Onem), ob Sie Arbeitslosengeld erhalten.
Teilzeitbeschäftigung
Wenn Sie teilzeitbeschäftigt sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen:
Weitere Informationen zu diesen Möglichkeiten erhalten Sie bei Ihrer Zahlstelle.
Wer ist wofür zuständig?
Arbeitsamt
Das Arbeitsamt hilft bei der Arbeitsuche. Es vermittelt Stellen, berät, betreut und bietet Ausbildungen an. Es prüft auch, ob Arbeitsuchende verfügbar sind und aktiv nach Arbeit suchen. Entscheidungen des Arbeitsamtes können den Bezug des Arbeitslosengeldes beeinflussen.
Wenn Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen, ist die Eintragung beim Arbeitsamt eine Voraussetzung, um Arbeitslosengeld beziehen zu können.
Zahlstellen
Die Zahlstellen nehmen den Antrag auf Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld entgegen und leiten ihn an das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) weiter. Wird der Antrag bewilligt, zahlt die Zahlstelle das Geld aus.
An welche Zahlstelle soll ich mich wenden?
Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)
Das LfA prüft den Antrag auf Arbeitslosengeld und entscheidet, ob Sie Anrecht haben. Es überwacht auch die Einhaltung der Arbeitslosengesetze.
Außerdem ist das LfA zuständig für:
Das LfA ist für ganz Belgien zuständig.
Wo erhalte ich weitere Infos?
Für Informationen zu Ihrer persönlichen Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Zahlstelle (Gewerkschaft oder HfA). Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld finden Sie auf der Webseite des LfA. Die Links zu den Webseiten der Zahlstellen und des LfA finden Sie unter "Links".