Tätigkeitsbericht 2024 des Arbeitsamtes
Der Tätigkeitsbericht zeigt zum einen die Arbeitsmarktentwicklung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft auf, zum anderen vermittelt er einen umfassenden Einblick in die verschiedenen Aktivitäten des Arbeitsamtes.
Der Arbeitsmarkt zeigte 2024 weitere Zeichen einer nachlassenden Konjunktur, auch wenn die Lage in der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach wie vor sehr stabil ist. Die Zahl der dem Arbeitsamt mitgeteilten Stellenangebote ist zum dritten Mal in Folge gesunken und die Zahl der gemeldeten Arbeitslosen deutlich gestiegen. Dieser Anstieg ist auf das Bemühen, zusätzliche „inaktive“ Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, zurückzuführen.
Die Betriebe stehen vor der großen demografischen Herausforderung, die zahlreichen aus Altersgründen ausscheidenden Mitarbeiter zu ersetzen, während aber gleichzeitig der Nachwuchs fehlt.
Für das Arbeitsamt war das Jahr 2024 mit vielen Veränderungen verbunden, beispielsweise das Vorantreiben der Umsetzung des Vermittlungsdekrets und die Reorganisation der eigenen Dienste. Der Übergang zur „bedarfsgeleiteten Arbeitsvermittlung“ musste mit den vorhandenen Personalressourcen bewältigt werden, da nach wie vor ein Einstellungsstopp in Kraft ist.
Mit dem neuen Projekt „Zurück in die Arbeitswelt“ und der Integration des Dienstes „Inklusive Beschäftigung“, der von der DSL zum Arbeitsamt gewechselt ist, kommen neue Zielpubliken hinzu. Ein weiteres neues Angebot der Arbeitsplatzerprobung ist das „Praktikum aus einer Hand“. Zu guter Letzt wurde mit der noch laufenden Entwicklung eines gemeinsamen „Partnerportals“ auch die verstärkte Kooperation mit den ÖSHZ in ihrer Vermittlerrolle in Angriff genommen.
Im Bereich der Ausbildung erzielte das Arbeitsamt 2024 durch eine Anpassung der Angebote höhere Teilnehmerzahlen. Mit der Einrichtung des Skills-Center in den Räumlichkeiten des Arbeitsamtes in Eupen konnten wieder neue Möglichkeiten eröffnet werden, etwa im Bereich des (begleiteten) Selbstlernens.
Gleichzeitig warfen im Laufe des Jahres schon die geplanten Reformen der neuen Föderalregierung ihre Schatten voraus. Insbesondere die zeitliche Befristung des Arbeitslosengeldes wird weitreichende Auswirkungen für die betroffenen Personen, aber auch auf die Arbeit des Arbeitsamtes und seiner Partner haben.
Somit gilt es auch 2025 wieder neue Herausforderungen zu bewältigen - und von ruhigem Fahrwasser kann nach wie vor nicht die Rede sein.