Kollektiventlassung wegen Umstrukturierung

Sind Sie von einer Umstrukturierung oder einer Kollektiventlassung betroffen? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Rechte und Pflichten Sie haben und welche Unterstützung Ihnen zur Verfügung steht.

Was ist eine Kollektiventlassung oder Umstrukturierung? 

Wenn ein Unternehmen viele Mitarbeiter entlässt oder sich neu organisiert, spricht man von einer Kollektiventlassung oder Umstrukturierung. 

In solchen Situationen gelten klare gesetzliche Vorgaben, die den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherstellen. Das Arbeitsamt und andere öffentliche Dienste unterstützen Betroffene und Unternehmen mit Informationen und Beratung zu den geltenden Regeln und Abläufen. 

Auf der Webseite www.umstrukturierungen.be erhalten Sie weitere Informationen zu Themen wie Kollektiventlassungen, Beschäftigungszellen, Kurzarbeit, Outplacement, Vorruhestand und weiteren Schutzmaßnahmen. Über die Links gelangen Sie zur Webseite.  

 Wie läuft eine Kollektiventlassung ab?  

  • Informationen durch den Arbeitgeber: Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie zu einem persönlichen Gespräch einzuladen. Dabei erhalten Sie wichtige Informationen über 

    • die Dienstleistungen der Beschäftigungszelle 

    • die Vorteile einer Eintragung 

    • mögliche Folgen, wenn Sie sich nicht eintragen 

  • Einrichtung der Beschäftigungszelle: Ein Arbeitgeber, der eine Kollektiventlassung ankündigt, muss in der Regel, abgesehen von wenigen Ausnahmen, eine sogenannte Beschäftigungszelle einrichten.  

  • Eintragung in die Beschäftigungszelle: Abhängig von Ihrer Situation müssen oder können Sie sich in die Beschäftigungszelle eintragen.  

  • Eintragung als Arbeitsuchender: Wenn Sie von einer Kollektiventlassung betroffen sind und in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen, müssen Sie sich beim Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft eintragen.  

    • Eintragung möglich ab einem Monat vor der tatsächlichen Entlassung 

    • spätestens gleichzeitig mit der Eintragung in die Beschäftigungszelle 

    • Wie Sie sich eintragen, erfahren Sie im Artikel Ihre Eintragung als Arbeitsuchender.  

    • Je nach Wohnsitz müssen Sie sich zusätzlich beim FOREM, beim VDAB oder bei Actiris eintragen. 

  • Begleitung und Unterstützung: Während des Outplacements erhalten Sie Unterstützung bei der Jobsuche sowie mögliche finanzielle Leistungen. 
     

Die Beschäftigungszelle 

Die Funktionen einer Beschäftigungszelle sind: 

  • Die Überwachung der Umsetzung der vereinbarten Begleitmaßnahmen im Rahmen der Umstrukturierung 

  • Die Unterstützung betroffener Arbeitnehmer, so schnell wie möglich wieder einen neuen Arbeitsplatz zu finden. 

Eine wichtige Maßnahme ist das Outplacement, das vom Unternehmen finanziert wird. Das Outplacement umfasst verschiedene Dienstleistungen, die entlassene Arbeitnehmer bei der Suche nach einer neuen Stelle oder bei der Gründung eines eigenen Unternehmens unterstützen. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernehmen private Outplacement-Agenturen diese Dienstleistungen. 

Zusätzlich übernimmt die Beschäftigungszelle für die eingetragenen Personen zahlreiche Verwaltungsaufgaben. 

Für die Leitung und Koordination ist der öffentliche Beschäftigungsdient der Region oder der Gemeinschaft, in der das Unternehmen seinen Sozialsitz hat, zuständig: 

  • Arbeitsamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft 

  • ACTIRIS in Brüssel 

  • FOREM in der Wallonie 

  • VDAB in Flandern 

Wenn ein Unternehmen seinen Sozialsitz in einer anderen Region hat und Arbeitnehmer aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft betroffen sind, arbeitet das Arbeitsamt eng mit den anderen Diensten zusammen.   
 

Eintragung in die Beschäftigungszelle 

Muss ich mich in die Beschäftigungszelle eintragen? 

  • Pflicht zur Eintragung: Sie müssen sich eintragen, wenn Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben. Sie müssen sich spätestens am Tag nach Ihrer Entlassung in die Beschäftigungszelle eintragen und am Outplacement teilnehmen. 

