Freistellung von der Arbeitsuche während einer Berufsausbildung

Wenn Sie während einer Berufsausbildung Arbeitslosen- oder Berufseingliederungsgeld erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen von der aktiven Arbeitssuche freigestellt werden. Auf dieser Seite finden Sie alle Details zur Freistellung.

Was genau bedeutet Freistellung? 

Eine Freistellung für eine Berufsausbildung erhalten, bedeutet: 

  • Sie bleiben beim Arbeitsamt eingetragen und erhalten weiterhin Arbeitslosenunterstützung oder Berufseingliederungsgeld.  

  • Während der Freistellung müssen Sie nicht aktiv nach Arbeit suchen und unterliegen nicht der aktiven Kontrolle der Suchbemühungen. 

  • Sie sind weiterhin verpflichtet, Einladungen und Termine des Arbeitsamtes wahrzunehmen. 
     

Dauer der Freistellung

Freistellungen können nur für Zeiträume gewährt werden, in denen Sie einer Berufsausbildung folgen. 

Die Dauer hängt außerdem von Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld ab.  Endet dieser Anspruch, endet auch die Freistellung automatisch. 

Wichtig: Das bedeutet nicht, dass die Berufsausbildung endet. Ihr Berufsausbildungsvertrag bleibt bestehen. Auch Ihr Anspruch auf Fahrtkostenentschädigung und Prämie bleibt erhalten. 

Ausnahme: Wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium beginnen möchten, das Sie auf einen Beruf in der Pflege (z. B. als Krankenpfleger oder Pflegehelfer) vorbereitet, kann sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld verlängern. Das gilt für die gesamte Dauer Ihrer Ausbildung – vorausgesetzt, Sie sind weiterhin vom Arbeitsamt freigestellt. Welche Ausbildungen und Studiengänge möglich sind, kann ihnen das Arbeitsamt mitteilen. 

Wenn Sie vor dem 1. März 2026 Ihren Anspruch auf Arbeitslosen- oder Berufseingliederungsgeld eröffnet haben und nach der alten Regelung entschädigt werden, kann die Aufnahme einer Berufsausbildung Ihr Anrecht auf Arbeitslosen- oder Berufseingliederungsgeld verlängern.  
 

Voraussetzungen für eine Freistellung

Die Grundvoraussetzung für eine Freistellung ist die Zulassung zur Berufsausbildung seitens des Arbeitsamtes. Mehr dazu sowie zu den weiteren Voraussetzungen erfahren Sie im entsprechenden Artikel “Zulassungsbedingungen und Antragstellung”. 
 

Weitere Informationen

Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) und die Zahlstellen (HfA oder Gewerkschaften) informieren Sie zu  

  • den finanziellen Auswirkungen 

  • zur Kombination von Ausbildungsvergütung und Arbeitslosenleistungen 

  • zur Nutzung der Kontrollkarte  

  • zu den Schritten nach dem Ende der Freistellung 

Daneben gibt es zusätzliche mögliche Freistellungen des LfA. Mehr dazu erfahren Sie auf der Webseite des LfA.  
 

Ruling-Anfrage

Sie wünschen vorab eine verbindliche Einschätzung zu Ihrem persönlichen Fall? Stellen Sie eine Ruling-Anfrage und erfahren Sie bereits vor der Antragstellung, ob eine Freistellung in Ihrem Fall möglich ist. 

Benutzen Sie dazu das Informationsblatt und das Antragsformular, das Ihrer Anfrage entspricht. 
 

Welche Aus- und Weiterbildungen sind möglich? 

Sie können eine Freistellung für verschiedene Arten von Aus- und Weiterbildungen gewährt bekommen. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Art der Ausbildung. Wählen Sie die Ausbildungsmaßnahme, die auf Ihre Situation zutrifft.