Studium: Wallonie und Brüssel

Studiengebühren in der Französischen Gemeinschaft

Die Eintragung an einer Universität, Hochschule oder Kunsthochschule ist mit Kosten verbunden: den Studiengebühren ("Minerval").

Regelstudiengebühren/Minerval

Die Studiengebühren hängen von der Art der Einrichtung ab, in der das Studium absolviert wird. Wenden Sie sich bitte an die Hochschule/Universität Ihrer Wahl, um sich über den genauen Betrag zu informieren.

Je nach Haushaltseinkommen besteht die Möglichkeit, eine Rückerstattung der Studiengebühren bei der jeweiligen Bildungseinrichtung anzufragen (unabhängig von der Studienbeihilfe).

Weitere Informationen zu den Studiengebühren finden Sie unter folgendem Link: https://www.mesetudes.be/enseignement-superieur/organisation-pratique/cout-des-etudes/

Zusätzliche Verwaltungsgebühren

Zusätzlich zu den Regelstudiengebühren und Zusatzgebühren dürfen die Hochschulen und Kunsthochschulen sogenannte „Verwaltungsgebühren“ verlangen, die auf den effektiv entstandenen Kosten basieren. Hier einige Beispiele: Kursunterlagen, Photokopien, Nutzung von Räumen, Dienstleistungen und Material, Teilnahme an soziokulturellen Aktivitäten und Studienreisen.

Ein wichtiger Hinweis für Studenten mit Anspruch auf Studienbeihilfe: Die Studieneinrichtungen müssen ihnen auf Anfrage die Unterlagen der Pflichtkurse in gedruckter Form zur Verfügung stellen.

Rückerstattung der Studiengebühren

Wenn ein Student sein Studium vor dem 1. Dezember des Jahres, für das er sich eingetragen hat, abbricht, können die bezahlten Gebühren ganz oder teilweise zurückerstattet werden.

Wenn ein Student, der normalerweise Anspruch auf ermäßigte Studiengebühren hat, den vollen Betrag bezahlt hat, kann ihm die zu viel bezahlte Summe zurückerstattet werden.

Studienbeihilfe

Eine Studienbeihilfe kann für Studenten gewährt werden, die an einer anerkannten Hochschule (Universitäten, Fachhochschulen, Kunsthochschulen) eingeschrieben sind.

Um eine Studienbeihilfe zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Dieser Antrag muss in jedem akademischen Jahr wiederholt werden. Dabei wird geprüft, ob das Haushaltseinkommen einen gewissen Betrag nicht überschreitet, um in den Genuss von Beihilfen zu kommen.

Das Antragsformular kann elektronisch oder per Post vom 15. Juli bis zum 31. Oktober des betreffenden akademischen Jahres eingereicht werden.

Die Entscheidung, eine Studienbeihilfe zu gewähren oder zu verweigern, basiert auf einer eingehenden Analyse der Akte. Der Betrag der Beihilfe variiert je nach Situation und aktueller Gesetzgebung zwischen 400 und 5.000 Euro.

Weitere Informationen über die Höhe der Beihilfe finden Sie auf der Seite https://allocations-etudes.cfwb.be/etudes-superieures/montant/