Allgemeine Förderung

Arizona-AktiF-Zuschlag

Ab Januar 2026 haben Arbeitssuchende nur noch maximal zwei Jahre Anrecht auf Arbeitslosengeld. Viele Menschen werden durch diese Änderung ihren Anspruch auf Arbeitslosegeld verlieren und Eingliederungseinkommen beim ÖSHZ beantragen müssen. Um dem entgegenzusteuern, erhöht die Deutschsprachige Gemeinschaft ab Janaur 2026 die AktiF- und AktiF-Plus-Zuschüsse für Neueinstellungen. Der sogenannte Arizona-AktiF-Zuschlag soll Arbeitgeber dazu motivieren, mehr und schneller Arbeitsplätze zu schaffen. 

Die Ankündigung des Arizona-AktiF-Zuschlags erfolgt vorbehaltlich der Verabschiedung der entsprechenden Dekretanpassung durch das Parlament.

Gilt für Neueinstellungen von Januar 2026 bis Dezember 2027

Der Arizona-Zuschlag gilt für alle Neueinstellungen im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2027. Arbeitgeber, die in diesem Zeitraum Personen über die AktiF-Förderung neu einstellen, erhalten den erhöhten Arizona-Zuschlag. Arbeitsverträge, die bereits vor Januar 2026 abgeschlossen wurden, sind vom Arizona-Zuschlag ausgeschlossen, auch wenn der Vertrag im Januar 2026 aufgestockt oder verlängert wird. Ab dem 1. Januar 2028 gelten wieder die bisherigen Zuschussbeträge.

Zuschussbeträge ohne anerkannte Ausbildung

Für die allgemeine AktiF-Förderung ohne vorherige anerkannte Ausbildung (d.h. mit Degressivität der Zuschüsse) gelten folgende Zuschusssätze:

Zuschuss-Art und -Jahr Zuschuss ohne Arizona-Zuschlag Zuschuss mit Arizona-Zuschlag Steigerung
AktiF-Zuschuss
1. Jahr
7.560 €/ Jahr
(630€/ Monat)
10.000 €/ Jahr
(833,33€/ Monat)
32 %
AktiF-Zuschuss
2. Jahr
4.524 €/ Jahr
(377 €/ Monat)
6.000 €/ Jahr
(500 €/ Monat)
33 %
AktiF-PLUS-Zuschuss
1. Jahr
15.108€/ Jahr
(1.259 €/ Monat)
20.000 €/ Jahr
(1.667 €/ Monat)
32 %
AktiF-PLUS-Zuschuss
2. Jahr
9.072 €/ Jahr
(756 €/ Monat)
12.000€/ Jahr
(1.000 €/ Monat)
32 %
AktiF-PLUS-Zuschuss
3. Jahr
4.524 €/ Jahr
(377 €/ Monat)
kein Zuschlag

Zuschussbeträge mit anerkannter Ausbildung

Für die allgemeinen AktiF-Förderung mit vorheriger Ausbildung gelten folgende Zuschusssätze:

Zuschuss-Art und -Jahr Zuschuss ohne Arizona-Zuschlag Zuschuss mit Arizona-Zuschlag Steigerung
AktiF-Zuschuss
1. Jahr
7.560€/ Jahr
(630 €/ Monat)
10.000 €/ Jahr
(833,33 €/ Monat
32 %
AktiF-Zuschuss
2. Jahr
7.560€/ Jahr
(630 €/ Monat)
10.000 €/ Jahr
(833,33 €/ Monat)
32 %
AktiF-PLUS-Zuschuss
1. Jahr
15.108€/ Jahr
(1.259 €/ Monat)
20.000€/ Jahr
(1.667 €/ Monat)
32 %
AktiF-PLUS-Zuschuss
2. Jahr
15.108 €/ Jahr
(1.259 €/ Monat)
20.000 €/ Jahr
(1.667 €/ Monat)
32 %
AktiF-PLUS-Zuschuss
3. Jahr
9072 €/ Jahr
(756 €/ Monat)
Kein Zuschlag /

Die Zuschussbeträge beziehen sich auf eine Vollzeitbeschäftigung. Bei Teilzeitarbeitsverträgen werden sie anteilsmäßig reduziert. Bitte beachten Sie, dass das dritte Jahr der AktiF-PLUS-Bezuschussung außerhalb des Zeitraums für den Arizona-Zuschlag liegt. 

Was gilt als anerkannte Ausbildung?

Arbeitgeber, die AktiF- oder AktiF PLUS-Berechtigte im eigenen Betrieb ausbilden und anschließend festanstellen, können von vorteilhaften Zuschüssen profitieren. Das gilt für folgende Ausbildungsmaßnahmen:

  • Individuelle Berufsausbildung im Betrieb (IBU) über das Arbeitsamt
  • Einstiegspraktikum (EPU) über das Arbeitsamt
  • Ausbildung im Betrieb (AIB) über das Arbeitsamt
  • Lehre über das Institut für Aus- und Weiterbildung im Mittelstand (IAWM)
  • Industrielehre über das IAWM

Der Arbeitssuchende sollte bestenfalls vor Beginn der Ausbildung eine AktiF- bzw. AktiF-PLUS-Bescheinigung besitzen. Ist das nicht der Fall, muss er diese spätestens 30 Tage nach Beginn der Ausbildung haben. 

Wie erhalte ich den erhöhten Zuschuss?

