Beschäftigte (Erwerbstätige)

Als Beschäftigte oder Erwerbstätige gelten alle Personen über 15 Jahre einer Region, die während der Referenzperiode mindestens eine Stunde gearbeitet haben, sei es als bezahlter Arbeitnehmer oder als Selbständiger bzw. als Gehilfe eines Selbständigen.

Die Beschäftigungs- oder Erwerbstätigenquote ergibt sich aus dem Verhältnis der Beschäftigten zur gesamten Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter.

Beim Vergleich von Beschäftigungsraten zwischen Regionen oder Quellen ist darauf zu achten, welche Altersgruppe in die Betrachtung einfließt (15 – 64 Jahre, 20 – 64 Jahre oder neuerdings auch bis 74 Jahre).

Erwerbstätigenquote (Beschäftigungsrate)

Auch hier gibt es die beiden bereits bei der aktiven Bevölkerung erwähnten Erfassungsmethoden (administrative Quelle oder Arbeitskräfteerhebung), die aufgrund der unterschiedlichen zugrunde liegenden Konzepte und Zählweisen zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen (s. Artikel zur aktiven Bevölkerung).