Eintragung bei Kurzarbeit

Sind Sie vorübergehend arbeitslos, z. B. wegen Auftragsmangel, Streik, schlechtem Wetter oder technischer Störungen? Dann kann eine Eintragung als arbeitsuchend notwendig sein.

Wer muss sich eintragen? 

  • Bei Arbeitslosigkeit aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen höherer Gewalt müssen Sie sich nach 3 Monaten beim Arbeitsamt eintragen. 

  • Achten Sie darauf, sich rechtzeitig einzutragen – spätestens 8 Tage nach Ablauf der Frist. 


Eine Eintragung ist nicht erforderlich, wenn die Arbeitslosigkeit durch folgende Gründe entsteht: 

  • medizinisch bedingte höhere Gewalt 

  • ungünstige Witterung 

  • technische Störungen 
     

Bei einer vollständigen Arbeitsaufnahme von mindestens zwei Wochen beginnt ein neuer Dreimonatszeitraum. Wie Sie sich eintragen, erfahren Sie im Artikel Ihre Eintragung als Arbeitsuchender. 


Weitere Informationen 

Mehr Informationen zum Thema Kurzarbeit finden Sie auf der Webseite der Landesamts für Arbeitsbeschaffung (LfA) oder bei Ihrer Zahlstelle.