Den erhöhten Zuschuss beantragen Sie genauso wie eine „normalen“ AktiF-Förderung:

  • Die einzustellende Person muss AktiF- oder AktiF PLUS-berechtigt und in Besitz einer entsprechenden Bescheinigung sein. Hat sie diese noch nicht, kann sie sie beim Arbeitsamt beantragen.
  • Sie als Arbeitgeber füllen dann den Teil zwei „Arbeitgeber“ auf der Rückseite der AktiF-Bescheinigung der einzustellenden Person aus.
  • Die ausgefüllte Bescheinigung müssen Sie bis spätestens 45 Tage nach Arbeitsantritt beim Ministerium per E-Mail oder Post eingereicht haben.

Reform der Arbeitslosen-Gesetzgebung

 

Der Föderalstaat hat die Arbeitslosen-Gesetzgebung grundlegend reformiert. Ziel der Reform ist, dass die Beschäftigungsquote in Belgien bis 2029 auf 80 Prozent gestiegen ist und Arbeitssuchende schnellstmöglich in das Berufsleben einsteigen. 

Häufig gestellte Fragen

Welche Gehaltskosten kann ein Arbeitgeber für die Bezuschussung beim Ministerium einreichen?

Folgende Gehaltskosten können Arbeitgeber zur Bezuschussung einreichen:

  • Bruttogehalt
  • Urlaubsgeld
  • Jahresendprämie
  • gesetzl. vorgeschriebene Fahrtkosten
  • Arbeitgeberbeiträge zur sozialen Sicherheit

Welche Beschäftigungsmaßnahmen sind mit der AktiF- oder AktiF-PLUS-Förderung kombinierbar?

Alle Beschäftigungsmaßnahmen, für die kein explizites Verbot der Kumulierung besteht, sind mit der AktiF-Beschäftigungsförderung kombinierbar.

Mit AktiF oder AktiF PLUS sind zum Beispiel folgende Maßnahmen kombinierbar: 

  • Reduzierung der LSS für ältere Arbeitnehmende (insbesondere kommerzieller Sektor)
  • Reduzierung für erste Einstellungen
  • Beschäftigung im Betrieb (Beschäftigungsmaßnahme der Dienststelle für selbstbestimmtes Leben)
  • Förderungen im Rahmen von Dienstleistungsschecks, wenn es um die allgemeinen Zuschüsse geht (gilt nicht für die besonderen Zuschüsse)
  • ...

Welche Beschäftigungsmaßnahmen sind nicht mit der AktiF- oder AktiF-PLUS-Förderung kombinierbar?

  • bestehende (auslaufende) Förderungen, bspw. Plan Aktiva inkl. LSS-Reduzierungen, SINE, BVA, …
  • andere AktiF- oder AktiF-PLUS-Zuschüsse für identische Beschäftigung
  • Artikel 60 §7 – Förderung
  • Förderung über Dienstleistungsschecks im Rahmen einer projektgebundenen Stelle aber: allgemeine Förderung
  • interministerielle Haushaltsfonds (IHF) bei Krankenhäusern

Ein Arbeitgeber darf einen AktiF-(PLUS-)Berechtigten innerhalb eines Jahres nicht erneut einstellen. Welche Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Beschäftigungsformen sind von diesem Verbot ausgenommen?

Nach folgenden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder Beschäftigungsformen dürfen Arbeitsuchende innerhalb eines Jahres beim selben Arbeitgeber wieder beschäftigt werden:

  • Artikel 60§7-Maßnahme der ÖSHZ
  • Sine-Maßnahme
  • BVA (VoG und LB)
  • Jugendbeschäftigung
  • Erstbeschäftigungsabkommen
  • Beschäftigung im Betrieb des Arbeitsamtes DSL (BIB)
  • AktiF- und AktiF-PLUS-Beschäftigungsförderung
  • Studentenverträge
  • Extra-Horeca-Verträge
  • gewisse Animatoren-Beschäftigungen, die 25 Tage nicht überschreiten
  • eine Beschäftigung als Flexi-Job-Arbeitnehmer bzw. -nehmerin.

Ist es möglich, gleichzeitig „allgemeine Zuschüsse“ und „besondere Zuschüsse“ für dieselbe Person zu nutzen?

Ja, das ist möglich, wenn Sie eine Person für verschiedene Arbeitsverhältnisse einstellen und beide Arbeitsverhältnisse zum selben Zeitpunkt beginnen: z.B. ½ VZÄ „allgemeine Förderung“ und ½ VZÄ „besonderer Zuschuss“.

Der Arbeitgeber muss die Zuschüsse „zielgerichtet“ einsetzen. Was gilt als „nicht-zielgerichteter“ Einsatz?

Der Zweck der AktiF- und AktiF Plus-Förderung ist, Arbeitsplätze zu schaffen und Menschen in Arbeit zu bringen. Ein Arbeitgeber setzt einen Zuschuss nicht zielgerichtet ein, wenn er entgegen diesem Zweck der Förderung handelt. Wenn zum Beispiel ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter entlässt, den er bisher mit eigenem Geld bezahlt hat, nur um ihn dann wieder über eine AktiF-Förderung einzustellen, handelt er entgegen dem Zweck der Förderung: Er schafft keinen neuen Arbeitsplatz, sondern spart lediglich bei seinen eigenen Personalkosten. Ein solcher Antrag wird abgelehnt, da er nicht zielgerichtet ist.

Welche Kündigungsfristen gibt es?

Wenn die Kündigung vom Arbeitnehmer ausgeht

Dann beträgt die Kündigungsfrist während der AktiF(-PLUS)-Förderperiode sieben Tage. Diese laufen ab dem Montag, der der Woche folgt, in der die Kündigung notifiziert wurde. (Artikel 37/5 des Gesetzes vom 3. Juli 1978 über die Arbeitsverträge)

Wenn die Kündigung vom Arbeitgeber ausgeht

Dann gelten die regulären Kündigungsfristen.