Sie benötigen Hilfe bei kleineren oder gelegentlichen Arbeiten?

Die Lokale Beschäftigungsagentur (LBA) ermöglicht es Privatpersonen und bestimmten Einrichtungen, Arbeitskräfte für kleinere und gelegentliche Tätigkeiten zu beschäftigen, zum Beispiel für kleinere Gartenarbeiten, Beaufsichtigung von Haustieren, Hilfe bei administrativen Aufgaben oder Unterstützung bei Veranstaltungen.

Wer darf über das LBA-System arbeiten?

LBA-Arbeitnehmende sind:

  • nicht-beschäftigte Arbeitssuchende unter 45 Jahre, die mindestens ein Jahr beim Arbeitsamt eingetragen sind
  • nicht-beschäftigte Arbeitssuchende über 45 Jahre, die mindestens sechs Monate beim Arbeitsamt eingetragen sind
  • Arbeitssuchende ab dem ersten Tag der Eintragung, wenn
    • soziale oder gesundheitliche Probleme eine mindestens halbzeitige Beschäftigung verhindern
    • fehlende Qualifikationen oder mangelnde Sprachkenntnisse eine Vermittlung erschweren

Wer kann die Dienstleistungen der LBA in Anspruch nehmen?

Folgende Personen und Einrichtungen dürfen LBA-Arbeitnehmende beschäftigen:

  • Privatpersonen
  • lokale Behörden (Gemeinden, ÖSHZ)
  • Bestimmte Einrichtungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft (Ministerium, Einrichtungen Öffentlichen Interesses, Parlamentsverwaltung und der Wirtschafts- und Sozialrat)
  • VoGs und andere nichtkommerzielle Vereinigungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus

Erlaubte Tätigkeiten

Die erlaubten Tätigkeiten sind für die gesamte Deutschsprachige Gemeinschaft festgelegt. Eine vollständige Liste stellt die LBA auf Anfrage bereit.  

Zu den häufigsten Tätigkeiten zählen:

Privatpersonen

  • kleine Gartenarbeiten
  • kleine Reparatur- und Unterhaltsarbeiten, die wegen ihres geringen Umfangs nicht von Fachleuten ausgeführt werden
  • Beaufsichtigung von Haustieren während der Abwesenheit des Besitzers
  • Begleitung von Kranken, Kindern, älteren Menschen oder pflegebedürftigen Personen 
  • Hilfe bei administrativen Aufgaben

Öffentliche Einrichtungen 

Befristete oder außergewöhnliche Aufgaben, die nicht vom regulären Arbeitsmarkt gedeckt werden, oder die aufgrund der Entwicklung neuer gesellschaftlicher Bedürfnisse erst entstanden sind. Zum Beispiel

  • gelegentliche Hilfe in der Gemeindebibliothek
  • Hilfe bei der Beaufsichtigung von sozial benachteiligten Personen,
  • Hilfe beim Umweltschutz

Bildungseinrichtungen (Schulen)

Aufgaben, die wegen Ihrer Eigenschaft, Ihres Umfangs oder Ihres gelegentlichen Charakters gewöhnlich von Ehrenamtlichen durchgeführt werden und die weder vom gewöhnlichen Personal noch über ordentliche Arbeitsverhältnisse verrichtet werden können, wie beispielsweise

  • vor- und nachschulische Betreuung sowie Mittagsaufsicht
  • Hilfe bei der Organisation von schulischen und nachschulischen Aktivitäten
  • Begleitung im Schulbus

VoGs und nichtkommerziellen Vereinigungen

Aufgaben, die wegen ihrer Eigenschaft, ihres Umfangs oder ihres gelegentlichen Charakters gewöhnlich von Ehrenamtlichen durchgeführt werden und die nicht zum Tagesgeschäft gehören, wie

  • Verwaltungshilfe bei besonderen Tätigkeiten
  • Begleitung und Aufsicht von Jugendlichen bei Ferienaktivitäten, Hobby oder Sport
  • Raumpflege, Instandhaltungsarbeiten, sowie kleine Ausbesserungsarbeiten

Landwirtschaftlichen Unternehmen und im Gartenbausektor

  • Alle Tätigkeiten im Gartenbausektor mit Ausnahme der Pilzzucht, sowie der Bepflanzung und Pflege öffentlicher Parks und Gärten.
  • Saisonale und vorübergehende Tätigkeiten bei landwirtschaftlichen Unternehmen, zum Beispiel Aussaat und Ernte (das Bedienen von Maschinen und der Gebrauch von chemischen Produkten sind nicht erlaubt).

Beschäftigung von LBA-Arbeitnehmenden

Wenn Sie LBA-Arbeitnehmenden beschäftigen möchten, müssen Sie sich zunächst über das LBA-Portal oder direkt vor Ort bei der zuständigen LBA anmelden. Dazu benötigen Sie eines der folgenden Nutzerformulare:

  • Formular 1A für Privatpersonen
  • Formular 1B für alle anderen Nutznießer

Im Formular geben Sie an, welche Tätigkeit ausgeführt werden soll. Die LBA prüft anschließend, ob diese Tätigkeit im Rahmen des Systems zulässig sind, und stellt bei Genehmigung ein gültiges Nutzerformular aus.

Nach der Genehmigung können Sie LBA-Stunden erwerben und verwalten. Die LBA vermittelt passende Arbeitnehmende oder akzeptiert einen selbst vorgeschlagenen, bereits eingetragenen LBA-Arbeitnehmenden.

