Reform der Arbeitslosen-Gesetzgebung

Der Föderalstaat hat die Arbeitslosen-Gesetzgebung grundlegend reformiert. Die Reform legt unter anderem neu fest, wer Arbeitslosengeld erhält und für wie lange. Ob Sie betroffen sind oder nicht, erfahren Sie durch das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM). Das LfA wird alle betroffenen Personen schriftlich über diese Veränderung informieren.

Sollten Sie aufgrund der Reform kein Anrecht mehr auf Arbeitslosengeld haben, kann das Arbeitsamt Sie bei Ihrer Arbeitsuche begleiten. Das Arbeitsamt wird auch nicht automatisch Ihre Eintragung zu diesem Zeitpunkt beenden. 

In den folgenden Punkten finden Sie alle wichtigen Informationen.

Ich habe Fragen zu meiner finanziellen Situation

Bei Fragen zu Ihrer finanziellen Situation wenden Sie sich bitte an Ihre Zahlstelle oder das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA/ONEM). Das Arbeitsamt hat dazu keine Informationen und kann Ihnen nicht weiterhelfen.

Zu den Kontaktangaben der Zahlstellen und des LfA gelangen Sie über die weiterführenden Links.

Welche Angebote hat das Arbeitsamt?

Fokus Job 

Der Föderalstaat hat die Regelungen zur Arbeitslosigkeit grundlegend reformiert. Für neue Arbeitssuchende wird das Arbeitslosengeld künftig nur noch für ein bis maximal zwei Jahre ausbezahlt. Personen, die schon länger arbeitslos sind, verlieren ab Januar 2026 schrittweise ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld. 

Was ist Fokus Job? 

Das Arbeitsamt möchte Arbeitsuchende dabei unterstützen, sie frühzeitig und langfristig in Beschäftigung zu bringen. Zu Beginn der Begleitung verschafft sich die Beraterin oder der Berater des Arbeitsamtes ein umfassendes Bild der arbeitsuchenden Person. Gemeinsam erfassen sie 

  • die beruflichen Fähigkeiten 

  • die bisherigen Erfahrungen 

  • die persönliche Situation 

Daraus entsteht ein 360-Grad-Profil, das als Basis für passende Angebote dient, wie 

  • Stellenangebote 

  • Qualifizierungen 

  • Praktika oder andere Fördermaßnahmen 

Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit erfolgt eine besonders enge Begleitung. 

Die Ziele von Fokus Job 

Der Reformprozess „Fokus Job“ verfolgt vier zentrale Ziele:  

  • schnellere Aktivierung von Arbeitsuchenden 

  • besseres Matching zwischen Profilen und offenen Stellen 

  • höhere Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden

Wie ist der Fokus Job aufgebaut? 

In der Praxis besteht Fokus Job aus vier Arbeitspaketen, die teilweise aufeinander aufbauen und parallel laufen: 

Start-Fokus: Der Start-Fokus bildet den Einstieg. Er legt die Grundlagen für die weitere Begleitung durch  

  • Erfassung der Kompetenzen 

  • Klärung der beruflichen Perspektiven  

  • Bewerbungsateliers 

  • Optimierung der Bewerbungsunterlagen 

Gemeinsam mit dem Referenzberater oder der Referenzberaterin legen die Arbeitsuchenden anschließend die nächsten Schritte der Arbeitsuche fest. 

Begleitfokus: Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit erfolgt eine enge Betreuung: 

  • monatlicher Kontakt per Telefon oder E-Mail 

  • ein persönlicher Termin pro Quartal 

  • regelmäßige Bilanzierung des individuellen Fortschritts 

Stellen-Fokus: Ziel des Stellen-Fokus ist es, den Zugang zu offenen Stellen zu verbessern.  

12-Monatsfokus: Um Arbeitsuchende idealerweise bereits vor Ablauf ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld wieder in Beschäftigung zu bringen, werden Prozesse, Strukturen und IT-Systeme geprüft und optimiert.  

Für wen ist Fokus Job gedacht? 

Fokus Job richtet sich an alle Menschen, die Arbeit suchen und die Hilfe des Arbeitsamtes nutzen möchten - egal, ob sie derzeit beschäftigt sind oder nicht, insbesondere aber an: 

  • Personen, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld 2026 und 2027 endet 

  • Personen unter 25 Jahren, deren Anrecht auf Berufseingliederungsgeld noch nicht eröffnet ist 

  • Arbeitsuchende, die sich neu beim Arbeitsamt eintragen 

Alle anderen Interessierten können sich bei ihrer persönlichen Referenzberaterin oder ihrem Referenzberater beim Arbeitsamt oder ÖSHZ melden. 

Seit Januar 2026 werden Arbeitsuchende zum Start-Fokus eingeladen.


Individuelle Beratungsgespräche

Sie bevorzugen ein persönliches Gespräch mit einem Berater des Arbeitsamtes? Dann wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Kontaktperson oder rufen Sie die allgemeine Telefonnummer an. Dort wird Ihnen ein passender Ansprechpartner zugewiesen, der Sie individuell unterstützt.

