Ausbildungsbeihilfen

Welche Betriebe können eine Ausbildungsbeihilfe erhalten?

Fast alle Unternehmen mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft können eine Ausbildungsbeihilfe beantragen. Ausgenommen sind Institutionen der öffentlichen Hand, Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und Stiftungen. Hat ein Unternehmen seinen Sozialsitz in einem anderen Teil Belgiens, werden nur Ausbildungen gefördert, die am Betriebssitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft stattfinden.

Welche Ausbildungen kann ich bezuschussen lassen?

Art der Ausbildung inhaltliche Ausrichtung Beispiele Mindestanzahl Teilnehmende
betriebsspezifisch Tätigkeiten und Anforderungen eines Unternehmens Polyvalenz, Investitionen, firmeninterne EDV, ISO-Zertifizierungen keine

allgemein/

personenbezogen

Allgemeine Fähigkeiten, die die Einsatzmöglichkeiten der Mitarbeitenden verbessern Sprachen, EDV, technische Grundausbildungen in CNC, CAD-CAM 6

Sie planen eine allgemeine Ausbildung für weniger als sechs Personen? Dann können Sie eventuell eine BRAWO-Förderung erhalten. Weitere Infos zu BRAWO erhalten Sie über den weiterführenden Link. Bitte beachten Sie, dass gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungen nicht gefördert werden.

Zuschusshöhe und Bedingungen

  • KMU: 12,80 Euro pro Stunde und Teilnehmer, max. 21.400 Euro pro Jahr
  • Großunternehmen: 8,50 Euro pro Stunde und Teilnehmer, max. 28.500 Euro pro Jahr

Die Ausbildungsdauer innerhalb eines Antrags ist auf 150 Stunden pro Personalmitglied begrenzt. Zudem darf eine Ausbildung maximal 18 Monate dauern. Die Ausbildungsbeihilfe darf nicht mit anderen Förderungen kombiniert werden, die die Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährt. Beispiele für solche andere Förderungen sind BRAWO oder der bezahlte Bildungsurlaub.

Wie stelle ich einen Antrag?

Antrag einreichen

Reichen Sie Ihren vollständigen Antrag beim Arbeitsamt ein. Das Antragsformular sowie die erforderlichen Anhänge dazu finden Sie unter „Downloads“. Sie können Ihren Antrag per E-Mail oder per Post einreichen. Der Antrag muss folgende Angaben beinhalten:

  • allgemeinen Angaben zu Ihrem Unternehmen
  • Beschreibung der einzelnen Ausbildungsmodule
  • zusammenfassende Tabelle aller teilnehmenden Mitarbeitenden
  • bei internen Ausbildungen zusätzlich folgende Angaben zum Ausbilder:
    • Name
    • Qualifikation
    • ggf. informell erworbenen Kompetenzen

Sie müssen nicht für jede Ausbildung einen separaten Antrag stellen, sondern können verschiedene Ausbildungen in einem Antrag zusammenfassen.

Empfangsbestätigung und Entscheidung abwarten

Innerhalb von fünf Arbeitstagen erhalten Sie vom Arbeitsamt eine Empfangsbestätigung. Sollte Ihr Antrag unvollständig sein, haben Sie zehn Arbeitstagen Zeit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Nachdem alle Unterlagen eingegangen sind, entscheidet der Verwaltungsausschuss des Arbeitsamtes innerhalb von 35 Arbeitstagen über die Bewilligung Ihres Antrags. Gibt der Ausschuss grünes Licht, hat der zuständige Minister bzw. die zuständige Ministerin zehn Arbeitstage Zeit, der Bewilligung zuzustimmen. Im Anschluss erhalten Sie dann eine schriftliche Entscheidung.

Bitte beachten Sie, dass die geplante Ausbildung erst ab dem Tag des Versands der Empfangsbestätigung beginnen darf. Ausbildungen, die bereits vor diesem Datum stattgefunden haben oder gestartet sind, können keine Beihilfe erhalten.

Genehmigt oder abgelehnt?

Bei einer Genehmigung erfahren Sie im Schreiben, wie hoch ihre Förderung ist und welche Inhalte genau gefördert werden. Außerdem erhalten Sie 50 Prozent Ihrer Förderung sofort. Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monates Einspruch beim zuständigen Minister bzw. bei der zuständigen Ministerin einlegen.

Nach Abschluss der Ausbildung

Nach Abschluss der Ausbildung müssen Sie alle erforderlichen Dokumente (alle Belege, Forderungsanmeldung und Auflistung der effektiven Schulungsstunden) innerhalb eines Monats beim Arbeitsamt einreichen. Innerhalb eines Monats prüft das Arbeitsamt die Unterlagen. Anschließend erhalten Sie die restlichen 50 Prozent der Beihilfe entsprechend der tatsächlich durchgeführten Ausbildungsstunden.

Sektorenfonds der Paritätischen Kommissionen

Viele Sektorenfonds der Paritätischen Kommissionen fördern Arbeitgeber gezielt bei der Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden. Ob Ihr Unternehmen für die Aus- und Weiterbildung Unterstützung vom Sektor erhält, erfahren Sie auf der Webseite Ihres Fonds. Mehr Informationen sowie eine Liste aller Paritätischen Kommissionen und Sektorenfonds finden Sie auf der Webseite des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung unter den weiterführenden Links.