Kollektiventlassung wegen Umstrukturierung
Sind Sie von einer Umstrukturierung oder einer Kollektiventlassung betroffen? Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Rechte und Pflichten Sie haben und welche Unterstützung Ihnen zur Verfügung steht.
Was ist eine Kollektiventlassung oder Umstrukturierung?
Wenn ein Unternehmen viele Mitarbeiter entlässt oder sich neu organisiert, spricht man von einer Kollektiventlassung oder Umstrukturierung.
In solchen Situationen gelten klare gesetzliche Vorgaben, die den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sicherstellen. Das Arbeitsamt und andere öffentliche Dienste unterstützen Betroffene und Unternehmen mit Informationen und Beratung zu den geltenden Regeln und Abläufen.
Auf der Webseite www.umstrukturierungen.be erhalten Sie weitere Informationen zu Themen wie Kollektiventlassungen, Beschäftigungszellen, Kurzarbeit, Outplacement, Vorruhestand und weiteren Schutzmaßnahmen. Über die Links gelangen Sie zur Webseite.
Wie läuft eine Kollektiventlassung ab?
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Einrichtung der Beschäftigungszelle: Ein Arbeitgeber, der eine Kollektiventlassung ankündigt, muss in der Regel, abgesehen von wenigen Ausnahmen, eine sogenannte Beschäftigungszelle einrichten.
Die Beschäftigungszelle
Die Funktionen einer Beschäftigungszelle sind:
Eine wichtige Maßnahme ist das Outplacement, das vom Unternehmen finanziert wird. Das Outplacement umfasst verschiedene Dienstleistungen, die entlassene Arbeitnehmer bei der Suche nach einer neuen Stelle oder bei der Gründung eines eigenen Unternehmens unterstützen. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernehmen private Outplacement-Agenturen diese Dienstleistungen.
Zusätzlich übernimmt die Beschäftigungszelle für die eingetragenen Personen zahlreiche Verwaltungsaufgaben.
Für die Leitung und Koordination ist der öffentliche Beschäftigungsdient der Region oder der Gemeinschaft, in der das Unternehmen seinen Sozialsitz hat, zuständig:
Wenn ein Unternehmen seinen Sozialsitz in einer anderen Region hat und Arbeitnehmer aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft betroffen sind, arbeitet das Arbeitsamt eng mit den anderen Diensten zusammen.
Eintragung in die Beschäftigungszelle
Muss ich mich in die Beschäftigungszelle eintragen?
Sie müssen Ihrem Arbeitgeber schriftlich mitteilen, ob Sie an der Beschäftigungszelle und am Outplacement teilnehmen.
Dauer der Eintragung und Teilnahme am Outplacement
Wenn Sie über 45 Jahre alt sind:
Wenn Sie unter 45 Jahre alt sind:
Wichtig: Verweigern Sie die Eintragung in die Beschäftigungszelle ohne gültigen Grund, kann dies zu einem Ausschluss vom Arbeitslosengeld führen (die Dauer des Ausschlusses variiert je nach Ihrer persönlichen Situation).
Welche Vorteile habe ich durch die Teilnahme an einer Beschäftigungszelle?
Finanzielle Unterstützung
Während des Outplacements können Sie – unter bestimmten Voraussetzungen – verschiedene finanzielle Vorteile erhalten:
Eingliederungsentschädigung
Während des Outplacements erhalten Sie dank der Eingliederungsentschädigung weiterhin Ihren Lohn in voller Höhe, wenn Sie mindestens ein Jahr im Unternehmen beschäftigt waren. Die Dauer dieser Entschädigung hängt von Ihrem Alter ab:
Auch wenn Sie eine neue Stelle antreten, behalten Sie den Anspruch.
Hinweis: Dies gilt nicht für Interimskräfte und Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsvertrag. Sie haben allerdings unter bestimmten Bedingungen Anrecht auf erhöhtes Arbeitslosengeld.
Prämie und Fahrtkostenentschädigung
Wenn Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen, schließen Sie vor Beginn einen Berufsausbildungsvertrag mit dem Arbeitsamt ab. Dadurch können Sie für die Dauer des Outplacements unter gewissen Voraussetzungen Anrecht haben auf:
Vorteile bei der Jobsuche
Die Ermäßigungskarte bietet Ihnen finanzielle Vorteile, wenn Sie nach einer Umstrukturierung wieder eine Arbeit aufnehmen. Sie reduziert Ihre persönlichen Sozialbeiträge und ermöglicht zugleich dem Arbeitgeber in der Umstrukturierung eine teilweise Rückerstattung der Outplacement-Kosten.
Wenn Sie in einer Beschäftigungszelle eingetragen sind, gilt die Ermäßigungskarte:
Im Falle einer Betriebsschließung beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Monate.
Wenn Sie während dieser Zeit eine neue Stelle finden, erhalten Sie eine Verringerung Ihrer Sozialbeiträge. Ob der Vorteil gewährt wird, hängt von Ihrer Referenzentlohnung ab.
Wenn Sie in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen, kann Ihr neuer belgischer Arbeitgeber einen AktiF-Zuschuss erhalten, wenn Sie eine Ermäßigungskarte besitzen und
Übersicht: Ihre Situation auf einen Blick
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Eintragung in Beschäftigungszelle
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Ermäßigungs-karte
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Wiedereingliederungs-entschädigung
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Ausschluss vom Arbeitslosengeld
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| <45 Jahre |
ja |
ja |
ja |
nein |
| ≥45 Jahre |
nein |
nein |
nein |
ja |