Terminvereinbarung: Tel. +32 (0)87 638 900


Das Jobportal

Nutzen Sie für Ihre Stellensuche das Jobportal des Arbeitsamtes. Hier finden Sie Stellenangebote aus Ostbelgien und den angrenzenden Regionen: Jobportal


Weitere Angebote des Arbeitsamtes

Berufsberatung und Berufsorientierung

Individuelle Beratung zur beruflichen Orientierung, zu Ausbildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten. 

Hilfe bei Bewerbungsunterlagen und Bewerbungsgespräch

Die Berufsberater des Arbeitsamtes unterstützen Sie gerne

  • beim Erstellen oder Optimieren von Lebenslauf und Bewerbungsschreiben
  • bei der Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch

Wichtiger Hinweis:

Die kostenlosen Dienstleistungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich - E-Mail: 

[email protected] oder [email protected]

- Tel. +32 (0)87 638 900

Darf ich weiterhin LBA-Tätigkeiten ausüben?

Sie dürfen weiterhin für die Lokale Beschäftigungsagentur (LBA) arbeiten, insofern Sie beim Arbeitsamt eingetragen sind und keiner entlohnten Beschäftigung nachgehen. Sollten Sie Ihr Anrecht auf Arbeitslosengeld verlieren, werden Sie nicht automatisch beim Arbeitsamt ausgetragen.

Hat die Reform Einfluss auf meine Freistellung für eine Ausbildung?

Aus- oder Weiterbildungen für einen Mangelberuf

Sie haben vom Arbeitsamt eine Freistellung für eine Aus- oder Weiterbildung erhalten und Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. Berufseingliederungsgeld läuft aus? Sie dürfen die Aus- und Weiterbildung fortführen und behalten Ihr Anrecht auf Arbeitslosengeld bzw. Berufseingliederungsgeld bis zum Ende der Aus- oder Weiterbildung, spätestens jedoch bis zum 30.06.2030, wenn

  • Sie die Aus- oder Weiterbildung vor dem 1. Januar 2026 aufgenommen haben und
  • die Aus- oder Weiterbildung auf einen Mangelberuf vorbereitet.
     

Aus- und Weiterbildungen, die nicht auf einen Mangelberuf vorbereiten oder die nach dem 1. Januar 2026 beginnen

Wenn Sie einer Aus- oder Weiterbildung folgen, die nicht auf einen Mangelberuf vorbereitet, oder die nach dem 1. Januar 2026 beginnt, kann das Enddatum des Arbeitslosengeldbezugs in folgenden Fällen ebenfalls verschoben werden:

  • bei der Aus- oder Weiterbildung handelt es sich um eine Vollzeitberufsausbildung
  • die Aus- oder Weiterbildung hat eine zusammenhängende Dauer von mindestens drei Monaten
     

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verlängert sich in dem Fall um maximal 12 Monate, maximal jedoch bis zum 30.06.2030.

In den anderen Fällen haben Freistellungen keinen Einfluss auf die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.

Sie erhalten Berufseingliederungsgeld? In Anwendung der Übergangsregeln können Sie Ihre Ausbildung bzw. Ihr Studium oder Praktikum unter Beibehaltung des Berufseingliederungsgeldes bis zum 31. Dezember 2026 weiterführen bzw. bis zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sie ab dem 2. Januar 2025 zum ersten Mal Berufseingliederungsgeld beziehen. Kontaktieren Sie diesbezüglich Ihre Zahlstelle.

Kann ich eine finanzielle Unterstützung von einem ÖSHZ erhalten?

Das Eingliederungseinkommen

Das Eingliederungseinkommen ist ein Mindesteinkommen für Personen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Das ÖSHZ entscheidet, ob Ihr Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Das ÖSHZ prüft Ihre Situation durch eine Sozialuntersuchung und entscheidet dann, ob Sie ein Eingliederungseinkommen erhalten können.

Informationen über das Eingliederungseinkommen finden Sie auf der Webseite des ÖPD Sozialeingliederung. Den Link zur Webseite sowie einen praktischen Leitfaden finden Sie als Download hierunter.

 

Sie haben Fragen zum Eingliederungseinkommen?

Wenden Sie sich an das ÖSHZ Ihrer Gemeinde. Die Kontaktangaben finden Sie hierunter.

Hat die Reform einen Einfluss auf das Kindergeld und die Krankenkasse?

Kindergeld

Bei der Berechnung des Kindergeldes wird der Bezug von Arbeitslosengeld wie eine Erwerbstätigkeit behandelt. Verliert ein Arbeitsloser seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, kann das - je nach Situation des anderen Elternteils - einen Einfluss auf das Kindergeld haben.

Informationen zum Kindergeld erhalten Sie auf dem Familienportal der Deutschsprachigen Gemeisnchaft. Den Link dazu finden Sie hierunter.
 

Krankenkasse

Derzeit müssen Sie nichts unternehmen. Es ist aktuell nicht notwendig, die Krankenkasse zu kontaktieren.

Je nach Situation kann es sein, dass Ihr Versicherungsstatut später angepasst werden muss. Diese Überprüfung kann jedoch erst ab 2026 erfolgen.