Aufgaben und Organisation

Das Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft wurde im Jahr 2000 per Dekret als Einrichtung öffentlichen Interesses geschaffen. Seit dem 1. Januar 2024 ist das Arbeitsamt ein Dienst mit getrennter Geschäftsführung (DgG) innerhalb des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

Unsere Aufgaben

Das Arbeitsamt hat große vier Aufgabenbereiche:

  • Die Förderung der Beschäftigung.
  • Die Unterstützung von Arbeitgebern bei der Anwerbung und Ausbildung von Arbeitnehmern
  • Besondere beschäftigungspolitische Aufgaben, u.a. Arbeitsmarktbeobachtung, Verwaltung und Gewährung von Beihilfen und Beschäftigungs- oder Ausbildungsanreizen, oder die Organisation von Aus- und Weiterbildungen zu beschäftigungspolitischen Fachthemen
  • Aktivierung und Kontrolle der Verfügbarkeit von entschädigten Arbeitsuchenden für den Arbeitsmarkt.

Die Förderung der Beschäftigung beinhaltet u.a. folgenden Aufgaben:

  • Das Anbieten von Information zu Stellen-, Praktikums- und Ausbildungsangeboten, Begleit- und Fördermaßnahmen, Arbeitsmarktentwicklung, Berufsbilder, usw.
  • Die Eintragung, Beratung und Vermittlung von Arbeitsuchenden
  • Die Förderung und Durchführung von Aus- und Weiterbildungen
  • Das Anbieten der Berufswahlvorbereitung, Berufsorientierung und Berufsberatung für Schüler und Erwachsene
  • Die Ausübung der Tätigkeit einer Lokalen Beschäftigungsagentur (LBA)
  • Die Ausübung bestimmter Aufgaben in Sachen Outplacement und Maßnahmen bei Massenentlassungen
     

Unsere Dienstleistungen

Es wird unterschieden zwischen Dienstleistungen für Personen und Dienstleistungen für Betriebe.

In erste Linie richtet sich das Arbeitsamt an Arbeitsuchende, aber zum Publikum gehören auch Beschäftigte, Schüler und Studenten. Allen bietet es persönliche, dem jeweiligen Bedarf entsprechende  Dienstleistungen an: Vermittlung, Arbeitsberatung, Hilfe bei Stellensuche und Bewerbung, Berufs- und Ausbildungsberatung, Berufsinformation und berufliche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Die Zusammenarbeit mit den Betrieben umfasst, neben den klassischen Vermittlungstätigkeiten, auch andere Aufgaben, insbesondere im Rahmen der Betriebsberatung: Qualifizierung der Mitarbeiter, Information und Beratung in Sachen Einstellungs- und Ausbildungsbeihilfen, Beratung und Hilfe bei der Durchführung von Maßnahmen. 

Unsere Organisation

Seit Januar 2024 ist das Arbeitsamt ein Dienst mit getrennter Geschäftsführung (DgG) innerhalb des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

Die Aufgaben des Arbeitsamtes werden von mehreren Fachbereichen ausgeübt, die einem Direktor unterstehen. Als Teil des Ministeriums unterliegt das Arbeitsamt der Aufsicht des zuständigen Ministers.

Ein Verwaltungsausschuss berät den Dienst in Fragen zu Beschäftigungsförderung und Arbeitvermittlung. Dieser Ausschuss setzt sich zusammen aus Vertretern der Sozialpartner, der Gemeinden, des Unterrichtswesens, öffentlicher und privater Bildungsträger und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Unser Organigramm