Medizinische/r Fußpfleger/in

Der Einfachheit halber verwenden wir in unserer Beschreibung die männliche Form, die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

Berufsbeschreibung

Ein spezialisierter Fußpfleger pflegt die Füße, um ihr ästhetische Aussehen zu erhalten oder zu verbessern. Er behandelt Erkrankungen der Epidermis und der Zehennägel.

Der spezialisierte Fußpfleger führt eine Anamnese des Patienten und seiner Geschichte  durch, er untersucht den Fuß, um die erforderliche Pflege des Patienten zu bestimmen. Jeder Eingriff beginnt mit der Desinfektion des Fußes. Dann, je nach Bedarf, führt der spezialisierte Fußpfleger die Hygiene und die routinemäßige Pflege der Nägel durch (Schneiden, Trimmen, Feilen, Polieren, Ausdünnen des Nagels, Abschleifen der Fersen, Entfernen der abgestorbenen Haut). Er behandelt auch gutartige Läsionen des Fußes (Schwielen, Hühneraugen, Risse, eingewachsene Zehennägel usw.). Die Pediküre endet mit einer Fußmassage und ggf. dem Anlegen eines Verbandes.

Der spezialisierte Fußpfleger behandelt ausschließlich den so genannten "nicht gefährdeten" Fuß, d.h. den Fuß, der keine systemischen Erkrankungen aufweist (diabetischer Fuß, rheumatisch, neurologisch oder mit Gefäßproblemen, Fuß nach einem Trauma oder nach einer Operation). Besteht der Verdacht auf einen Risikofuß, muss der Fußpfleger den Patienten an einen Arzt überweisen.

Der spezialisierte Fußpfleger arbeitet nicht auf der Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Sein Eingriff beschränkt sich auf die kosmetische Pflege, was ihn vom Fußpfleger unterscheidet, der den gefährdeten Fuß behandeln kann.

Kompetenzen & Handlungsfelder

  • Über gute Kenntnisse der Anatomie des Fußes und der fußbezogenen Erkrankungen verfügen
  • eine klinische Untersuchung des zu behandelnden Fußes durchführen
  • Bestimmte Produkte (Öle, Wachse usw.) verwenden
  • Geeignete Instrumente (Schere, Zange, Reibe usw.) verwenden
  • Instrumente und Geräte mit Ultraschall, UV oder Alkohol sterilisieren.
  • Die Grenzen seines Tätigkeitsbereichs kennen und die Person gegebenenfalls an einen Arzt oder Fußpfleger weiterleiten.
  • Beachtung der Hygienevorschriften (Einweghandschuhe usw.).
  •  Über gutesFachwissen verfügen und sich ständig weiterbilden
     

Soziale Kompetenzen

  • Zuhören
  • Geduld
  • Beobachtungsgabe
  • Bewegungsfähigkeit und Geschicklichkeit
  • Schnelligkeit und Genauigkeit der Ausführung
     

Beruflicher Rahmen

Der spezialisierte Fußpfleger kann Dienstleistungen in Pflegeheimen, zu Hause, in Alten- und Pflegeheimen, aber auch in Krankenkassen, ÖSHZ, Sportvereinen, Krankenhäusern oder Behinderteninstituten erbringen. Er interveniert hauptsächlich bei älteren Menschen.

Ob selbständig oder angestellt, er besucht seine Patienten häufig. Seine Arbeitszeiten können variabel sein, angepasst an die Zwänge der Kundschaft.

Anforderungen

In der Wallonie und in Brüssel muss jeder, der eine Fußpflegetätigkeit ausüben möchte, grundlegende Betriebsführungskenntnisse und professionelle Fachkompetenz in der Branche nachweisen. Dies kann nachgewiesen werden:

  • entweder durch einen Titel (Königlicher Erlass vom 21. Dezember 2006);
  • oder durch eine einjährige Berufspraxis als selbständiger Geschäftsführer oder als Facharbeiter, der in den letzten fünfzehn Jahren vollzeitlich tätig war;
  • oder durch eine zweijährige Berufspraxis als Selbständiger in ergänzender Funktion oder als Teilzeit-Fachkraft in den letzten fünfzehn Jahren;
  • oder durch Vorlage einer Prüfung vor der Zentraljury.
                                                       

In Zukunft könnte der Beruf erheblichen gesetzlichen Änderungen unterliegen und als paramedizinischer Beruf anerkannt werden. In diesem Fall können bestimmte Dienstleistungen autonom erbracht werden, während andere eine ärztliche Verschreibung erfordern.

Andere Beschreibungen und Ausbildungswege

In der Wallonie / Bruxelles:


Übersetzung der Berufsbeschreibung des SIEP (Service d'Information sur les Etudes et les Professions)