Die Bezahlung
Die Einschreibung bei einer LBA ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft kostenlos. Die Kosten für eine Stunde, die ein LBA Arbeitnehmer in Ihrem Auftrag ausführt, beträgt 7,00 € (Stand: Januar 2023). Auch angefangene Stunde müssen vergütet werden.
Die Stunden kaufen Sie im Vorfeld (d.h. bevor ein LBA-Arbeitnehmer eine Tätigkeit für Sie ausführt) bei der LBA ein. Dazu steht Ihnen das online LBA-Portal lba-ostbelgien.adg.be zur Verfügung, über das Sie ein LBA Stundenguthaben bestellen und nachverfolgen können. Privatpersonen, die nicht in der Lage sind das LBA Portal zu nutzen, können Ihre LBA-Stunden bei der LBA vor Ort einkaufen. Nur wenn Sie noch ein ausreichendes Stundenguthaben bei der LBA haben, dürfen Sie Tätigkeiten über die LBA ausführen lassen.
Die Bezahlung des LBA-Arbeitnehmers geschieht durch die LBA. und erfolgt aus dem Guthaben, das Sie bei der LBA erworben haben und welches die LBA in Ihrem Namen verwaltet.
Am Ende jedes Kalendermonats, in dem der LBA-Arbeitnehmer für Sie gearbeitet hat, bestätigen Sie dem LBA-Arbeitnehmer auf der Leistungsbescheinigung LBA-4bis die Gesamtanzahl gearbeiteter und angefangener Stunden pro Tätigkeit in dem entsprechenden Monat (außer der Stunden, die ggf. noch mit gültigen alten LBA-Papierschecks bezahlt wurden). Der LBA-Arbeitnehmer reicht das Formular bei der LBA ein und diese zahlt ihm den entsprechenden Betrag von Ihrem Guthaben aus.
Während der Übergangszeit können Sie den LBA-Arbeitnehmer auch mit den vor 2023 herausgegebenen LBA-Papierschecks bezahlen, sofern diese noch gültig sind.
Der Ankauf des Stundenguthabens bei der LBA gibt Privatpersonen einen Anspruch auf eine 30%ige Steuerermäßigung.
Das Arbeitsmaterial
Sie müssen dem LBA-Arbeitnehmer alle Arbeitsmittel in gutem Zustand zur Verfügung stellen.
Die Fahrtkosten
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind die Nutznießer zur Beteiligung an den Fahrtkosten verpflichtet.
Die Strecken werden auf Grundlage der Entfernung der kürzesten Strecke zwischen dem Zentrum des Abfahrtsortes (Wohnsitz des LBA-Arbeitnehmers) und dem Zentrum des Ankunftsortes (Ort an dem die Tätigkeit verrichtet wird) berechnet. Befinden sich der Wohnsitz des LBA-Arbeitnehmers und der Arbeitsort in derselben Ortschaft, wird die reelle Distanz berücksichtigt. Die LBA-Arbeitnehmer haben Anrecht auf eine Fahrtkostenrückerstattung, insofern diese Fahrtstrecke mindestens 3,5 km beträgt. In diesem Fall zahlt der Nutznießer dem LBA-Arbeitnehmer 0,4246 EUR pro Kilometer (für die Hin- und die Rückfahrt). Die Bezahlung darf nicht aus dem Guthaben des Nutznießers bei der LBA erfolgen.