Inklusionsberatung: Beratung für Menschen mit Beeinträchtigung
Die Inklusionsberatung des Arbeitsamtes richtet sich an Personen mit Beeinträchtigung, die eine Begleitung auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit benötigen. Die Beratung orientiert sich an Ihrer persönlichen Situation, Ihren Interessen und Fähigkeiten.
Was macht die Inklusionsberatung?
Die Inklusionsberatung unterstützen Sie unter anderem bei:
- Berufsorientierung und Berufswahl
- Suche nach einer passenden Ausbildung oder Arbeitsstelle
- Einstieg in einen Betrieb
- Fragen zu finanziellen Hilfen
- notwendigen Anpassungen am Arbeitsplatz
Welche Unterstützung für Sie möglich ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Weitere Informationen zu den verschiedenen Angeboten finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Auch Arbeitgeber können sich beraten lassen, zum Beispiel zu Arbeitsplatzanpassungen oder zu finanziellen Förderungen wie der Beschäftigung im Betrieb (BIB) oder AktiF und AktiF PLUS. Mehr Infos dazu erhalten Sie über den weiterführenden Link.
So erhalten Sie Zugang zur Inklusionsberatung
Sie können die Inklusionsberatung auf unterschiedlichen Wegen in Anspruch nehmen, abhängig von Ihrer individuellen Situation. Für bestimmte Zielgruppen besteht ein direkter Zugang, während andere von ihrem Referenzberater oder Ihrer Referenzberaterin an die Inklusionsberatung verwiesen werden:
- Förderschülerinnen und -schüler unter 25 Jahren sowie Personen, die ein Ersatzeinkommen vom Föderalen Öffentlichen Dienst Soziale Sicherheit erhalten, werden nach ihrer Eintragung beim Arbeitsamt direkt an die Inklusionsberatung weitergeleitet.
- Alle anderen Personen werden, je nach Bedarf, von Ihrer Referenzberatung zur Inklusionsberatung weitergeleitet.
Unabhängig von diesen Zugangswegen können Sie jederzeit telefonisch oder per Mail einen Termin in der Sprechstunde der Inklusionsberatung vereinbaren. Alle Infos dazu finden Sie beim angegebenen Kontakt.
Ersatzeinkommen des FÖD Soziale Sicherheit
Menschen, die eine anerkannte Behinderung haben, können Anrecht auf verschiedene finanzielle Beihilfe haben, wie die Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens (BEE) oder die Eingliederungsbeihilfe (EB). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des FÖD Soziale Sicherheit über die weiterführenden Links.