Studium in Deutschland

Zulassungsbedingungen

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Einschreibung an deutschen Universitäten und Hochschulen.

Wenn für den gewählten Studiengang keine Zulassungsbeschränkung besteht (siehe unten: Numerus Clausus), kann man sich in der Regel ohne vorherige Bewerbung immatrikulieren lassen. Allerdings sollte man sich rechtzeitig über eventuelle Voranmelde- und Einschreibefristen informieren. Die Studienwahl ist in Deutschland generell komplizierter und mit mehr administrativem Aufwand verbunden als in Belgien.

Sogenannte Anträge auf Einschreibungen (Bewerbungen) müssen direkt an die Studieneinrichtung gerichtet werden. Solche Bewerbungstermine werden im Allgemeinen einige Monate vor Studienbeginn festgelegt.

Am besten sollte man sich möglichst früh anmelden und Anmelde- oder Bewerbungsformulare anfordern. Die Studieneinrichtung teilt dann mit, ob zusätzliche Unterlagen zugeschickt werden müssen.

An manchen Studieneinrichtungen muss man persönlich erscheinen, um sich immatrikulieren zu lassen. Die Hochschule teilt das Datum persönlich mit, sofern es nicht öffentlich bekannt gemacht wird.

Deutsche Staatsbürger, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) erlangt haben, müssen diese vor Aufnahme eines Studiums in Deutschland anerkennen lassen. Ausländische Studieninteressenten mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung können sich direkt an die Universitäten und Hochschulen richten: Schulministerium NRW