Personalsuche im Ausland
Personalsuche im europäischen Ausland
Manchmal ist es nicht möglich passende Mitarbeitende in Ostbelgien oder Belgien zu finden. Dann macht eine Suche in den Nachbarländern und in Europa Sinn. Das Arbeitsamt bietet in diesem Bereich gleich mehrere Dienstleistungen an.
Service Grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung
Der Service Grenzüberschreitende Arbeitsvermittlung, kurz SGA, ist ein gemeinsamer Dienst des Arbeitsamtes der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Arbeitsagentur Aachen-Düren. Die Aufgabe des Dienstes ist vor allem, Personen bei der Arbeitssuche im Nachbarland zu begleiten. Außerdem unterstützt der Service auch Arbeitgeber bei der Suche nach geeignetem Personal jenseits der Grenze.
Beratungszeiten (auf Termin): Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
EURES-Dienst
Das Arbeitsamt verfügt über einen eigenen EURES-Dienst. EURES ist das europäische Netz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen. Es unterstützt Arbeitgeber bei der Suche nach passenden Arbeitnehmenden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), indem es
- Ihre Stellenangebote europaweit veröffentlicht
- eine Vorauswahl von Bewerberinnen und Bewerbern trifft
- über Einstellung, Sozialgesetzgebung und Bestimmungen sowie Entsendung informiert
- grenzüberschreitend Arbeitsuchende vermittelt
Darüber hinaus können Sie auch bei EURES das Portal „My EURES“ nutzen, um eigenständig europaweit nach geeigneten Mitarbeitenden zu suchen.
Das Arbeitsamt arbeitet in der grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlung und -suche eng mit den anderen deutschsprachigen Arbeitsverwaltungen in Europa zusammen. Die Verwaltungen treffen sich jährlich bei der sogenannten 8-Länderkonferenz. Die acht Mitglieder sind: Deutschland, Österreich, Südtirol, Schweiz, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande und die Deutschsprachige Gemeinschaft.
Personalsuche in Drittstaaten
Unter gewissen Bedingungen können Sie auch Personal aus sogenannten Drittstaaten einstellen. Dazu benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis für Ihre neue Arbeitskraft. Über den weiterführenden Link erfahren Sie mehr über die Arbeitserlaubnis, was Sie beim Einstellen einer drittstaatsangehörigen Person beachten müssen.