Eintragung bei Kurzarbeit
Sind Sie vorübergehend arbeitslos, z. B. wegen Auftragsmangel, Streik, schlechtem Wetter oder technischer Störungen? Dann kann eine Eintragung als arbeitsuchend notwendig sein.
Wer muss sich eintragen?
Eine Eintragung ist nicht erforderlich, wenn die Arbeitslosigkeit durch folgende Gründe entsteht:
Bei einer vollständigen Arbeitsaufnahme von mindestens zwei Wochen beginnt ein neuer Dreimonatszeitraum. Wie Sie sich eintragen, erfahren Sie im Artikel Ihre Eintragung als Arbeitsuchender.
Weitere Informationen
Mehr Informationen zum Thema Kurzarbeit finden Sie auf der Webseite der Landesamts für Arbeitsbeschaffung (LfA) oder bei Ihrer Zahlstelle.