Sie brauchen eine helfende Hand?

Informieren Sie sich hier, was Sie als Nutznießer beachten müssen, wenn Sie eine Person im Rahmen des LBA-Systems beschäftigen möchten.

Seit dem 01. Januar 2023 hat sich einiges am LBA-System in Ostbelgien geändert, sowohl inhaltlich als auch technisch. Um welche Änderungen es geht, entnehmen Sie unserem Infoblatt für Nutznießer.

In unserem Portal LBA Ostbelgien können Sie die Registrierung als Nutznießer anfragen. Dann können Sie im Portal LBA-Stunden bestellen und Ihr Guthaben verwalten. Dieses Portal ersetzt die bisherige Plattform von Edenred.

Alle weiteren Infos zum LBA-System finden Sie in den folgenden Fragen. Natürlich stehen Ihnen auch die LBA Mitarbeiter für Ihre Fragen und Anregungen zur Verfügung.

Wer kann die Dienstleistungen der LBA in Anspruch nehmen?

Folgende Personen und Einrichtungen können Tätigkeiten von LBA-Arbeitnehmern ausführen lassen:

  • Privatpersonen
  • lokale Behörden (Gemeinden, ÖSHZ)
  • Bestimmte Einrichtungen der Deutschprachigen Gemeinschaft (Ministerium, Einrichtungen Öffentlichen Interesses, Parlamentsverwaltung und der Wirtschafts- und Sozialrat)
  • VOGs und andere nicht-kommerzielle Vereinigungen
  • Bildungseinrichtungen
  • Unternehmen der Landwirtschaft und des Gartenbaus

Wer darf über das LBA-System für mich arbeiten?

  • Arbeitssuchende unter 45 Jahre, die seit mindestens 1 Jahr als nicht-beschäftigte Arbeitsuchende beim Arbeitsamt eingetragen sind
  • Arbeitssuchende über 45 Jahre, die seit mindestens 6 Monaten als nicht-beschäftigte Arbeitsuchende beim Arbeitsamt eingetragen sind
  • Arbeitssuchende, die aufgrund von sozialen oder gesundheitlichen Problemen nicht in der Lage sind, einer mindestens halbzeitigen Beschäftigung nachzugehen, sowie Arbeitssuchende, die aufgrund von fehlenden Qualifikationen oder mangelnden Sprachkenntnissen nicht sofort auf dem Arbeitsmarkt vermittelt werden können, können unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 1. Tag ihrer Eintragung als nicht-beschäftigter Arbeitsuchender beim Arbeitsamt über das LBA System beschäftigt werden.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Die erlaubten Tätigkeiten sind in einer Liste aufgenommen, die für die gesamte Deutschsprachige Gemeinschaft gültig ist. Auf Anfrage können Sie diese Liste bei der LBA erhalten.

Bei Privatpersonen

  • kleine Gartenarbeiten;
  • Kleine Reparatur- und Unterhaltsarbeiten, die wegen ihrer Geringfügigkeit nicht von Fachleuten übernommen werden;
  • Beaufsichtigung von Haustieren während der Abwesenheit des Besitzers, insofern es keine Tierpension in der Nähe gibt;
  • Hilfe bei der Beaufsichtigung und Begleitung von Kranken oder Kindern;
  • Hilfe bei administrativen Aufgaben: Behördengänge, Ausfüllen von Formularen,...
  • Haushaltshilfe (nur in bestimmten Situationen möglich). Diese Tätigkeit darf nur bei Privatpersonen ausgeübt werden, die am 1. März 2004 im Besitz eines gültigen Nutzerformulars zur Ausführung der vorerwähnten Tätigkeit waren. Nach diesem Datum können diese Nutzer ihre Einschreibung wieder erneuern.

Bei lokalen Behörden (Gemeinde, ÖSHZ), Ministerium, Einrichtungen öffentlichen Interesses, Parlamentsverwaltung und WSR

  • zeitlich befristete oder außergewöhnliche Aufgaben, die nicht vom regulären Arbeitsmarkt gedeckt werden, oder die aufgrund der Entwicklung neuer gesellschaftlicher Bedürfnisse erst entstanden sind, z.B. die gelegentliche Hilfe in der Gemeindebibliothek, die Hilfe bei der Beaufsichtigung von sozial benachteiligten Personen, die Hilfe beim Umweltschutz,...

