Die Organisation des Arbeitsamtes

Wie ist das Arbeitsamt aufgebaut? Welche Aufgaben nehmen wir wahr?

Das Arbeitsamt ist eine Einrichtung öffentlichen Interesses.

Die Leitung des Arbeitsamtes wird von einem Verwaltungsrat ausgeübt. Letzterer setzt sich zusammen aus Vertretern der Sozialpartner, der Gemeinden, des Unterrichtswesens, öffentlicher und privater Ausbildungsträger und der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.  

Das Arbeitsamt unterliegt der Aufsicht des zuständigen Ministers und des Haushaltsministers. Die Aufsicht des Haushaltsministers betrifft alle Entscheidungen, die finanzielle oder haushaltsmäßige Auswirkungen haben. Für die Dauer einer Legislaturperiode (fünf Jahre) wird zwischen der Regierung und dem Arbeitsamt ein Geschäftsführungsvertrag abgeschlossen, in dem Aufgaben und Mittel vereinbart werden.

Die tägliche Geschäftsführung des Arbeitsamtes liegt in den Händen des Geschäftsführenden Direktors.