In manchen Fällen ist die Eintragung Pflicht, in anderen nicht. Hier erfahren Sie, wie Sie alles richtig machen ...
Mit dem Ende der Schul- oder Ausbildungszeit beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Das Arbeitsamt unterstützt Sie bei Ihrer Arbeitsuche.
Sie suchen Arbeit? Sie möchten auch Arbeitslosengeld beantragen? Hier erfahren Sie mehr …
Mit der Eintragung beim Arbeitsamt beginnt Ihre Begleitung mit dem sogenannten Start Fokus, der Ihre Situation und beruflichen Perspektiven in den Fokus stellt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Wenn Sie beim Arbeitsamt als arbeitsuchend eingetragen sind, haben Sie Zugang zu den kostenlosen Dienstleistungen des Arbeitsamtes. Gleichzeitig verpflichten Sie sich dazu, aktiv an Ihrer beruflichen Eingliederung mitzuwirken.
Was ist das Kontrollverfahren, wie läuft es ab und welche Sanktionen können sich daraus ergeben? Erfahren Sie hier mehr dazu.
Die Arbeitslosengesetzgebung wird grundlegend verändert. Das betrifft unter anderem die Zulassungsbedingungen zum Arbeitslosengeld und die Dauer des Erhalts des Arbeitslosengeldes.
Hier finden Sie Infos zur Eintragung während Ihrer zeitweiligen Arbeitslosigkeit aufgrund von Kurzarbeit.
Sind Sie von einer Umstrukturierung oder einer Kollektiventlassung betroffen? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Rechte und Pflichten Sie haben und welche Unterstützung Ihnen zur Verfügung steht.
und möchten in Belgien arbeiten? Hier erfahren Sie mehr über die Zuständigkeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ...
Wie können Sie während einer Ausbildung oder eines Studiums eine Freistellung von der Arbeitsuche erhalten und weiter Arbeitslosengeld beziehen?