Praktikum aus einer Hand
Mit dem Praktikum aus einer Hand können Unternehmen die Fähigkeiten und Kenntnisse von potenziellen Mitarbeitenden kennenlernen oder sie gezielt einarbeiten. Die Praktikantinnen und Praktikanten erhalten auf der anderen Seite:
- Einblicke in die Berufswelt und den Arbeitsalltag
- verbesserte Chancen auf dem Arbeitsmarkt
- praktische Erfahrungen sammeln
- Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern
Die Dauer des Praktikums kann von einem Tag bis zu drei Monaten variieren. Für das Praktikum schließen das Arbeitsamt, das Unternehmen und die teilnehmende Person einen Vertrag ab, der den Versicherungsschutz einschließt. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Praktikant oder die Praktikantin Anrecht auf eine Fahrtkostenentschädigung und eine Prämie des Arbeitsamtes. Für den Arbeitgeber ist das Praktikum kostenlos.
Welche Bedingungen gelten für Praktikumsbetrieb und Praktikant?
Alle Unternehmen oder Organisationen im kommerziellen, nicht-kommerziellen oder öffentlichen Sektor können ein Praktikum aus einer Hand anbieten. Ihren Betriebssitz muss lediglich in Belgien sein. Die potenziellen Praktikantinnen und Praktikanten müsse folgende Bedingungen erfüllen:
- wohnhaft in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- mindestens 15 Jahre alt und nicht mehr vollzeitschulpflichtig sein
- unterhalb des gesetzlichen Pensionsalters sein
- Zugang zum belgischen Arbeitsmarkt haben
- Teil einer der folgenden Gruppen sein:
- eingetragene Arbeitsuchende aus der bedarfsgeleiteten Arbeitsvermittlung
- Schülerinnen und Schüler des Sekundarunterrichtes an Regel- und Förderschulen
- Studierende an anerkannten oder geförderten Hochschulen in Belgien oder im Ausland
- Personen, die bereits berufstätig sind
Wie läuft das Praktikum aus einer Hand ab?
- Antrag stellen: Die Person, die das Praktikum absolvieren möchte, oder ihre Referenzberatung stellt den Antrag. Der Praktikumsbetrieb füllt dazu ein Risikoanalyse-Formular aus. Beide Unterlagen finden Sie unter „Downloads“.
- Prüfung und Genehmigung: Das Arbeitsamt prüft den Antrag und genehmigt das Praktikum.
- Ärztliche Untersuchung und Sicherheitsschulung: Das Arbeitsamt entscheidet, ob eine medizinische Untersuchung und/oder eine Sicherheitsschulung notwendig ist. Beides kann entweder das Arbeitsamt oder der Betrieb organisieren.
- Prämie, Fahrtkostenentschädigung und Freistellung: Das Arbeitsamt prüft, ob die Person Anspruch auf eine Prämie, Fahrtkostenentschädigung oder Freistellung hat.
- Praktikumsvertrag: Das Arbeitsamt, das Unternehmen und die teilnehmende Person schließen einen Praktikumsvertrag ab.
- Beginn des Praktikums: Nach Abschluss des Vertrags kann das Praktikum starten.
- Begleitung: Das Arbeitsamt steht dem Unternehmen und Praktikanten während der gesamten Dauer des Praktikums beratend und unterstützend zur Seite.
Ablauf des Praktikums auf einen Blick
Praktikumsvertrag Ablaufschema