Freistellung von der Arbeitsuche während einer Berufsausbildung

Was genau bedeutet Freistellung? 

Eine Freistellung für eine Berufsausbildung erhalten, bedeutet: 

  • Sie bleiben beim Arbeitsamt eingetragen und erhalten weiterhin Arbeitslosenunterstützung oder Berufseingliederungsgeld.  

  • Während der Freistellung müssen Sie nicht aktiv nach Arbeit suchen und unterliegen nicht der aktiven Kontrolle der Suchbemühungen. 

  • Sie sind weiterhin verpflichtet, Einladungen und Termine des Arbeitsamtes wahrzunehmen. 
     

Dauer der Freistellung

Freistellungen können nur für Zeiträume gewährt werden, in denen Sie einer Berufsausbildung folgen. 

Die Dauer hängt außerdem von Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld ab.  Endet dieser Anspruch, endet auch die Freistellung automatisch. 

Wichtig: Das bedeutet nicht, dass die Berufsausbildung endet. Ihr Berufsausbildungsvertrag bleibt bestehen. Auch Ihr Anspruch auf Fahrtkostenentschädigung und Prämie bleibt erhalten. 

Ausnahme: Wenn Sie eine Ausbildung oder ein Studium beginnen möchten, das Sie auf einen Beruf in der Pflege (z. B. als Krankenpfleger oder Pflegehelfer) vorbereitet, kann sich Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld verlängern. Das gilt für die gesamte Dauer Ihrer Ausbildung – vorausgesetzt, Sie sind weiterhin vom Arbeitsamt freigestellt. Welche Ausbildungen und Studiengänge möglich sind, kann ihnen das Arbeitsamt mitteilen. 

Wenn Sie vor dem 1. März 2026 Ihren Anspruch auf Arbeitslosen- oder Berufseingliederungsgeld eröffnet haben und nach der alten Regelung entschädigt werden, kann die Aufnahme einer Berufsausbildung Ihr Anrecht auf Arbeitslosen- oder Berufseingliederungsgeld verlängern.  
 

Voraussetzungen für eine Freistellung

Die Grundvoraussetzung für eine Freistellung ist die Zulassung zur Berufsausbildung seitens des Arbeitsamtes. Mehr dazu sowie zu den weiteren Voraussetzungen erfahren Sie im entsprechenden Artikel “Zulassungsbedingungen und Antragstellung”. 
 

Weitere Informationen

Das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA) und die Zahlstellen (HfA oder Gewerkschaften) informieren Sie zu  

  • den finanziellen Auswirkungen 

  • zur Kombination von Ausbildungsvergütung und Arbeitslosenleistungen 

  • zur Nutzung der Kontrollkarte  

  • zu den Schritten nach dem Ende der Freistellung 

Daneben gibt es zusätzliche mögliche Freistellungen des LfA. Mehr dazu erfahren Sie auf der Webseite des LfA.  
 

Ruling-Anfrage

Sie wünschen vorab eine verbindliche Einschätzung zu Ihrem persönlichen Fall? Stellen Sie eine Ruling-Anfrage und erfahren Sie bereits vor der Antragstellung, ob eine Freistellung in Ihrem Fall möglich ist. 

Benutzen Sie dazu das Informationsblatt und das Antragsformular, das Ihrer Anfrage entspricht. 
 

Welche Aus- und Weiterbildungen sind möglich? 

Sie können eine Freistellung für verschiedene Arten von Aus- und Weiterbildungen gewährt bekommen. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Art der Ausbildung. Wählen Sie die Ausbildungsmaßnahme, die auf Ihre Situation zutrifft.

FAQ_Aufklapp_Freistellungen

Qualifizierungsmaßnahme

Qualifizierungsmaßnahmen sind Aus- und Weiterbildungen ohne schulischen Abschluss. Dazu gehören zum Beispiel Sprachkurse, Ausbildungen der KPVDB, Ausbildungen des Arbeitsamtes oder eine Individuelle Berufsausbildung im Unternehmen (IBU). 

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • die Maßnahme mindestens 20 Stunden pro Woche umfasst
  • sie mindestens 4 Wochen dauert
  • sie hauptsächlich montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr stattfindet

Vorschalt- und Integrationsmaßnahme

Vorschalt- und Integrationsmaßnahmen unterstützen Arbeitsuchende mit besonderen Vermittlungsschwierigkeiten. Sie verbinden berufliche Grundkompetenzen mit sozialer Integration und beinhalten oft Praktika. 

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft bieten Dabei VoG und Intego Vorschalt- und Integrationsmaßnahmen an.  

