Neues Praktikumsstatut

Praktikum aus einer Hand

Ab 1. Januar 2024 ermöglicht das neue Praktikumstatut "Praktikum aus einer Hand" das Absolvieren von Praktika in Unternehmen mit Sitz in Belgien über einen Praktikumsvertrag mit dem Arbeitsamt.

Lernen im Betrieb: Das Praktikum aus einer Hand

Am 1. Januar 2024 tritt das neue Praktikumsstatut „Praktikum aus einer Handin Kraft. Dies ermöglicht sowohl Arbeitsuchenden wie auch Schülern, Studenten und Beschäftigten das Absolvieren eines Praktikums in einem Unternehmen in Belgien über einen Praktikumsvertrag mit dem Arbeitsamt.

Worum geht es?

Das Praktikum zur Orientierung und Arbeitsplatzerprobung erstreckt sich über einen Zeitraum von einem Tag bis maximal drei Monate in einem belgischen Unternehmen.
Die Teilnahme erfolgt auf Basis eines Praktikumsvertrags mit dem Arbeitsamt, welcher die Versicherung des Praktikanten abdeckt.

Wer kommt in Frage?

Als Praktikant:

  • Arbeitsuchende, die im Rahmen der bedarfsgeleiteten Arbeitsvermittlung begleitet werden -> Praktikum kann vom Referenzberater oder vom Arbeitsuchenden beantragt werden;
  • Schüler des Sekundarunterrichtes des Regel- und Fördersekundarschulwesens;
  • Schüler eines von einer Gemeinschaft oder in einem anderen Staat organisierten, anerkannten oder subventionierten Hochschulunterrichtes;
  • Personen, die einer Beschäftigung nachgehen.

Vorteile für den Praktikanten

  • Einblicke in die Berufswelt erlangen und Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern
  • Erlangen von Kompetenzen außerhalb eines Lehrplans
  • Kennenlernen eines spezifischen Arbeitgebers
  • Anrecht auf Fahrtkosten und Prämien (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Abschluss eines Praktikumsvertrags über das Arbeitsamt (Versicherung)

Als Praktikumsgeber:

  • Arbeitgeber im kommerziellen, nicht-kommerziellen und öffentlichen Sektor;
  • mit Betriebssitz in Belgien

Vorteile für den Betrieb:

  • bessere Einschätzung der Fähigkeiten und Kenntnisse des Praktikanten
  • Schulung potentieller Mitarbeiter mit Blick auf eine eventuelle spätere Einstellung
  • Versicherung des Praktikanten durch Praktikumsvertrag mit dem Arbeitsamt

Zugangsbedingungen

Die Praktikanten sollten

  • ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben
  • mindestens 15 Jahre und nicht vollzeitschulpflichtig sein
  • das gesetzliche Pensionsalter nicht erreicht haben
  • Zugang zum belgischen Arbeitsmarkt haben
  • als arbeitsuchend eingetragen sein (außer Schüler/Studenten, sowie Personen, die einer Beschäftigung nachgehen)

Ablauf