Ausbildung und Praktika im Unternehmen
Über das Arbeitsamt können Arbeitsuchende eine individuelle Ausbildung und gewisse Praktika im Unternehmen machen. Das Arbeitsamt berät zu diesen Angeboten Arbeitsuchende und auch Unternehmen, die ein Praktikum oder einen Ausbildungsplatz anbieten möchten. Egal ob Praktikum oder Ausbildung, alle Angebote bieten sowohl Arbeitsuchenden als auch Arbeitgeber einen Mehrwert. Erfahren Sie hier mehr zur individuellen Betriebsausbildung im Unternehmen, zum Praktikum aus einer Hand und zum Einstiegspraktikum.
Individuelle Berufsausbildung im Unternehmen (IBU)
Mit der individuellen Berufsausbildung im Unternehmen (IBU) können Arbeitgeber arbeitslose Personen direkt im Betrieb ausbilden. Im Anschluss an die IBU muss der Arbeitgeber die ausgebildete Person im erlernten Beruf und mindestens für die Dauer der IBU einstellen. Die IBU dauert in der Regel zwischen vier Wochen und sechs Monaten. In begründeten Ausnahmefällen kann das Arbeitsamt die Ausbildung um höchstens weitere sechs Monate verlängern.
Für eine IBU schließen Arbeitgeber, Arbeitsamt und die auszubildende Person einen Ausbildungsvertrag ab. Das Arbeitsamt übernimmt in diesem Vertragsrahmen die pädagogische Begleitung und steht dem Unternehmen und der auszubildenden Person als Ansprechpartner zur Seite.
Welche Arbeitgeber können eine IBU anbieten?
- Alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, unabhängig davon, ob sie gewerblich oder nicht gewerblich tätig sind.
- Leiharbeitsfirmen dürfen Arbeitsuchende nur ausbilden, wenn die Ausbildung dem Zweck dient, sie später selbst einzustellen.
Wer kann eine IBU machen?
Eine IBU können Arbeitsuchende machen, die
- beim Arbeitsamt eingetragen sind,
- in Belgien wohnen,
- keine Vorkenntnisse oder Qualifikationen im zu erlernenden Beruf haben.
Welche Entlohnung erhält die auszubildende Person?
Der Arbeitgeber bezahlt der auszubildenden Person eine Produktivitätsprämie. Die Prämie entspricht der Differenz zwischen dem steuerbaren Lohn im Ausbildungsberuf und dem Ersatzeinkommen der arbeitsuchenden Person. Nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wird vergütet. Bei Teilzeit wird die Prämie anteilig berechnet. Von der Prämie gehen 11,11 Prozent Berufssteuervorabzug ab.
Erhält die Person kein Ersatzeinkommen, kann sie unter gewissen Voraussetzungen eine Ausbildungsunterstützung vom Landesamt für Arbeitsbeschaffung erhalten. Diese zählt als Ersatzeinkommen und wird bei der Berechnung der Produktivitätsprämie berücksichtigt.
Gemäß dem geltenden Tarif- oder Betriebsvertrag tragen Arbeitgeber zudem die Fahrtkosten und bezahlen etwaige Dienstfahrt- oder Aufwandsentschädigungen sowie sonstige übliche Zulagen.
Darüber hinaus schließt der Arbeitgeber eine gesetzliche Arbeitsunfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung ab. Damit ist die auszubildende Person, genauso wie alle anderen Mitarbeitenden des Unternehmens, gegen Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Der Arbeitgeber genießt zivile Immunität.
Wie stellt der Arbeitgeber den Antrag für eine IBU?
