LSS-Ermäßigung auf die Arbeitgeberbeiträge
Arbeitgeber können für bestimmte Personalgruppen eine sogenannte LSS-Ermäßigung, auch Zielgruppen-Ermäßigung genannt, beantragen. Das ist eine Ermäßigung auf die Arbeitgeberbeiträge zur sozialen Sicherheit. Diese Beiträge müssen Arbeitgeber für jedes Gehalt dem Landesamt für Soziale Sicherheit, kurz LSS, zahlen. Die Deutschsprachige Gemeinschaft ist in diesem Bereich für bestimmte Zielgruppen-Ermäßigungen zuständig.
Eine Zielgruppen-Ermäßigung kann nicht mit anderen Zielgruppen-Ermäßigungen kombiniert werden. Wenn Arbeitnehmende für mehrere Zielgruppen-Ermäßigungen in Frage kommen, muss der Arbeitgeber sich für eine Ermäßigung entscheiden. Die Zielgruppen-Ermäßigung kann jedoch mit folgenden finanziellen Hilfen kumuliert werden:
- die strukturelle Ermäßigung
- AktiF und AktiF Plus
Mehr Informationen zu den LSS-Ermäßigungen und Kumulierungsmöglichkeiten finden Sie bei den Verwaltungsanweisungen („instructions administratives ONSS“) auf der Webseite des Landesamtes für Soziale Sicherheit (LSS). Die Seite erreichen Sie über die weiterführenden Links.
Bitte beachten Sie, dass das LSS pro Quartal neue Verwaltungsanweisungen veröffentlicht. Sie können die Anweisungen des gewünschten Quartals über ein entsprechendes Auswahlfeld auf der Webseite des LSS aufrufen. Die Anweisungen des aktuellen Quartals liegen manchmal noch nicht auf Deutsch vor, weshalb Ihnen die Webseite über den weiterführenden Link standardmäßig auf Französisch angezeigt wird.
Ermäßigung für ältere Arbeitnehmende
In Ihrem Betrieb arbeiten Personen ab 55 Jahre oder Sie stellen Personal in diesem Alter ein? Dann können die LSS-Ermäßigung für ältere Arbeitnehmende beantragen.
Wie kann ich die Ermäßigung beantragen?
Die LSS-Ermäßigung ist leicht zu beantragen. Kreuzen Sie einfach bei Ihrer vierteljährlichen multifunktionellen Erklärung (Dmfa) bei allen betroffenen Beschäftigten den entsprechenden Kode an. Weitere Infos finden Sie auf der Webseite des Landesamtes für Soziale Sicherheit über die weiterführenden Links.
Weitere Bedingungen und Höhe der Ermäßigung
Die Ermäßigung kann beantragt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Die Arbeitnehmenden müssen allen Regelungen der sozialen Sicherheit unterliegen.
- Zum Zeitpunkt der Einstellung bzw. im Laufe ihrer Beschäftigung müssen die Arbeitnehmenden mindestens 55 Jahre alt sein.
- Pro Quartal darf der Bruttolohn 13.942,47 Euro nicht übersteigen.
Folgende Beschäftigte sind ausgeschlossen:
- Beschäftigte, die über das gesamte Quartal keine effektiven Leistungen erbringen (Ausnahmen sind möglich)
- Beschäftigte der paritätischen Kommissionen 305.01, 305.02, 319, 319.01, 319.02, 327 et 329
Die pauschale Ermäßigung gilt pro Quartal und hängt vom Alter der Person ab. Zudem bezieht sie sich ausschließlich auf die Basisbeträge zur sozialen Sicherheit und nicht auf die sektoralen Beträge. Bei Teilzeit reduziert sich die Ermäßigung im Verhältnis zur Arbeitszeit.
| Alter |
Ermäßigung pro Quartal |
| 55 Jahre |
300 € |
| 56-58 Jahre |
400 € |
| 59-61 Jahre |
1.000 € |
| 62-65 Jahre |
1.500 € |
Ermäßigung für Ersteinstellungen
Sie sind Arbeitgeber im Privatsektor und stellen zum ersten Mal Personal ein? Dann können Sie eine LSS-Ermäßigung für Ersteinstellungen beantragen. Die Ermäßigung können Sie für bis zu drei neueingestellte Personalmitglieder erhalten.
Wie kann ich diese Ermäßigung beantragen?
Wie Sie die Ermäßigung beantragen können, erfahren Sie auf der Webseite des Landesamtes für Soziale Sicherheit über den weiterführenden Link. Dort finden Sie ebenfalls weitere Infos zu den genauen Bedingungen für diese Ermäßigung.
Ermäßigung für Tutoren (Ausbilderinnen und Ausbilder)
Sie sind Arbeitgeber im öffentlichen, privaten oder nicht-gewerblichen Sektor und bilden in Ihren Betrieb Personen aus? Dann können Sie für Ihre Ausbilderinnen und Ausbilder eine Senkung der Arbeitgeberbeiträge beantragen.
Für welche Ausbildungsformen gilt diese Ermäßigung?
Auszubildende aus folgenden Ausbildungsformen kommen in Frage:
- Industrielehre
- Lehre oder duale Ausbildung
- Ausbildung im Betrieb (AiB)
- Berufseinarbeitungsvertrag („contrat d’immersion professionnelle“)
Wie kann ich diese Ermäßigung beantragen?
Zunächst müssen Sie ihre Ausbilderinnen oder Ausbilder als sogenannte „Tutoren“ anerkennen lassen. Diese Anerkennung können Sie beim IAWM beantragen. Weitere Infos zum Antrag erhalten Sie auf der Webseite des IAWM über die weiterführenden Links.
Anschließend können Sie die Ermäßigung über Ihre vierteljährliche multifunktionelle Erklärung (Dmfa) beantragen. Die vollständige Regelung zur Zielgruppen-Ermäßigung für Ausbilder und Ausbilderinnen finden Sie auf der Webseite des Landesamtes für Soziale Sicherheit ebenfalls über die weiterführenden Links.
Ermäßigung für Kunstschaffende
Sie sind Arbeitgeber im privaten oder öffentlichen Sektor und beschäftigen Kunstschaffende? Dann können Sie eine Ermäßigung auf Sozialabgaben für diese Beschäftigten erhalten.
Für wen gilt diese Ermäßigung genau?
Die Ermäßigung gilt für Kunstschaffende mit und ohne Arbeitsvertrag. Kunstschaffende ohne Arbeitsvertrag kommen für diese Ermäßigung in Frage, wenn sie gegen Zahlung eines Lohns künstlerische Leistungen erbringen und/oder im Auftrag künstlerische Werke produzieren. In diesem Fall unterliegen sie der sozialen Sicherheit und der Auftraggeber wird dem Arbeitgeber gleichgestellt.
Statutarische Kunstschaffende, die im öffentlichen Sektor beschäftigt sind, sind von dieser Ermäßigung ausgeschlossen.
Wie kann ich diese Ermäßigung beantragen?
Die Kunstarbeitskommission des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit entscheidet, ob es sich um eine „künstlerische Leistung“ handelt und stellt eine sogenannte „Kunstarbeitsbescheinigung“ aus. Diese Bescheinigung können Sie über die Online-Plattform „Working in the arts“ beantragen. Den Link zur Seite finden Sie über die weiterführenden Links. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Webseite des Landesamtes für Soziale Sicherheit ebenfalls über die weiterführenden Links.