Die Kontrolle des Suchverhaltens

Ihre Bemühungen um Arbeit werden regelmäßig vom Kontrolldienst des Arbeitsamtes überprüft.

Ihre Eintragung als Arbeitsuchender beim Arbeitsamt gibt Ihnen Anrecht auf verschiedene Sozialleistungen (Familienzulagen, Krankenversicherung, ...) sowie den Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung bzw. Berufseingliederungsgeld. Die Eintragung ermöglicht Ihnen auch den Zugang zu unseren kostenlosen Diensten, wie u.a. die Arbeitsberatung, die Vermittlung, den Treffpunkt InterAktiv, die Berufsberatung und die Ausbildungszentren.

Gleichzeitig müssen Sie Ihren Pflichten als Arbeitsuchender nachkommen und sich aktiv und selbständig um Arbeit bemühen. Unsere Arbeitsberater/innen arbeiten gemeinsam mit Ihnen einen Aktionsplan aus, um Sie bei Ihrer Arbeitsuche zu unterstützen und diese wirksam zu gestalten.

Ihre Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt wird in regelmäßigen Abständen vom Kontrolldienst des Arbeitsamtes überprüft und bewertet.

Was sind Ihre Aufgaben?

  • Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und aktiv nach Arbeit suchen:

- die Presse / das Internet nach Stellenangeboten durch­suchen;
- sich bei verschiedenen Arbeitgebern spontan bewerben;
- sich bei unterschiedlichen Zeitarbeitsfirmen eintragen und dort nach passenden Angeboten suchen;

  • Sie sollten Ihre Bemühungen um Arbeit schriftlich festhalten, d.h.
  • die Übersicht Ihrer Arbeitsplatzsuche korrekt ausfüllen (siehe "Übersicht Arbeitsplatzsuche");
  • Ihre Bewerbungen und einen aktuellen Lebenslauf beifügen, alle schriftliche Belege sammeln, Stellenangebote aus Internet und Presse, auf die Sie sich beworben haben, beifügen, Eintragungsbestätigungen von Zeitarbeitsfirmen beifügen, Bewerbungen per Email + Antwortschreiben,...)
  • jede zumutbare Stelle, Aus- und Weiterbildung annehmen;
  • am mit Ihrem Arbeitsberater gemeinsam aufgestellten Aktionsplan aktiv mitwirken, d.h. die verschiedenen Aufgaben in der vereinbarten Frist erledigen.

Das Kontrollverfahren ist auf Ihre persönliche Situation abgestimmt, je nachdem ob Sie Arbeitsuchender unter 60 Jahren, Teilzeitbeschäftigter, Arbeitsuchender über 60 Jahren oder Schulabgänger in der Berufseingliederungszeit sind. Lesen Sie in den weiterführenden Artikeln, wie das Bewertungsverfahren in Ihrer persönlichen Situation aussieht.