Sie kommen aus dem Ausland

Ob Sie eine Arbeitserlaubnis brauchen und wenn ja, welche, hängt von mehreren Faktoren ab, darunter von Ihrem Herkunftsland.

Im deutschsprachigen Gebiet Belgiens ist das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Dort erhalten Sie auch die erforderlichen Informationen zu Antragsstellung, Verfahrensfragen, Bedingungen usw.

Die Arbeitserlaubnis

Um als ausländischer Arbeitnehmer in Belgien arbeiten zu dürfen müssen gewisse Bedingungen erfüllt werden. Seit dem 1. Januar 2000 ist die Deutschsprachige Gemeinschaft für die Erteilung von Arbeits- und Beschäftigungserlaubnis zu Gunsten von ausländischen Arbeitnehmern und hiesigen Betrieben zuständig. Grundsätzlich benötigt man für die Beschäftigung eines ausländischen Arbeitnehmers eine Arbeits- bzw. Beschäftigungserlaubnis.

Welche Bedingungen erfüllt werden müssen, um als ausländischer Arbeitnehmer in Belgien arbeiten zu dürfen, bzw. um als Arbeitgeber einen ausländischen Arbeitnehmer legal beschäftigen zu können, erfahren Sie auf der Webseite von Ostbelgienlive.

Die Berufskarte

Auf der Webseite von Ostbelgienlive erhalten Sie alle wichtigen Kontakte, Formulare sowie ausführliche Informationen zum Thema.