Den Antrag für eine IBU stellt der Arbeitgeber bei der Stellenvermittlung des Arbeitsamtes. Dort erhalten Arbeitgeber das entsprechende Antragsformular. Bei Bedarf gibt die Stellenvermittlung weitere Informationen zur IBU und berät und unterstützt Arbeitgeber bei der Antragsstellung. Folgende Informationen müssen Arbeitgeber im Antragsformular angeben:
- detaillierte Beschreibung der Funktion, Fach- und Sozialkompetenzen
- detaillierte Beschreibung der Ausbildungsinhalte
- Namen der Personen, die die Person ausbilden, begleiten und betreuen
- Angaben zu den Beschäftigungsbedingungen im Anschluss an die Ausbildung, einschließlich Arbeitsvertrag, Entlohnung und Arbeitszeitregelung
Die Stellenvermittlung prüft den Antrag. Dazu führt sie in der Regel ein Gespräch mit dem Arbeitgeber und der auszubildenden Person. Im Anschluss entscheidet sie, ob der Antrag genehmigt werden kann. Wird der Antrag abgelehnt, erhält der Arbeitgeber eine schriftliche Mitteilung mit Begründung. Wird er genehmigt, erstellt der Arbeitgeber gemeinsam mit der Stellenvermittlung ein Ausbildungsprogramm.
Einstellung nach Abschluss der IBU
Im Anschluss an die IBU stellt das Unternehmen die ausgebildete Person für mindestens die Dauer der IBU ein. Dazu muss der Arbeitgeber dem Arbeitsamt eine Kopie des Arbeitsvertrags übermitteln. Als Basislohn gilt:
- Tariflohn gemäß den Kollektivabkommen der Paritätischen Kommission oder dem betrieblichen Abkommen, mindestens aber die zweitniedrigste Lohnstufe des geltenden Tarifvertrags.
- Gibt es kein Abkommen, beträgt der Lohn mindestens 15 Prozent mehr als der gesetzliche Mindestlohn.
Für die eingestellte ausgebildete Person können Arbeitgeber gegebenenfalls eine AktiF- oder AktiF-Plus-Beschäftigungsförderung oder eine LSS-Ermäßigung erhalten. Weitere Info dazu finden Sie über den weiterführenden Link.
Spezifische IBU-Angebote
Ausbildungsangebot für Jugendliche
IBU-Logistik für Jugendliche
IBU Bus
Ausbildung zur Busfahrerin oder zum Busfahrer
Praktikum aus einer Hand
Mit dem Praktikum aus einer Hand können Unternehmen die Fähigkeiten und Kenntnisse von potenziellen Mitarbeitenden kennenlernen oder sie gezielt einarbeiten. Die Praktikantinnen und Praktikanten erhalten auf der anderen Seite:
- Einblicke in die Berufswelt und den Arbeitsalltag
- verbesserte Chancen auf dem Arbeitsmarkt
- praktische Erfahrungen sammeln
- Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern
Die Dauer des Praktikums kann von einem Tag bis zu drei Monaten variieren. Für das Praktikum schließen das Arbeitsamt, das Unternehmen und die teilnehmende Person einen Vertrag ab, der den Versicherungsschutz einschließt. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Praktikant oder die Praktikantin Anrecht auf eine Fahrtkostenentschädigung und eine Prämie des Arbeitsamtes. Für den Arbeitgeber ist das Praktikum kostenlos.
Welche Bedingungen gelten für Praktikumsbetrieb und Praktikant?
Alle Unternehmen oder Organisationen im kommerziellen, nicht-kommerziellen oder öffentlichen Sektor können ein Praktikum aus einer Hand anbieten. Ihren Betriebssitz muss lediglich in Belgien sein. Die potenziellen Praktikantinnen und Praktikanten müsse folgende Bedingungen erfüllen:
- wohnhaft in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- mindestens 15 Jahre alt und nicht mehr vollzeitschulpflichtig sein
- unterhalb des gesetzlichen Pensionsalters sein
- Zugang zum belgischen Arbeitsmarkt haben
- Teil einer der folgenden Gruppen sein:
- eingetragene Arbeitsuchende aus der bedarfsgeleiteten Arbeitsvermittlung
- Schülerinnen und Schüler des Sekundarunterrichtes an Regel- und Förderschulen
- Studierende an anerkannten oder geförderten Hochschulen in Belgien oder im Ausland
- Personen, die bereits berufstätig sind
Wie läuft das Praktikum aus einer Hand ab?
- Antrag stellen: Die Person, die das Praktikum absolvieren möchte, oder ihre Referenzberatung stellt den Antrag. Der Praktikumsbetrieb füllt dazu ein Risikoanalyse-Formular aus. Beide Unterlagen finden Sie unter „Downloads“.
- Prüfung und Genehmigung: Das Arbeitsamt prüft den Antrag und genehmigt das Praktikum.
