Beschwerden, Lob und Anregungen

Sollten Sie mit einer unserer Dienstleistungen nicht zufrieden sein, teilen Sie uns dies bitte mit. Sie helfen uns damit, unseren Service zu verbessern. Auch Lob und Anregungen nehmen wir gerne entgegen.

Falls Sie Ihr Anliegen nicht online einreichen möchten, finden Sie unser Formular auch im Downloadbereich.






Die mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein.

Um Beschwerden korrekt bearbeiten zu können, nehmen wir nur schriftliche Beschwerden mit vollständigen Absenderangaben an. So können wir Sie über die Bearbeitung Ihrer Beschwerde informieren und bei Bedarf auch kontaktieren. Ihre persönlichen Angaben werden absolut vertraulich behandelt.

Was Sie von uns erwarten können:

  • Innerhalb von 5 Arbeitstagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung, worin wir Ihnen mitteilen, wer sich um Ihr Anliegen kümmert.
  • Innerhalb der darauf folgenden 10 Arbeitstage erhalten Sie eine begründete Antwort, bzw. ein Ihrem Anliegen entsprechender Lösungsvorschlag (z.B. Einladung zu einem Gespräch, ...)
  • Wenn Sie mit dieser Antwort nicht zufrieden sind, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde beim Geschäftsführenden Direktor des Arbeitsamtes einzureichen.

Ist das Arbeitsamt die richtige Adresse für Ihre Beschwerde?

Natürlich sollten sie darauf achten, dass Ihre Beschwerde auch tatsächlich das Arbeitsamt betrifft und nicht andere Einrichtungen, wie etwa das Landesamt für Arbeitsbeschaffung (ONEm / LfA). Damit es nicht zu Verwechslungen kommt und Ihre Beschwerde gleich die richtige Adresse erreicht, informieren wir Sie hier, wer wofür zuständig ist.