LBA – Lokale Beschäftigungsagentur
Die Lokale Beschäftigungsagentur (LBA) bietet Arbeitsuchenden die Möglichkeit, bezahlte Tätigkeiten in kleinen, flexiblen Jobs auszuführen. Dazu gehören beispielsweise kleinere Gartenarbeiten, Beaufsichtigung von Haustieren, Hilfe bei administrativen Aufgaben oder Unterstützung bei Veranstaltungen.
Wer darf über das LBA-System arbeiten?
LBA-Arbeitnehmende sind:
- nicht-beschäftigte Arbeitssuchende unter 45 Jahre, die mindestens ein Jahr beim Arbeitsamt eingetragen sind
- nicht-beschäftigte Arbeitssuchende über 45 Jahre, die mindestens sechs Monate beim Arbeitsamt eingetragen sind
- Arbeitssuchende ab dem ersten Tag der Eintragung, wenn
- soziale oder gesundheitliche Probleme eine mindestens halbzeitige Beschäftigung verhindern
- fehlende Qualifikationen oder mangelnde Sprachkenntnisse eine Vermittlung erschweren
Erlaubte Tätigkeiten
Die erlaubten Tätigkeiten sind für die gesamte Deutschsprachige Gemeinschaft festgelegt. Eine vollständige Liste stellt die LBA auf Anfrage bereit.
Zu den häufigsten Tätigkeiten zählen:
Privatpersonen
- kleine Gartenarbeiten
- kleine Reparatur- und Unterhaltsarbeiten, die wegen ihres geringen Umfangs nicht von Fachleuten ausgeführt werden
- Beaufsichtigung von Haustieren während der Abwesenheit des Besitzers
- Begleitung von Kranken, Kindern, älteren Menschen oder pflegebedürftigen Personen
- Hilfe bei administrativen Aufgaben
Öffentliche Einrichtungen
Befristete oder außergewöhnliche Aufgaben, die nicht vom regulären Arbeitsmarkt gedeckt werden, oder die aufgrund der Entwicklung neuer gesellschaftlicher Bedürfnisse erst entstanden sind. Zum Beispiel
- gelegentliche Hilfe in der Gemeindebibliothek
- Hilfe bei der Beaufsichtigung von sozial benachteiligten Personen
- Hilfe beim Umweltschutz
Bildungseinrichtungen (Schulen)
Aufgaben, die wegen Ihrer Eigenschaft, Ihres Umfangs oder Ihres gelegentlichen Charakters gewöhnlich von Ehrenamtlichen durchgeführt werden und die weder vom gewöhnlichen Personal noch über ordentliche Arbeitsverhältnisse verrichtet werden können, wie beispielsweise
- vor- und nachschulische Betreuung sowie Mittagsaufsicht
- Hilfe bei der Organisation von schulischen und nachschulischen Aktivitäten
- Begleitung im Schulbus
VoGs und nichtkommerziellen Vereinigungen
Aufgaben, die wegen ihrer Eigenschaft, ihres Umfangs oder ihres gelegentlichen Charakters gewöhnlich von Ehrenamtlichen durchgeführt werden und die nicht zum Tagesgeschäft gehören, wie
- Verwaltungshilfe bei besonderen Tätigkeiten
- Begleitung und Aufsicht von Jugendlichen bei Ferienaktivitäten, Hobby oder Sport
- Raumpflege, Instandhaltungsarbeiten, sowie kleine Ausbesserungsarbeiten
Landwirtschaftlichen Unternehmen und im Gartenbausektor
- Alle Tätigkeiten im Gartenbausektor mit Ausnahme der Pilzzucht, sowie der Bepflanzung und Pflege öffentlicher Parks und Gärten.
- Saisonale und vorübergehende Tätigkeiten bei landwirtschaftlichen Unternehmen, zum Beispiel Aussaat und Ernte (das Bedienen von Maschinen und der Gebrauch von chemischen Produkten sind nicht erlaubt).