Bei Bildungseinrichtungen (Schulen)

  • Aufgaben, die wegen Ihrer Eigenschaft, Ihres Umfangs oder Ihres gelegentlichen Charakters gewöhnlich von Ehrenamtlichen durchgeführt werden und die weder vom gewöhnlichen Personal noch über ordentliche Arbeitsverhältnisse verrichtet werden können, wie z.B.
    • Vor- und nachschulische Betreuung, Mittagsaufsicht
    • Hilfe bei der Organisation von schulischen und nachschulischen Aktivitäten
    • Begleitung im Schulbus

Bei VoGs und nicht-kommerziellen Vereinigungen

  • Aufgaben, die wegen ihrer Eigenschaft, ihres Umfangs oder ihres gelegentlichen Charakters gewöhnlich von Ehrenamtlichten durchgeführt werden und die nicht zum Tagesgeschäft gehören, wie
    • Verwaltungshilfe bei besonderen Tätigkeiten
    • Begleitung und Aufsicht von Jugendlichen bei Ferienaktivitäten, Hobby oder Sport
    • Raumpflege, Instandhaltungsarbeiten, sowie kleine Ausbesserungsarbeiten

Bei landwirtschaftlichen Unternehmen und im Gartenbausektor

  • alle Tätigkeiten im Gartenbausektor mit Ausnahme der Pilzzucht, sowie der Bepflanzung und Pflege öffentlicher Parks und Gärten
  • saisonale und vorübergehende Tätigkeiten bei landwirtschaftlichen Unternehmen, z.B. Aussaat und Ernte (das Bedienen von Maschinen und der Gebrauch von chemischen Produkten sind nicht erlaubt)

Welches sind die wichtigsten Änderungen im LBA-System ab 2023?

  • Anstelle der bisherigen LBA-Schecks gibt es nun ein Stundenkapital, über das die Tätigkeiten der LBA-Arbeitnehmer bezahlt werden.
  • Die Verwaltung der LBA-Stunden wird von der LBA selbst übernommen und nicht mehr vom bisherigen Herausgeber der LBA-Schecks Edenred. 
  • Die Gruppe der potentiellen LBA-Arbeitnehmer wird ausgedehnt.
  • Der Stundenpreis der LBA-Stunde für die Nutznießer wird auf 7,00 € erhöht. Die LBA-Arbeitnehmer erhalten davon 6,00 €/Stunde .
  • Die maximale Stundenzahl, die ein LBA-Arbeitnehmer pro Kalendermonat arbeiten darf, ist für alle Nutznießer und für alle Tätigkeiten auf 70 Stunden festgelegt.

Was geschieht mit meinen noch vorhandenen LBA-Papierschecks?

  • Die bis zum 31.12.2022 von Edenred herausgegebenen LBA-Schecks (egal ob sie bei Edenred bestellt oder in einer LBA gekauft wurden) können bis zum aufgedruckten Gültigkeitsende noch für die Entlohnung der LBA-Arbeitnehmer verwendet werden.
  • Verloren gegangene oder gestohlene (gültige) LBA-Schecks werden weiterhin von Edenred erstattet.
  • Nicht mehr benötigte, noch gültige LBA-Schecks werden weiterhin von Edenred rückerstattet.

Wie erhalte ich Zugang zum LBA-System?

Login LBA-PortalSie können über unser Portal LBA-Ostbelgien eine Registrierung zur LBA beantragen. Dabei geben Sie auch schon an, welche Tätigkeiten Sie in Anspruch nehmen möchten.

Sobald Ihre Anfrage genehmigt wurde, erhalten Sie Zugang zum Portal und können dort Ihre LBA-Stunden bestellen und Ihr Guthaben verwalten.

Wenn Sie keine Möglichkeit haben, den digitalen Zugang zu nutzen, können Sie bei unseren Mitarbeitern vor Ort eine Registrierung beantragen. Auch Ihr Stundenguthaben können Sie noch auf klassischen Wege auffüllen.

Die LBA vermittelt Ihnen anschließend einen Bewerber für die gewünschte Tätigkeit. Sie können aber auch selbst einen eingetragenen LBA-Arbeitnehmer vorschlagen, der bei Ihnen diese Tätigkeit verrichten möchte. 

Was kann ich im neuen LBA Portal machen?

