Keksbäcker/in

Der Einfachheit halber verwenden wir in unserer Beschreibung die männliche Form, die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

Berufsbeschreibung

Der Keksbäcker stellt mit Sorgfalt und Leidenschaft Gebäck her und verbindet traditionelle Rezepte mit dem Anspruch an höchste Qualität. Kekse, Makronen, Spritzgebäck, Kuchen und Waffeln gehören zu seiner Produktion. Unter Beachtung der Herstellungsbestimmungen und durch die Auswahl der besten Zutaten kreiert dieser Fachmann verschiedene Geschmacksrichtungen, Konsistenzen und neue Formen. Er kombiniert Gewürze und exotische Geschmacksrichtungen mit originalen Zutaten.

Wie der Konditor versteht auch er es, die richtigen Zutaten auszuwählen und präzise zu dosieren. Die verschiedenen Teige, ihre Herstellung, das Backen und die Kühlung sind ihm kein Geheimnis.

In seiner Backstube knetet er die verschiedenen Teige und wählt je nach gewünschter Konsistenz (harter Teig, Mürbeteig, usw.) mit Bedacht die Mischung der einzelnen Zutaten. Er stellt auch Füllungen, Mousses, Cremes und Toppings her. Nach der Knet- und Ruhezeit und je nach Teigsorte formt er die Plätzchen, bevor er sie backt und abkühlen lässt. Dann kommt die Phase der Dekoration, des Überzugs oder der Füllung, je nach Rezeptur.

In einigen Fällen können einige Schritte im Herstellungsprozess automatisiert werden, um Zeit zu sparen und einen einheitlichen Keks zu produzieren. Der Keksbäcker macht sich Gedanken über die Präsentation und Verpackung seiner Produktion; einige Produkte erfordern besondere Verpackungs- und Lagerbedingungen.

Kompetenzen & Handlungsfelder

  • Korrekte Anwendung der traditionellen Herstellungsverfahren

  • Beherrschung der verschiedenen Techniken für die Verarbeitung von Schokolade zum Überziehen von Keksen

  • Beachtung der Rezepte

  • Auswählen der Grundzutaten

  • Zusammenstellung und Verzierung der Kekse

  • Sicherstellung der Qualitätskontrolle während des gesamten Herstellungsprozesses

  • Beurteilung der Geschmäcker und Konsistenzen

  • Erstellung und Überarbeitung von Rezepten

  • Produktionsplanung entsprechend der Kundenbestellungen und der vorrätigen Produkte

  • Anwendung der Hygiene- und Sicherheitsregeln

Soziale Kompetenzen

  • Ausgeprägter Sinn für Kunst und Kreativität
  • Feines Geschmacksempfinden
  • Schnelligkeit und gutes Zeitmanagement
  • Handfertigkeit
  • Lebhaftigkeit
  • Disziplin und Organisation
  • Hohe Verfügbarkeit und körperliche Widerstandsfähigkeit
  • Geschäftssinn

Beruflicher Rahmen

Der Keksbäcker kann in einem Handwerksbetrieb angestellt sein oder sich selbstständig machen. Je nach Größe seines Geschäfts spricht er einen lokalen Kundenkreis und/oder andere Fachleute aus dem Lebensmittelhandel an. Er kann alleine oder als Teil eines Teams arbeiten. Je nach Position und Umständen (Urlaubssaison, Großaufträge, usw.) können die Arbeitszeiten flexibel und fordernd sein.

In diesem Beruf müssen Sie lange Zeit stehen.

Anforderungen

Der Beruf des Keksbäckers als solcher ist nicht geschützt. Häufig wird die Funktion jedoch von einem Bäcker ausgeführt. Der Königliche Erlass vom 14.01.1993 legt die Bedingungen für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit des Bäckers in kleinen und mittleren Handels- und Handwerksbetrieben fest.

Der Erlass definiert einen "Bäcker" als jede natürliche oder juristische Person, die üblicherweise und selbständig mindestens eine der folgenden Tätigkeiten für Dritte ausführt

  • die Herstellung von Backwaren oder anderen Produkten im Sinne des Lebensmittelrechts in Bezug auf Brot und andere Backwaren
  • die Herstellung von Erzeugnissen, die gemeinhin als Backwaren bezeichnet werden, insbesondere von Erzeugnissen: Brandteig oder Blätterteig, Baisers, verschiedene Arten von Gebäck, Keksen und Kuchen, Petits fours, Kuchen, Torten und Törtchen.

Wer als Bäcker-Konditor arbeiten möchte, muss neben grundlegenden Managementkenntnissen auch Fachkenntnisse nachweisen (Rohstoffe, Fachausrüstung, Theorie und Techniken, spezifische Gesetzgebung usw.).

Die berufliche Branchenkompetenz kann auf zwei verschiedene Arten nachgewiesen werden:

  • Durch einen Titel: Artikel 5 des Königlichen Erlasses vom 14.01.1993 bestimmt, welche Titel angenommen werden können.
  • Durch Berufspraxis: Sie müssen eine Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren innerhalb der letzten 10 Jahre nachweisen.

    Die Praxis kann schon vor diesen 10 Jahren begonnen haben:
    - die Praxis muss innerhalb der letzten 10 Jahre beendet worden sein;
    - es muss sich um einen ununterbrochenen Zeitraum von 5 Jahren handeln.

Andere Beschreibungen und Ausbildungswege

In der Wallonie / Bruxelles:

  • Siep (Service d'Information sur les Etudes et les Professions): Biscuitier/ère
     

Übersetzung der Berufsbeschreibung des SIEP (Service d'Information sur les Etudes et les Professions)