FAQ Corona - die wichtigsten Fragen im Überblick

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Wie erreiche ich das Arbeitsamt?

Sie können unsere Mitarbeiter telefonisch oder per E-Mail erreichen.

Aufgrund der Maßnahmen zur Corona-Eindämmung sind Termine in unseren Büros vorerst nur auf vorherige Terminabsprache möglich.

So erreichen Sie uns:

Telefonisch

Sie erreichen uns unter folgenden beiden Nummern:

  • St.Vith: 080 280060
  • Eupen: 087 638900

Via E-Mail

Die allgemeine E-mail des Arbeitsamtes ist  [email protected]

Sie können bestimmte Dienste auch direkt über folgende Adressen anschreiben:

• Stellenvermittlung Eupen:  [email protected]

• Stellenvermittlung St.Vith:  [email protected]

• Unternehmensservice:  [email protected]

• Beihilfe AktiF und AktiF Plus:  [email protected]

Jobportal

Natürlich steht Ihnen auch weiterhin unser Jobportal zur Verfügung, um Ihre Stellenangebote einzugeben und selbst zu verwalten - sowohl für die Veröffentlichung auf unserer Webseite als auch um unsere Stellenvermittlung mit der Kandidatensuche zu beauftragen.

 

Ich suche trotz der Krise Personal. Kann ich noch ein Stellenangebot aufgeben?

Unser Jobportal ist weiterhin zugänglich. Sie können über diesen Weg Ihr Stellenangebot aufgeben und dort selber verwalten. Unsere Stellenvermittlung ist auch während der aktuellen Situation für Sie da und hilft Ihnen, den passenden Kandidaten zu finden.

Sie erreichen uns unter folgenden Adressen:

• Stellenvermittlung Eupen:  [email protected]  /  Tel.: 087 638900

• Stellenvermittlung St.Vith:  [email protected]  /  Tel.: 080 280060

Darf ich einen Arbeitsuchenden zu einem Vorstellungsgespräch einladen?

Die Arbeitsuche kann wie Arbeit angesehen werden.

Vorstellungsgespräche können unter der Voraussetzung stattfinden, dass die Vorgaben des Social Distancing eingehalten werden.

Wie sieht es aus mit einer AktiF / AktiF Plus Förderung, wenn ich eine Person einstelle?

Jeder Arbeitsuchende kann weiterhin einen Antrag auf eine AktiF(Plus)-Bescheinigung stellen. Er erhält die Bescheinigung dann auf dem Postweg, sofern er die Bedingungen zum Erhalt einer Bescheinigung erfüllt.

Weitere Informationen zu AktiF und Aktif Plus sowie zu den verstärkten Fördermaßnahmen aufgrund der Coronakrise finden Sie hier.

Ich möchte für meinen Betrieb Kurzarbeit anmelden. Was muss ich tun?

Wenn Sie aufgrund des Coronavirus nicht mehr in der Lage sind, Ihr Personal weiter zu beschäftigen, dürfen Sie es in die zeitweilige Arbeitslosigkeit (auch Kurzarbeit genannt) versetzen. Dafür müssen Sie bestimmte Formalitäten erledigen. Diese Formalitäten können auch von Ihrem Sozialsekretariat als Bevollmächtigter erledigt werden.

Angesichts der zahlreichen Anträge auf zeitweilige Arbeitslosigkeit im Zuge der Coronavirus-Krise wurden die Verfahren sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer stark vereinfacht. Beroffene Sektoren und Unternehmen und ihre Arbeitnehmer können ein "vereinfachtes" Verfahren für zeitweilige Arbeitslosigkeit wegen höherer Gewalt infolge der Coronakrise nutzen.

Zuständig für Kurzarbeit in Belgien ist das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA / ONEM).

Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des LfA.

 

Auch die betroffenen Arbeitnehmer müssen sich nicht beim Arbeitsamt melden, sondern können sich direkt an eine Zahlstelle für Arbeitslosengeld (Gewerkschaft oder HfA-Capac) wenden, um ihren Antrag einzureichen. Das Antragsformular und weitere Informationen finden sie auf den jeweiligen Webseiten:

• Sozialistische Gewerkschaft (FGTB)

• Christliche Gewerkschaft (CSC)

• Liberale Gewerkschaft (CGSLB)

• Freie Zahlstelle (HFA-Capac).

 

Wenn Ihr Betriebssitz in Deutschland oder Luxemburg ist, dann sind die jeweiligen Arbeitsverwaltungen für das Kurzarbeitergeld zustängig, auch wenn betroffene Arbeitnehmer in Belgien wohnen.

Informationen finden Sie bei der Bundesagentur für Arbeit oder der ADEM in Luxemburg.

Dürfen Tätigkeiten im Rahmen der LBA ausgeführt werden?

LBA-Tätigkeiten können zurzeit noch ausgeübt werden - natürlich unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.

Wo kann ich weitere Informationen über die Maßnahmen zur Eindämmmung des Coronavirus in Belgien und der Deutschsprachigen Gemeinschaft finden?

Informationen zur aktuellen Sachlage in Belgien finden Sie beim FÖD Volksgesundheit www.info-coronavirus.be/de/

 

Wie die Lage in der Deutschsprachigen Gemeinschaft aussieht finden Sie auf www.ostbelgienlive.be

Da sich die Informationen teils stündlich ändern und um die Informationen so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen, werden Ihnen dort in der Rubrik Fragen und Antworten die offiziellen Dokumente direkt zum Download angeboten.
Unter anderern finden Sie dort auch das "Vademecum Arbeit und Wirtschaft: Unterstützung für KMU, Selbständige und VoG", FAQs zu Kurzarbeit, oder die Regelungen für Grenzgänger

 

Weitere Einrichtungen, die Unternehmen, KMUs und Selbständigen in der deutschsprachigen Gemeinschaft Hilfe und Informationen anbieten, sind:

•  Die Industrie- und Handelskammer (IHK)

•  Die WFG Ostbelgien

•  Die Mittelstandsvereinigung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (MSV)

Leitfaden für Unternehmen und Einrichtungen

Hier finden Sie den Allgemeinen Leitfaden zur Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 am Arbeitsplatz, der von den Sozialpartnern des Obersten Rates für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz in Absprache mit der Strategischen Einheit des Arbeitsministers und Experten des FÖD Beschäftigung erarbeitet wurde.

Weitere Leitfäden und Protokolle für einzelne Sektoren finden Sie auf der Seite des FÖD Beschäftigung.