Rechtliche Rahmenbedingungen
Maximale Arbeitszeit
Als LBA-Arbeitnehmende Person dürfen Sie maximal 70 Stunden pro Monat und höchstens 630 Stunden pro Kalenderjahr über das System arbeiten.
Auch LBA-Arbeitnehmende können selbst als Nutznießende auftreten.
In Ausnahmefällen Fällen und im Interesse der Allgemeinheit ist eine Abweichung von diesen Vorgaben vorgesehen möglich.
Anmeldung und erforderliche Unterlagen
Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und über die LBA arbeiten möchten, müssen Sie sich zunächst bei der LBA anmelden. Vor Beginn Ihrer Tätigkeit schließen Sie einen Arbeitsvertrag mit dem Arbeitsamt ab, das als Arbeitgeber tätig ist.
Für jeden Kalendermonat mit LBA-Tätigkeit füllen Sie folgende Dokumente aus:
- Formular LBA-4 (Leistungsformular): Tragen Sie für jede geleistete Stunde den Tag, die Uhrzeit sowie den Namen oder die Bezeichnung des Nutznießers ein.
- Leistungsbescheinigung LBA-4bis: Geben Sie für jeden Nutznießer die Gesamtzahl der geleisteten Stunden pro Tätigkeit und Monat an.
Sie holen die Formulare persönlich bei der LBA ab und reichen sie dort wieder ein. Die Formulare gelten für alle LBA-Tätigkeiten in der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Vergütung und Auszahlung
Für jede geleistete Stunde erhalten Sie 6 Euro. Jede begonnene Stunde wird vollständig vergütet. Die LBA überweist den Lohn zweimal monatlich auf Ihr Bankkonto.
Grundlage für die Berechnung sind das Formular LBA-4 und die Leistungsbescheinigung LBA-4bis.
Fahrtkosten
Beträgt die Strecke zwischen Ihrem Wohnort und dem Ort der Tätigkeit mindestens 3,5 km, dann erhalten Sie 0,45 Euro pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt. Der Nutznießer zahlt diese Kosten direkt an Sie.
Vorteile der LBA-Tätigkeit
- Ihr LBA-Lohn ist steuerfrei.
- Sie behalten Ihr Arbeitslosengeld sowie Ihre Ansprüche auf Krankenversicherung, Kindergeld, Rente usw.
- Die LBA-Tätigkeit ist ein Übergangssystem und kann innerhalb einer Woche beendet werden.
- Während Ihrer Tätigkeit sind Sie über die LBA versichert (Arbeitsweg, Arbeitsunfall- und Haftpflichtversicherung). Für Ihr Privatfahrzeug gilt der Schutz Ihrer eigenen Versicherung.
- Sie können in der Nähe Ihres Wohnortes arbeiten.
- Gesetzliche Vorschriften zu Arbeitsschutz, Sonntagsruhe, Nachtarbeit, Sicherheit und Gesundheit schützen Sie.
- Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit von mindestens 33 Prozent haben und in den letzten sechs Monaten mindestens 180 Stunden über die LBA gearbeitet haben, können Sie beim Arbeitslosenamt (LfA) eine Freistellung von der Kontrolle der aktiven Arbeitsuche beantragen.
LBA-Standorte
Das Arbeitsamt bietet Ihnen vier Anlaufstellen für die Dienste der LBA:
- im Arbeitsamt Eupen
- im Arbeitsamt St.Vith
- im TreffpunktJob in Kelmis
- in Raeren
Die jeweiligen Adressen und Kontaktangaben finden Sie unter „Mehr zum Thema“.
Öffnungszeiten
LBA Eifel
Montag und Donnerstag: 08:30 - 11:30 Uhr und nachmittags nach Vereinbarung
Dienstag und Mittwoch: 08:30 - 11:30 Uhr
LBA Eupen
Montag bis Freitag: nach Vereinbarung
LBA Kelmis-Lontzen
Montag und Donnerstag: nach Vereinbarung
LBA Raeren
Freitag: nach Vereinbarung