Kindergartenassistent/in

Der Einfachheit halber verwenden wir in unserer Beschreibung die männliche Form, die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

Berufsbeschreibung

Der Kindergartenassistent unterstützt den Kindergärtner und beaufsichtigt, unterhält und kümmert sich um die Kinder im Kindergarten. In seinen Aufgabenbereich fallen verschiedene Tätigkeiten. Er muss die Kinder beschäftigen, mit ihnen spielen, musizieren, malen, basteln und werken. Außerdem begleitet er die Kinder bei Aktivitäten, die nicht im Klassenzimmer stattfinden, wie beispielsweise beim Turnen, beim Schwimmen oder beim Spazieren gehen. Dies geschieht allerdings immer unter Aufsicht des anwesenden Kindergärtners. Außerdem hat er dafür Sorge zu tragen, dass das Spiel- und Beschäftigungsmaterial (falls dieses z.B. durch nicht trockene Kinder beschmutzt werden sollte) und die Spiel- und Sportanlagen im Freien sauber gehalten und die Gruppenräume gereinigt werden. Zu seinen Pflichten gehört auch die Kinder bei der Körperpflege, den Toilettengängen sowie bei den Mahlzeiten zu unterstützen.

Kompetenzen & Handlungsfelder

  • Die Bedürfnisse und Entwicklungsstadien von Kindern kennen und verstehen
  • Anwendung von Sicherheits-, Gesundheits- und Hygienestandards zur Vermeidung von Unfällen und Ansteckungen beherrschen
  • Krankheitssymptome erkennen und Erste Hilfe leisten können
  • Altersgerechte Spiele, Spielzeug und Aktivitäten für die Kinder vorsehen
  • Sich klar und deutlich zum Ausdruck bringen können
  • Fehler korrigieren und die Kinder fördern
  • Organisation und Methodik
  • Eine gute körperliche Verfassung beibehalten
  • Auch auf unerwartete Situationen entsprechend reagieren können
     

Soziale Kompetenzen

  • Das Kind als eigenständige Person anerkennen
  • Neugierde
  • Gut mit Kindern umgehen können
  • Verfügbarkeit
  • Ausgeglichenheit und Stressbeständigkeit
  • Geduld, Toleranz und Sanftmut
  • Phantasie und Kreativität
  • Sinn für Beobachtung, aktives Zuhören und Wachsamkeit
  • Sich selbst in Frage stellen
     

Beruflicher Rahmen

Der Kindergartenassistent arbeitet in einem Kindergarten und steht unter der Verantwortung des Kindergärtners. Die Ferienregelung des Kindergartenassistenten entspricht der Regelung, die für die Kindergärtner gilt.

Zugangsvorraussetzungen

Beim Kindergartenassistenten handelt es sich nicht um einen Beruf, sondern um ein Amt. Daher gibt es auch keine Ausbildung „Kindergartenassistent“.

Folgende Befähigungsnachweise geben den Zugang zum Amt:

a.) das Abschlusszeugnis der Oberstufe des technischen Sekundarunterrichts in der Studienrichtung Erziehung;

b.) das Abschlusszeugnis der Oberstufe des berufsbildenden Sekundarunterrichts in der Studienrichtung Betreuung für Kindergemeinschaften;

c.) einen der folgenden Nachweise im Bereich Kinderpflege:

  • das Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarschulwesens in der Studienrichtung Kinderpflege;
  • das Brevet als Kinderpfleger;
  • das Studienzeugnis des sechsten Jahres des berufsbildenden Unterrichts in der Studienrichtung Kinderpflege, ergänzt um den Befähigungsnachweis des sechsten oder siebten Jahres des berufsbildenden Sekundarunterrichts in der Studienrichtung Kinderpflege;

d.) das Studienzeugnis des sechsten Jahres des berufsbildenden Sekundarunterrichts in der Studienrichtung Familienhilfe, ergänzt um den Befähigungsnachweis des sechsten Jahres des berufsbildenden Sekundarunterrichts in der Studienrichtung Familienhilfe;

e.) das vom Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft in Zusammenarbeit mit der Deutschsprachigen Krankenpflegevereinigung in Belgien KPVDB ausgestellte Zertifikat als Kinderbetreuer oder als Familien- und Seniorenhelfer und Pflegehelfer oder ein von der Regierung als gleichwertig anerkannter Nachweis;

f.) die vom Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft ausgestellte Bescheinigung über die Teilnahme an einer Schulung zum Kindergartenhelfer oder ein von der Regierung als gleichwertig anerkannter Nachweis, jeweils ergänzt um einen Nachweis über das Absolvieren einer von der Regierung anerkannten und mindestens 120 Stunden umfassenden Weiterbildung im Bereich Kinderbetreuung.

In Ermangelung eines Bewerbers, der im Besitz eines der in den Buchstaben a) bis f) angeführten Befähigungsnachweises ist, gilt das Diplom des Kindergärtners als erforderlicher Befähigungsnachweis.

Anmerkung: Das Abitur "Kinderanimator" ermöglicht die Aufnahme eines Studiums, jedoch nicht den Zugang zum Beruf des Kindergartenassistenten.