Es dürfen ausschließlich die genehmigten Tätigkeiten ausgeführt werden. Wenn zusätzliche Tätigkeiten benötigt werden oder die Genehmigung abläuft, müssen Sie die LBA rechtzeitig kontaktieren.

Nutzung des LBA-Portals

Das LBA-Portal ermöglicht die Verwaltung aller wichtigen Schritte rund um die Beschäftigung von LBA-Arbeitnehmenden.

Über das Portal können Sie:

  • sich registrieren oder ein bestehendes Konto freischalten lassen
  • LBA-Stunden bestellen und bezahlen
  • Ihr Stundenguthaben verwalten
  • Zahlungsinformationen und Bestellnummern abrufen

Bei der Überweisung muss die angegebene strukturierte Mitteilung verwendet werden. Zahlungen ohne korrekte Mitteilung können nicht verarbeitet werden.

Nach Zahlungseingang wird das Stundenguthaben im Portal angezeigt und kann für die Bezahlung der LBA-Arbeitnehmenden genutzt werden. Nicht verwendete Stunden bleiben unbegrenzt gültig und können bei Bedarf zum Einkaufspreis zurückerstattet werden.

Personen ohne Zugang zum Portal können LBA-Stunden direkt bei ihrer zuständigen LBA erwerben. Informationen zum Stundenguthaben und zu den auszuzahlenden Stunden erhalten sie per SMS.

Kauf und Abrechnung von LBA-Stunden

LBA-Stunden müssen vor Beginn der Tätigkeit gekauft werden. Tätigkeiten dürfen nur ausgeführt werden, wenn ein ausreichendes Stundenguthaben vorhanden ist.

Am Ende jedes Monats bestätigen Sie die geleisteten Stunden auf dem Formular „LBA-4bis“. Die LBA-Arbeitnehmenden reichen dieses Formular anschließend bei der LBA ein.

Die Auszahlung an die LBA-Arbeitnehmenden erfolgt durch die LBA aus dem zuvor erworbenen Stundenguthaben.

Kosten der LBA-Nutzung

Die Einschreibung bei der LBA ist kostenlos. Bei der Nutzung der LBA fallen folgende Kosten an:

Arbeitsstunden

Der Preis pro Arbeitsstunde beträgt 7 Euro. Angefangene Stunden werden vollständig vergütet. Privatpersonen erhalten eine Steuerermäßigung von 30 Prozent.

Arbeitsmaterial

Sie müssen den LBA-Arbeitnehmenden alle notwendigen Arbeitsmittel in gutem Zustand zur Verfügung stellen.

Fahrtkosten

Ab einer Entfernung von 3,5 Kilometer zwischen Wohn- und Einsatzort erhalten LBA-Arbeitnehmende eine Fahrtkostenpauschale von 0,45 Euro pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt.

Dabei gilt:

  • Die Fahrtkosten werden wird direkt vom Nutznießer an den LBA-Arbeitnehmenden bezahlt.
  • Eine Auszahlung über das LBA-Stundenguthaben ist nicht möglich.
  • Die Berechnung erfolgt anhand der kürzesten Verbindung zwischen dem Zentrum des Wohnortes und dem Zentrum des Einsatzortes.
  • Liegen Wohn- und Einsatzort in derselben Ortschaft, zählt die tatsächlich gefahrene Strecke.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Maximale Arbeitszeit

LBA-Arbeitnehmende dürfen maximal 70 Stunden pro Monat und höchstens 630 Stunden pro Kalenderjahr über das System arbeiten.

Auch LBA-Arbeitnehmende können selbst als Nutznießende auftreten.

Arbeitsvertrag und Leistungsformular

Vor Beginn der Tätigkeit benötigen LBA-Arbeitnehmende:

  • einen Arbeitsvertrag
  • ein gültiges Leistungsformular (Formular LBA-4) für den jeweiligen Monat, ausgestellt von der LBA.

Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem LBA-Arbeitnehmenden und dem Arbeitsamt als Arbeitgeber abgeschlossen.

Versicherungsschutz

LBA-Arbeitnehmende sind während der Ausführung einer von der LBA genehmigten Tätigkeit über die Arbeitsunfall- sowie Haftpflichtversicherung der LBA abgesichert.

Sicherheitsvorkehrungen

Mit der Unterzeichnung des Nutzerformulars verpflichten Sie sich:

  • ausschließlich unbeschädigtes Material und Werkzeuge bereitzustellen
  • dafür zu sorgen, dass die Arbeit unter optimalen Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen ausgeführt wird.

Gefährliche Arbeiten dürfen nicht von LBA-Arbeitnehmenden durchgeführt werden.

Zusätzliche detaillierte Informationen können Sie der Sicherheitsbroschüre LBA entnehmen.

LBA-Standorte

Das Arbeitsamt bietet Ihnen vier Anlaufstellen für die Dienste der LBA:

  • im Arbeitsamt Eupen
  • im Arbeitsamt St.Vith
  • im TreffpunktJob in Kelmis
  • in Raeren

Die jeweiligen Adressen und Kontaktangaben finden Sie unter „Mehr zum Thema“.

Öffnungszeiten

 

LBA Eifel
 

Montag und Donnerstag:  08:30 - 11:30 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung

Dienstag und Mittwoch:  08:30 - 11:30 Uhr

 

LBA Eupen
 

Montag bis Freitag: nach Vereinbarung

 

LBA Kelmis-Lontzen
 

Montag und Donnerstag: nach Vereinbarung

 

LBA Raeren
 

Freitag:  nach Vereinbarung