Berufsausbildung: Zulassungsbedingungen und Antragstellung

Sie sind arbeitsuchend und möchten sich beruflich neu orientieren, einen Beruf erlernen oder sich weiterbilden? Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Berufsausbildung gelten, ob finanzielle Unterstützungen möglich sind und Sie einen Antrag stellen.

Zulassung zur Berufsausbildung 

Um an einer vom Arbeitsamt organisierten oder anerkannten Berufsausbildung teilnehmen zu können, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen: 

  • Sie haben Ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft  

  • Sie sind beim Arbeitsamt eingetragen und ein Referenzberater oder eine Referenzberaterin des Arbeitsamtes oder eines ÖSHZ begleitet Sie   

  • Sie sind nicht mehr schulpflichtig 

  • Sie haben das gesetzliche Pensionsalter noch nicht erreicht 

  • Die Berufsausbildung passt in Ihren Eingliederungsweg und ist für den Arbeitsmarkt relevant, das heißt, sie vermittelt Ihnen berufliche Fertigkeiten und Kenntnisse, die für den Beruf notwendig sind (z. B. Erstausbildung, Umschulung oder Weiterbildung von Fach- und Sprachkenntnissen). 

Hinweis: Ausbildungsträger können zusätzlich eigene Teilnahmebedingungen festlegen, z. B. Sprachkenntnisse oder schulische Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich hierzu beim Ausbildungsanbieter. 

Welche Berufsausbildungen? 

Alle vom Arbeitsamt organisierten oder anerkannten Berufsausbildungen kommen in Frage. Diese können in Ostbelgien, im übrigen Belgien oder im grenznahen Ausland stattfinden. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Ausbildung anerkannt ist oder noch anerkannt werden muss, informiert Sie das Arbeitsamt gerne über die notwendigen Schritte. 

Kosten der Berufsausbildung 

Die vom Arbeitsamt organisierten Berufsausbildungen sind für Arbeitsuchende grundsätzlich kostenlos. Bei anerkannten externen Ausbildungen können jedoch Einschreibegebühren oder andere Kosten anfallen. Diese müssen die Teilnehmenden in der Regel selbst tragen. 

Antragstellung 

Das Arbeitsamt erfasst in einem einzigen Antrag alle Informationen, die notwendig sind, um zu entscheiden, ob Sie 

  • zur Berufsausbildung zugelassen werden 

  • eine Ausbildungsprämie erhalten 

  • eine Fahrtkostenrückerstattung beziehen können 

  • eine Freistellung von der aktiven Arbeitssuche erhalten 
     

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Ausbildung stellen. 

Der empfohlene Weg führt über Ihre Referenzberaterin oder Ihren Referenzberater. In einem gemeinsamen Gespräch 

  • klären Sie Ihr berufliches Ziel 

  • wählen Sie eine passende Ausbildung aus 

  • prüfen Sie die Voraussetzungen 

  • stellen Sie mit Ihrer Referenzberaterin oder Ihren Referenzberater den Antrag 

Vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit Ihrem Referenzberater oder Ihrer Referenzberaterin.

Alternativ können Sie den Antrag auch selbst einreichen. Dazu füllen Sie das offizielle Antragsformular aus und reichen dieses beim Arbeitsamt ein. Das passende Antragsformular finden Sie unter Downloads

Nach positiver Prüfung Ihres Antrags 

  • sind Sie zur Berufsausbildung zugelassen 

  • erhalten Sie einen Berufsausbildungsvertrag des Arbeitsamtes 

  • sind Sie während der Ausbildung unfallversichert 

  • informiert Sie das Arbeitsamt über mögliche finanzielle Unterstützungen und Freistellungen 
     

Finanzielle Unterstützung während der Berufsausbildung 

Bestimmte Zielgruppen können während der Berufsausbildung eine Ausbildungsprämie und/oder eine Fahrtkostenrückerstattung vom Arbeitsamt erhalten. Weitere Informationen zu den möglichen finanziellen Unterstützungen finden Sie im weiterführenden Artikel Ausbildungsprämie und Fahrtkostenrückerstattung.  
 

Freistellung von der Arbeitsuche 

Wenn Sie entschädigter Arbeitsuchender sind, können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Freistellung von der aktiven Arbeitsuche erhalten. 

Das bedeutet für Sie: 

  • Sie bleiben beim Arbeitsamt eingetragen und erhalten weiterhin Arbeitslosengeld oder Berufseingliederungsgeld.  

  • Während der Ausbildungszeit müssen Sie nicht aktiv nach Arbeit suchen und unterliegen nicht der aktiven Kontrolle der Suchbemühungen. 

  • Sie müssen weiterhin die Vorladungen des Arbeitsamtes beachten. 
     

Im weiterführenden Artikel Freistellung von der Arbeitsuche erfahren Sie, welche Voraussetzungen für eine Freistellung erfüllt sein müssen, wie lange die Freistellung dauert und für welche Ausbildungen sie gilt.