Arbeitsplatzerprobungspraktikum (AEP)
Dieses Praktikums soll Arbeitsuchenden Einblicke in den Berufs- und Unternehmensalltag zu geben und sie erste berufliche Erfahrungen sammeln lassen.
Die Interessenten sollten möglichst selbst eine Praktikumsstelle finden. Das Arbeitsamt kann aber auch eine Stelle vorschlagen. Die Praktikanten schließen einen Ausbildungsvertrag ab. Dabei handelt es sich nicht um einen Arbeitsvertrag.
Die Teilnehmer müssen folgende Bedingungen erfüllen:
-
ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben
-
nicht mehr der Vollzeitschulpflicht unterliegen
-
nicht im Besitz eines Hochschul- oder Universitätsdiploms sein
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beim Arbeitsamt als nicht beschäftigter Arbeitsuchender eingetragen sein (entschädigt oder nicht)
Organisation
- Arbeitsamt (mit Unternehmen)
Beginn
Dauer
- mindestens eine Woche, höchstens einen Monat (in besonderen Fällen um 1 Monat verlängerbar)
- Möglichkeit eines Halbzeitpraktikums: Die oben erwähnten Zeiträume verdoppeln sich.