In der Wallonie und Brüssel gibt es ähnliche Maßnahmen:  

  • Centres d'Insertion Socioprofessionnelle (CISP) in der Wallonie 
  • Organismes d'insertion Socio-Professionnelle (OISP) in Brüssel  

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • die Maßnahme hauptsächlich von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr stattfindet

Ausbildung im Betrieb (AIB)

Die Ausbildung im Betrieb findet direkt im Unternehmen statt. Personen mit Beeinträchtigung erlernen dort gezielt betriebsspezifische Aufgaben. Ziel ist eine spätere Beschäftigung im Betrieb. 

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • die Ausbildung hauptsächlich von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr stattfindet

Ausbildungspraktikum (AP)

Ein Ausbildungspraktikum ist ein besonders intensiv begleitetes Praktikum für Personen mit Beeinträchtigung. Es kann in einer Beschützenden Werkstätte, einem Sozialbetrieb oder in einem Betrieb auf dem ersten Arbeitsmarkt stattfinden. 

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • das Praktikum hauptsächlich von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr stattfindet

Praktikum

Das Praktikum aus einer Hand bietet die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren, neue Arbeitsmöglichkeiten kennenzulernen und die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. 

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • das Praktikum mindestens 20 Stunden pro Woche umfasst
  • die Dauer mindestens 4 Wochen beträgt
  • das Praktikum hauptsächlich von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr stattfindet

Praktikum im Ausland
 

Für Praktika im Ausland gelten zusätzliche Voraussetzungen: 

  • maximal 3 Monate pro Kalenderjahr  

  • Praktikumsvertrag zwischen dem Betrieb und Praktikant  

  • Ausbildungsprogramm  

  • Begleitung durch einen Praktikumsbetreuer 

  • monatliche Entschädigung max. 1.350 Euro 

  • Versicherung gegen Unfälle während des Praktikums sowie auf dem Weg vom und zum Praktikumsort 

Vollzeitstudien

Vollzeitstudien führen zu einem schulischen oder akademischen Abschluss. Dazu gehören: 

  • Studien im Sekundarschulbereich, die zu einem Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarschulwesens oder einem gleichwertigen Diplom führen 

  • Studien im Hochschul- oder Universitätsbereich, die zu einem Hochschul-, Universitäts- oder gleichwertigen Diplom führen 

  • schulische Weiterbildungen (z. B. Promotion sociale), die zu einem der oben genannten Abschlüsse führen  

Eine Freistellung ist je nach Studienart möglich:

 

Sekundarschulbereich

  • als regulärer Schüler eingetragen sein
  • die letzte Schule muss seit mindestens einem Jahr abgeschlossen sein (bestanden oder nicht)
  • mindestens 20 Stunden pro Woche und mindestens 4 Wochen
  • Hochschul- oder Universitätsbereich
  • als regulärer Schüler eingetragen sein
  • das Studium muss mindestens dem bisherigen Niveau entsprechen 
  • mindestens 40 ECTS pro Studienjahr oder 20 ECTS pro Semester
  • keinen Abschluss im Hochschulwesen besitzen
  • die letzte Schule oder Lehre muss seit mindestens zwei Jahren abgeschlossen sein (bestanden oder nicht)

Duale Ausbildung

Die duale Ausbildung verbindet eine praktische Ausbildung im Betrieb mit theoretischem und allgemeinbildendem Unterricht in der Berufsschule.  

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • die letzte Schule oder Lehre seit mindestens zwei Jahren abgeschlossen ist (bestanden oder nicht)

Sie haben bereits ein Gesellendiplom? Dann können Sie keine Freistellung für eine Ausbildung beim gleichen Arbeitgeber erhalten.  

Solidaritätskorps oder Erasmus+

Das Europäische Solidaritätskorps und Erasmus+ sind EU-Programme für Auslandsaufenthalte, Freiwilligenarbeit und Lernmobilität. Sie fördern Kompetenzen, Inklusion sowie berufliche und persönliche Entwicklung.

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • die Ausbildungsdauer mindestens 20 Stunden pro Woche umfasst
  • die Dauer mindestens 4 Wochen beträgt
  • die Ausbildung hauptsächlich von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr stattfindet

Weitere Informationen erhalten Sie beim Jugendbüro der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Unternehmerkandidat in einer Aktivitätengenossenschaft

Eine Aktivitätsgenossenschaft bietet individuelle Begleitung für Arbeitsuchende an, die sich als Selbstständige niederlassen, ein Unternehmen gründen oder eine bestehende Tätigkeit übernehmen möchten. Diese Möglichkeit gibt es nur in der Wallonischen Region. 

Eine Freistellung ist möglich, wenn:

  • die Ausbildungsdauer mindestens 20 Stunden pro Woche umfasst
  • die Dauer mindestens 4 Wochen beträgt
  • die Ausbildung hauptsächlich von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr stattfindet
  • die erhaltene Unterstützung max. 2 Euro pro Stunde beträgt