  • Zugang: Wenn Sie noch kein Kunde der LBA Ostbelgien sind, können Sie sich im Portal eine Registrierung anfragen. Nach Überprüfung des Antrags durch die LBA werden die entsprechenden Genehmigungen erteilt und Sie können sich im Portal anmelden. Wenn Sie schon vorher Nutznießer der LBA waren, egal ob mit oder ohne Zugang zur Edenred-Plattform, reicht es die Freischaltung Ihres Kontos im neuen Portal anzufragen.
  • Bestellung und Bezahlung: Der Nutznießer bestellt über das LBA-Portal die gewünschte Anzahl LBA-Stunden. Im Portal erfährt er dann den zu überweisenden Betrag, die Kontonummer und eine Bestellnummer. Diese Bestellnummer muss bei der Überweisung auf das Bankkonto der LBA als strukturierte Mitteilung angegeben werden. Achtung: Überweisungen mit fehlender oder falscher Mitteilung werden nicht angenommen und zurück überwiesen.
  • Das LBA-Stundenguthaben: Nachdem die Zahlung bei der LBA eingegangen ist, ist das entsprechende Stundenguthaben im LBA-Portal ersichtlich und steht für die Bezahlung der LBA-Arbeitnehmer zur Verfügung. Die eingekauften LBA-Stunden bleiben unbefristet gültig. Der Nutznießer hat die Möglichkeit, jederzeit die nicht genutzten LBA-Stunden zum Einkaufspreis zurückerstattet zu bekommen, sofern er keine Tätigkeiten mehr über die LBA verrichten lassen möchte.

Kann ich auch ohne Zugriff auf das LBA-Portal Arbeitnehmer zu beschäftigen?

Nutznießer, die keinen Zugang zum LBA Portal haben, können LBA-Stunden in ihrer zuständigen LBA einkaufen. Sie werden per SMS über ihr LBA-Stundenguthaben und über die an den LBA-Arbeitnehmer auszuzahlenden LBA Stunden informiert.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Bezahlung

Die Einschreibung bei einer LBA ist in der Deutschsprachigen Gemeinschaft kostenlos. Die Kosten für eine Stunde, die ein LBA Arbeitnehmer in Ihrem Auftrag ausführt, beträgt 7,00 € (Stand: Januar 2023). Auch angefangene Stunde müssen vergütet werden.

Die Stunden kaufen Sie im Vorfeld (d.h. bevor ein LBA-Arbeitnehmer eine Tätigkeit für Sie ausführt) bei der LBA ein. Dazu steht Ihnen das online LBA-Portal lba-ostbelgien.adg.be zur Verfügung, über das Sie ein LBA Stundenguthaben bestellen und nachverfolgen können. Privatpersonen, die nicht in der Lage sind das LBA Portal zu nutzen, können Ihre LBA-Stunden bei der LBA vor Ort einkaufen. Nur wenn Sie noch ein ausreichendes Stundenguthaben bei der LBA haben, dürfen Sie Tätigkeiten über die LBA ausführen lassen.

Die Bezahlung des LBA-Arbeitnehmers geschieht durch die LBA. und erfolgt aus dem Guthaben, das Sie bei der LBA erworben haben und welches die LBA in Ihrem Namen verwaltet.

Am Ende jedes Kalendermonats, in dem der LBA-Arbeitnehmer für Sie gearbeitet hat, bestätigen Sie dem LBA-Arbeitnehmer auf der Leistungsbescheinigung LBA-4bis die Gesamtanzahl gearbeiteter und angefangener Stunden pro Tätigkeit in dem entsprechenden Monat (außer der Stunden, die ggf. noch mit gültigen alten LBA-Papierschecks bezahlt wurden). Der LBA-Arbeitnehmer reicht das Formular bei der LBA ein und diese zahlt ihm den entsprechenden Betrag von Ihrem Guthaben aus.
Während der Übergangszeit können Sie den LBA-Arbeitnehmer auch mit  den vor 2023 herausgegebenen LBA-Papierschecks bezahlen, sofern diese noch gültig sind.
Der Ankauf des Stundenguthabens bei der LBA gibt Privatpersonen einen Anspruch auf eine 30%ige Steuerermäßigung.

Das Arbeitsmaterial

Sie müssen dem LBA-Arbeitnehmer alle Arbeitsmittel in gutem Zustand zur Verfügung stellen.

Die Fahrtkosten

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind die Nutznießer zur Beteiligung an den Fahrtkosten verpflichtet.

