In manchen Fällen ist die Eintragung Pflicht, in anderen nicht. Hier erfahren Sie, wie Sie alles richtig machen ...
Mit dem Ende der Schul- oder Ausbildungszeit beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Das Arbeitsamt unterstützt Sie bei Ihrer Arbeitsuche.
Wenn Sie beim Arbeitsamt als arbeitsuchend eingetragen sind, haben Sie Zugang zu den kostenlosen Dienstleistungen des Arbeitsamtes. Gleichzeitig verpflichten Sie sich dazu, aktiv an Ihrer beruflichen Eingliederung mitzuwirken.
Mit der Eintragung beim Arbeitsamt beginnt Ihre Begleitung mit dem sogenannten Start Fokus, der Ihre Situation und beruflichen Perspektiven in den Fokus stellt. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Sie kommen aus dem Ausland und möchten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft arbeiten? Hier finden Sie alle Infos zur Arbeitserlaubnis, der Berufskarte für Selbständige und zur Gleichstellung sowie Anerkennung Ihrer Diplome.