- Ärztliche Untersuchung und Sicherheitsschulung: Das Arbeitsamt entscheidet, ob eine medizinische Untersuchung und/oder eine Sicherheitsschulung notwendig ist. Beides kann entweder das Arbeitsamt oder der Betrieb organisieren.
- Prämie, Fahrtkostenentschädigung und Freistellung: Das Arbeitsamt prüft, ob die Person Anspruch auf eine Prämie, Fahrtkostenentschädigung oder Freistellung hat.
- Praktikumsvertrag: Das Arbeitsamt, das Unternehmen und die teilnehmende Person schließen einen Praktikumsvertrag ab.
- Beginn des Praktikums: Nach Abschluss des Vertrags kann das Praktikum starten.
- Begleitung: Das Arbeitsamt steht dem Unternehmen und Praktikanten während der gesamten Dauer des Praktikums beratend und unterstützend zur Seite.
Ablauf des Praktikums auf einen Blick
Praktikumsvertrag Ablaufschema
Einstiegspraktikum
Ein Einstiegspraktikum im Unternehmen bietet Schulabgängern und -abgängerinnen die Möglichkeit, erste berufliche Erfahrungen zu sammeln und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Gleichzeitig haben Unternehmen die Gelegenheit, potenzielle Nachwuchskräfte kennenzulernen.
Private Unternehmen, VoG und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft können ein Einstiegspraktikum anbieten. Das Arbeitsamt unterstützt und berät Unternehmen und Praktikumssuchende zu allen wichtigen Aspekten des Einstiegspraktikums wie
- Suche nach dem passenden Betrieb bzw. Praktikanten
- Vertragsabschluss
- Ablauf des Praktikums
- Vergütungen und Versicherungsfragen
Welche Bedingungen gibt es?
- Dauer: mindestens drei bis maximal sechs Monate
- Vollzeitpraktikum, das mit einer Ausbildung kombinierbar ist
- Beginn: frühestens am 76. Tag der Berufseingliederungszeit, spätestens am letzten Tag der Berufseingliederungszeit.
Praktikumsvertrag zwischen Praktikumsbetrieb, Praktikant bzw. Praktikantin und Arbeitsamt
Wer kann eine Einstiegspraktikum machen?
Ein Einstiegspraktikum richtet sich an Schulabgängerinnen und Schulabgänger, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- zu Beginn des Einstiegspraktikums beim Arbeitsamt eingetragen sein
- sich in der Berufseingliederungszeit befinden
- in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen
- höchstens Abitur haben
Wie wird das Praktikum entlohnt?
Monatliche Prämie
Das Unternehmen zahlt der Praktikantin bzw. dem Praktikanten eine Prämie für die geleisteten Stunden. Die Maximalhöhe der Prämie beträgt 200 Euro pro Monat und ist nicht sozialbeitragspflichtig.
Praktikumsunterstützung
Zusätzlich zahlt das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) dem Praktikanten eine Unterstützung von 26,82 Euro pro Tag. Dazu muss der Arbeitgeber das Feld A auf der sogenannten Anwesenheitsbescheinigung C98 ausfüllen und dem Praktikanten an jedem Monatsende übergeben. Der Praktikant kann die Anwesenheitsbescheinigung dann bei seiner Zahlstelle einreichen. Die Anwesenheitsbescheinigung C98 erhalten Sie auf der Webseite des LfA über den weiterführenden Link.
Versicherung
Der Arbeitgeber schließen eine gesetzliche Arbeitsunfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung für den Praktikanten ab. Damit ist er, genauso wie alle anderen Mitarbeitenden Ihres Unternehmens, gegen Arbeitsunfälle und Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Der Arbeitgeber genießt zivile Immunität. Eine Anmeldung in der DfmA ist nicht erforderlich. Der Arbeitgeber muss den Praktikanten nur in DIMONA unter dem Code TRI (Transition Internship) melden.
Wie stelle ich einen Antrag für ein Einstiegspraktikum?
Um einen Antrag für ein Einstiegspraktikum zu stellen, wende Sie sich bitte direkt an das Arbeitsamt. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen und Unterlagen, inklusive der Vertragsvorlagen und Hinweise zum weiteren Ablauf.