Sie brauchen eine helfende Hand? Informieren Sie sich hier, was Sie als Nutznießer beachten müssen, wenn Sie eine Person im Rahmen des LBA-Systems beschäftigen möchten.
Sie sind arbeitslos und möchten zusätzlich eine bezahlte Beschäftigung ausüben? Die Lokale Beschäftigungsagentur (LBA) bietet Ihnen diese Möglichkeit. Es handelt sich dabei um gelegentliche Arbeiten, die nicht im Rahmen von üblichen Beschäftigungsverhältnissen ausgeführt werden.
Die Änderungen im Überblick Sie kennen das LBA-System bereits? Dann finden Sie hier die wichtigsten Änderungen ab 2018 zusammengefasst...