Ausbildungsangebot für Arbeitsuchende

Sie suchen Busfahrer? Wir haben die Lösung!

Sie sind Arbeitgeber der PK 140.01 und benötigen dringend neue Busfahrer? Die Suche nach dem passenden Kandidaten gestaltet sich schwierig? Dann ist die „IBU Bus“ vielleicht die passende Lösung. Weitere Infos dazu hier...

Bei der IBU Bus handelt es sich um eine individuelle Berufsausbildung im Unternehmen. Kurz gesagt: Sie bilden einen Arbeitsuchenden in Ihrem Unternehmen aus, dafür übernimmt die Deutschsprachige Gemeinschaft einen Teil der Führerscheinkosten.

Wie läuft die „IBU Bus“ ab?

Wir suchen gemeinsam mit Ihnen den passenden Kandidaten.

Dieser muss seine medizinische Eignung von einem anerkannten Arzt überprüfen lassen. Im Anschluss beginnt die theoretische Ausbildung bei einer anerkannten Fahrschule Ihrer Wahl oder im Betrieb.

Nach bestandener theoretischer Prüfung beginnt die IBU Bus und der Auszubildende erhält die praktischen Fahrstunden bei einer anerkannten Fahrschule oder im Betrieb in Begleitung des Ausbilders. Während der Zeit, wo der Auszubildende keine Fahrstunden nimmt, sollte er die weiteren Kompetenzen eines Busfahrers erlernen.

Achtung! Denken Sie daran, den Auszubildenden früh genug bei einer Fahrschule und für die praktische Fahrprüfung anzumelden.

Nachdem der Auszubildende seine Fahrprüfung bestanden hat, darf er den Bus zunächst nur in Begleitung und später alleine lenken. Nach Beendigung der „IBU Bus“ stellen Sie den Busfahrer mindestens für die gleiche Dauer wie die IBU ein.

Welche Kosten kommen während der IBU auf Sie zu?

Sie übernehmen die Kosten für die Prüfung der medizinischen Eignung des Kandidaten. Die Rechnungen können am Ende der Ausbildung beim Ministerium eingereicht werden.

Während der IBU zahlen Sie dem Auszubildenden eine Produktivitätsprämie und sonstige festgelegte Vergütungen. Außerdem schließen Sie eine Versicherung für den Auszubildenden ab.

Sie kommen für die Führerscheinkosten auf, die Ihnen die Deutschsprachige Gemeinschaft am Ende der Ausbildung abzüglich der sektoriellen Prämie von 1.400 € zurückerstattet. Der rücherstattete Betrag ist auf 3.000 EUR nach Abzug der sekt. Prämie begrenzt.

Welche Kriterien muss der Auszubildende erfüllen?

  • beim Arbeitsamt als unbeschäftigter Arbeitsuchender eingetragen sein (entschädigt oder nicht),
  • in Belgien wohnhaft sein,
  • über einen Führerschein der Klasse B verfügen,
  • über ausreichende Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Französisch verfügen, um die theoretische Fahrprüfung absolvieren zu können.
  • Handelt es sich bei dem Praktikanten um einen Drittstaatangehörigen, muss er im Besitz einer gültigen Arbeitserlaubnis sein.

Bei der IBU Bus handelt es sich um ein gemeinsames Projekt von Isabelle Weykmans, Ministerin für Kultur und Sport, Beschäftigung und Medien, des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft, des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft und dem Fonds Social Autobus Autocar der Paritätischen Kommission 140.01.

Weitere Informationen finden Sie im betreffenden Infoblatt.

Achtung: Sind Sie ein Arbeitsuchender und finden kein Unternehmen, das Sie im Rahmen einer IBU Bus ausbildet? Oder sind Sie ein Arbeitgeber, der nicht der PK 140.01 angeschlossen ist und Sie möchten Ihrem Mitarbeiter den Führerschein D finanzieren? Dann können Sie BRAWO vor Beginn der Schulung beantragen und einen Teil der Kosten zurückerstattet bekommen.