Die Strecken werden auf Grundlage der Entfernung der kürzesten Strecke zwischen dem Zentrum des Abfahrtsortes (Wohnsitz des LBA-Arbeitnehmers) und dem Zentrum des Ankunftsortes (Ort an dem die Tätigkeit verrichtet wird) berechnet. Befinden sich der Wohnsitz des LBA-Arbeitnehmers und der Arbeitsort in derselben Ortschaft, wird die reelle Distanz berücksichtigt. Die LBA-Arbeitnehmer haben Anrecht auf eine Fahrtkostenrückerstattung, insofern diese Fahrtstrecke mindestens 3,5 km beträgt. In diesem Fall zahlt der Nutznießer dem LBA-Arbeitnehmer 0,4269 EUR pro Kilometer (für die Hin- und die Rückfahrt). Die Bezahlung darf nicht aus dem Guthaben des Nutznießers bei der LBA erfolgen.

Wie viele Stunden darf ich einen LBA-Arbeitnehmer beschäftigen?

Ab dem 1. Januar 2023 ist die maximale Stundenzahl, die ein LBA-Arbeitnehmer pro Kalendermonat arbeiten darf, für alle Nutznießer und für alle Tätigkeiten auf 70 Stunden festgelegt.

Ein LBA-Arbeitnehmer darf höchstens 630 Stunden pro Kalenderjahr über das LBA-System arbeiten.

Sie können auch mehrere LBA-Arbeitnehmer in Anspruch nehmen.

Gibt es einen Arbeitsvertrag?

Bevor der LBA-Arbeitnehmer die Arbeit antritt, muss er über einen Arbeitsvertrag, sowie ein gültiges, von der LBA ausgestelltes Leistungsformular (Formular LBA 4) für den entsprechenden Monat verfügen.

Der Arbeitsvertrag wird zwischen dem LBA-Arbeitnehmer und dem Arbeitsamt als Arbeitgeber abgeschlossen.

Ist der LBA-Arbeitnehmer versichert?

Der LBA Arbeitnehmer ist während der Verrichtung einer LBA Tätigkeit, für die der Nutznießer eine Genehmigung von der LBA erhalten hat, über eine Arbeitsunfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung der LBA versichert.

Welche Sicherheitsvorkehrungen muss ich treffen?

Indem Sie das Nutzerformular unterschreiben, verpflichten Sie sich:

  • dem LBA-Arbeitnehmer nur unbeschädigtes Material oder Werkzeuge zur Verfügung zu stellen;
  • dafür zu sorgen, dass der LBA-Arbeitnehmer die Arbeit unter optimalen Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen verrichten kann. Es ist verboten, gefährliche Arbeiten ausführen zu lassen.

Zusätzliche detaillierte Informationen können Sie der Sicherheitsbroschüre LBA entnehmen.

Kontaktpersonen und Adressen

Das Arbeitsamt bietet Ihnen vier Anlaufstellen für die Dienste der LBA

  • im Arbeitsamt Eupen
  • im Arbeitsamt St.Vith
  • im TreffpunktJob in Kelmis
  • in Raeren.

Wenn Sie noch nicht LBA-Kunde sind, schreiben Sie einfach an [email protected]

LBA Eifel
(Amel, Büllingen, Bütgenbach, St.Vith,Reuland)
 
LBA Eupen
 

Doris Gödert
Vennbahnstraße 4/2
4780 St. Vith

Tel. +32 80 270 267
[email protected]

Öffnungszeiten:
Mo:  08:30-11:30 und 13:30-16:00 Uhr
Di-Fr:  08:30-11:30 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung
 
Sacha Lousberg / Sylvia Trippaerts
Hütte 79
4700 Eupen

Tel. +32 87 898 775
[email protected]

Öffnungszeiten:
Mo:  08:30-11:30 und 13:30-16:00 Uhr
Di-Fr:  08:30-11:30 Uhr
nachmittags nach Vereinbarung
     

LBA Kelmis-Lontzen
 
  LBA Raeren

Sacha Lousberg
Maxstraße 9-11
4721 Kelmis

Tel. +32 87 820 862
[email protected]

Öffnungszeiten:
Do: nach Vereinbarung
 
Sacha Lousberg
Aachener Straße 8
4731 Eynatten

Tel. +32 87 898 778
[email protected]

Öffnungszeiten:
Mo:  09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
Fr:  09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

Infoblätter und Downloads