Sie können einen Antrag auf Berufsausbildung in Eigeninitiative oder mit Hilfe eines Beraters stellen.
Mit Hilfe eines Beraters
Sie vereinbaren telefonisch einen Termin mit Ihrem Berater beim Arbeitsamt. Bei diesem Termin besprechen Sie Ihr Vorhaben und legen mit Ihrem Arbeitsberater einerseits ein Qualifizierungsziel fest und andererseits auf welchem Wege Sie dieses Ziel erreichen können.
Wenn Sie die grundsätzlichen Bedingungen für die Zulassung zu einer Berufsausbildung (siehe oben) erfüllen können Sie bei diesem Termin sogleich einen Antrag auf Berufsausbildung stellen. Ihr Arbeitsberater wird Ihnen beim Ausfüllen des Antrages behilflich sein.
Der Berufsausbildungsantrag besteht aus zwei Teilen. Den ersten Teil füllen Sie aus, den zweiten Teil die Bildungseinrichtung bei der Sie die Ausbildung absolvieren möchten.
Es muss sich bei der geplanten Qualifizierung um eine anerkannte Berufsausbildung (siehe Liste der anerkannten Berufsausbildungen) handeln. Denn nur dann kann Ihr Antrag auf Berufsausbildung bewilligt werden. Falls die Ausbildung nicht anerkannt ist, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Anerkennung einzureichen.
Beachten Sie dass der Antrag VOR Ausbildungsbeginn eingereicht werden muss.
Das Arbeitsamt bearbeitet Ihren eingereichten Antrag. Es wird geprüft, ob Sie die allgemeinen und spezifischen Freistellungsbedingungen erfüllen und ob Sie ein Anrecht auf Prämie und Fahrtkostenentschädigung haben.
Auf Eigeninitiative
Prüfen Sie bitte vorab, ob Sie die grundsätzlichen Bedingungen für die Zulassung zu einer Berufsausbildung (siehe oben) erfüllen. Wenn ja, laden Sie auf der Seite des Arbeitsamtes den entsprechenden Antrag herunter.
Wenn Sie die grundsätzlichen Bedingungen nicht erfüllen, kann Ihr Antrag nicht berücksichtigt werden.
Der Berufsausbildungsantrag besteht aus zwei Teilen. Den ersten Teil füllen Sie aus, den zweiten Teil die Bildungseinrichtung bei der Sie die Ausbildung absolvieren möchten.
Es muss sich bei der geplanten Qualifizierung um eine anerkannte Berufsausbildung (siehe Liste der anerkannten Berufsausbildungen) handeln. Denn nur dann kann Ihr Antrag auf Berufsausbildung bewilligt werden. Falls die Ausbildung nicht anerkannt ist, besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Anerkennung einzureichen.
Beachten Sie, dass der Antrag VOR Ausbildungsbeginn eingereicht werden muss.
Auf Basis Ihres eingereichten Antrages begutachtet Ihr Arbeitsberater, ob Ihre angestrebte Qualifizierung arbeitsmarktrelevant ist und in Ihren beruflichen Eingliederungsweg passt.
Das Arbeitsamt bearbeitet Ihren eingereichten Antrag. Es wird geprüft, ob Sie die allgemeinen und spezifischen Freistellungsbedingungen erfüllen und ob Sie ein Anrecht auf Prämie und Fahrtkostenentschädigung haben.