Beschäftigung von Menschen aus der Ukraine

Dürfen ukrainische Flüchtlinge in Belgien arbeiten?

Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und in Belgien den temporären Schutz beantragt haben, benötigen keine Arbeitserlaubnis. Auf dem elektronischen Aufenthaltsdokument, das sie erhalten, wird „Zugang Arbeitsmarkt: unbegrenzt“ vermerkt sein.

Am 4. März 2022 hat der Rat der Europäischen Union einen Durchführungsbeschluss angenommen, der den Menschen, die aus der Ukraine in die EU flüchten, einen temporären Schutz ermöglicht.

Wie können die Personen den Antrag stellen?

Die Menschen, die nach Belgien flüchten, können in Brüssel im Registrierungszentrum einen Antrag auf temporären Schutz stellen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, wird der temporäre Schutz gewährt und die geflüchtete Person erhält ein Aufenthaltsdokument auf dem auch „Zugang Arbeitsmarkt: unbegrenzt“ vermerkt ist.

Die Menschen müssen demnach keine Arbeitserlaubnis beantragen und haben einen direkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Wie kann das Arbeitsamt mir helfen, passende Personen zu finden?

Die Migranten, die eine Arbeit suchen, können sich beim Arbeitsamt eintragen. Das Arbeitsamt hinterfragt bei der Eintragung unter anderem die Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen der Personen. Wir können somit schauen, ob Personen, den von den Arbeitgebern gesuchten Profilen entsprechen. Bei dieser Suche nach geeigneten Kandidaten werden wir uns nicht nur auf die geflüchteten Personen, die bei uns eingetragen sind, begrenzen, sondern innerhalb aller bei uns eingetragenen Personen schauen, ob es passende Kandidaten gibt.

Bitte nehmen Sie mit Ihrem Stellenberater bei uns Kontakt auf, wenn Sie Personal suchen. Wenn Sie noch keinen direkten Ansprechpartner haben, kontaktieren Sie uns per Mail an: [email protected]