  • Freiwillige Eintragung: Sie dürfen sich eintragen, wenn 

    • Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, der nicht verlängert wird und wenn sie mindestens ein Jahr ununterbrochen im Unternehmen beschäftigt waren. 

    • Sie über einen Zeitarbeitsvertrag beschäftigt sind und mindestens ein Jahr Betriebszugehörigkeit haben. 

  • Keine Eintragung möglich: Bei einem befristeten Arbeitsvertrag mit weniger als einem Jahr Betriebszugehörigkeit dürfen Sie sich nicht in die Beschäftigungszelle eintragen und nicht am Outplacement teilnehmen. 

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, ob Sie an der Beschäftigungszelle und am Outplacement teilnehmen. 

Dauer der Eintragung und Teilnahme am Outplacement

 

Wenn Sie über 45 Jahre alt sind:  

  • mindestens 6 Monate Eintragung 

  • mindestens 60 Stunden Outplacement 

Wenn Sie unter 45 Jahre alt sind: 

  • mindestens 3 Monate Eintragung 

  • mindestens 30 Stunden Outplacement 

Wichtig: Verweigern Sie die Eintragung in die Beschäftigungszelle ohne gültigen Grund, kann dies zu einem Ausschluss vom Arbeitslosengeld führen (die Dauer des Ausschlusses variiert je nach Ihrer persönlichen Situation). 
 

Welche Vorteile habe ich durch die Teilnahme an einer Beschäftigungszelle? 

Finanzielle Unterstützung 

Während des Outplacements können Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – verschiedene finanzielle Vorteile erhalten: 

Eingliederungsentschädigung 

Während des Outplacements erhalten Sie dank der Eingliederungsentschädigung weiterhin Ihren Lohn in voller Höhe, wenn Sie mindestens ein Jahr im Unternehmen beschäftigt waren. Die Dauer dieser Entschädigung hängt von Ihrem Alter ab: 

  • unter 45 Jahre: 3 Monate 

  • ab 45 Jahre: 6 Monate 

Auch wenn Sie eine neue Stelle antreten, behalten Sie den Anspruch. 

Hinweis: Dies gilt nicht für Interimskräfte und Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Sie haben allerdings unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf erhöhtes Arbeitslosengeld. 
 

Prämie und Fahrtkostenentschädigung 

Wenn Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen, schließen Sie vor Beginn einen Berufsausbildungsvertrag mit dem Arbeitsamt ab. Dadurch können Sie für die Dauer des Outplacements unter gewissen Voraussetzungen Anrecht haben auf:  

  • Ausbildungsprämie: 300 € brutto pro Monat (bei Vollzeit, anteilig bei Teilzeit)  

  • Fahrt- und Aufenthaltsentschädigung ab 5 km  

  • Versicherungsschutz bei Unfällen während des Outplacements oder auf dem Weg dorthin 
     

Vorteile bei der Jobsuche 

Ermäßigungskarte 

Die Ermäßigungskarte bietet Ihnen finanzielle Vorteile, wenn Sie nach einer Umstrukturierung wieder eine Arbeit aufnehmen. Sie reduziert Ihre persönlichen Sozialbeiträge und ermöglicht zugleich dem Arbeitgeber in der Umstrukturierung eine teilweise Rückerstattung der Outplacement-Kosten. 

Wenn Sie in einer Beschäftigungszelle eingetragen sind, gilt die Ermäßigungskarte: 

  • ab dem Tag der Ankündigung der Massenentlassung 

  • bis 12 Monate nach Eintragung in die Beschäftigungszelle 

Im Falle einer Betriebsschließung beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Monate. 

Wenn Sie während dieser Zeit eine neue Stelle finden, erhalten Sie eine Verringerung Ihrer Sozialbeiträge. Ob der Vorteil gewährt wird, hängt von Ihrer Referenzentlohnung ab. 

AktiF-Zuschuss  

Wenn Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen, kann Ihr neuer belgischer Arbeitgeber einen AktiF-Zuschuss erhalten, wenn Sie eine Ermäßigungskarte besitzen und 

  • höchstens einen Abschluss der Oberstufe oder ein Gesellenzeugnis haben, oder 

  • über 50 Jahre alt sind. 


Übersicht: Ihre Situation auf einen Blick 

 

Eintragung in Beschäftigungszelle

Ermäßigungs-karte 

Wiedereingliederungs-entschädigung 

Ausschluss vom Arbeitslosengeld 

<45 Jahre  ja ja ja nein
≥45 Jahre nein nein nein ja