Förderung für VoG und lokale Behörden
Arizona-AktiF-Zuschlag
Die Ankündigung des Arizona-AktiF-Zuschlags erfolgt vorbehaltlich der Verabschiedung der entsprechenden Dekretanpassung durch das Parlament.
Die Deutschsprachige Gemeinschaft erhöht als Reaktion auf die föderale Arbeitsmarkt-Reform ab Januar 2026 die AktiF- und AktiF-Plus-Zuschüsse für Neueinstellungen. Der sogenannte Arizona-AktiF-Zuschlag soll Arbeitgeber dazu motivieren, mehr und schneller Arbeitsplätze zu schaffen.
Der Zuschlag gilt für alle Neueinstellungen im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2026 und dem 31. Dezember 2027. Arbeitgeber, die in diesem Zeitraum Personen über die AktiF-Förderung neu einstellen, erhalten den erhöhten Arizona-Zuschlag. Im nicht-kommerziellen und öffentlichen Sektor erhalten Arbeitgeber den erhöhten Zuschlag ebenfalls auf Ersatzeinstellungen ihm Rahmen von konventionsgebundenen bzw. projektgebunden Stellen.
Arbeitsverträge, die bereits vor Januar 2026 abgeschlossen wurden, sind vom Arizona-Zuschlag ausgeschlossen, auch wenn der Vertrag im Januar 2026 aufgestockt oder verlängert wird. Ab dem 1. Januar 2028 gelten wieder die bisherigen Zuschussbeträge.
Hintergrund: Reform der Arbeitslosen-Gesetzgebung
Der Föderalstaat hat die Arbeitslosen-Gesetzgebung grundlegend reformiert. So haben Arbeitssuchende ab Januar 2026 nur noch maximal zwei Jahre Anrecht auf Arbeitslosengeld. Durch diese Verkürzung werden viele ihren Anspruch auf Arbeitslosegeld verlieren und Eingliederungseinkommen über die ÖSHZ erhalten.
Die Reform verfolgt das Ziel, die Beschäftigungsquote in Belgien bis 2029 auf 80 Prozent zu erhöhen und Arbeitssuchende schnellstmöglich in das Berufsleben zu integrieren.
Zuschussbeträge projektgebundene Stellen
Für die projektgebundenen Stellen für VoG und Einrichtungen öffentlichen Interesses gelten folgende AktiF- und AktiF-PLUS-Zuschussbeträge:
| Zuschuss-Art und -Jahr |
Zuschuss ohne Arizona-Zuschlag |
Zuschuss mit Arizona-Zuschlag |
Steigerung |
|
AktiF-Zuschuss
1. Jahr |
15.108 € |
25.108 € |
66% |
|
AktiF-Zuschuss
2. Jahr |
13.872 € |
23.872 € |
75% |
|
AktiF-Zuschuss
ab 3. Jahr |
13.872 € |
kein Zuschlag |
/ |
|
AktiF-PLUS-Zuschuss
1. Jahr |
27.696 € |
35.196 € |
27% |
|
AktiF-PLUS-Zuschuss
2. Jahr |
26.436 € |
33.936 € |
28%
|
|
AktiF-PLUS-Zuschuss
ab 3. Jahr |
26.436 € |
kein Zuschlag |
/ |
Bitte beachten Sie, dass das dritte Jahr der AktiF-PLUS-Bezuschussung außerhalb des Zeitraums für den Arizona-Zuschlag liegt.
BVA-Übergangszuschüsse
Verschiedene VoG beschäftigen noch ehemaliges BVA-Personal, für das sie noch von den BVA-Übergangszuschüssen profitieren. Die maximalen Zuschussbeträge sind:
| Kategorie B1 |
Kategorie B2 |
Kategorie B3 |
| 19.552 € |
27.343 € |
34.514 € |
Zuschussbeträge konventionsgebundene Stellen
Für die konventionsgebundenen Stellen für lokale Behörden gelten folgende AktiF- und AktiF-PLUS-Zuschussbeträge:
| Zuschuss-Art und -Jahr |
Zuschuss ohne Arizona-Zuschlag |
Zuschuss mit Arizona-Zuschlag |
Steigerung |
|
AktiF-Zuschuss
1. Jahr |
15.108 € |
25.108 € |
66% |
|
AktiF-Zuschuss
2. Jahr |
13.872 € |
23.872 € |
75% |
|
AktiF-Zuschuss
ab 3. Jahr |
13.872 € |
kein Zuschlag |
/ |
|
AktiF-PLUS-Zuschuss
1. Jahr |
27.696 € |
35.196 € |
27% |
|
AktiF PLUS-Zuschuss
2. Jahr |
26.436 € |
33.936 € |
28% |
|
AktiF-PLUS-Zuschuss
ab 3. Jahr |
26.436 € |
kein Zuschlag |
/ |
Bitte beachten Sie, dass das dritte Jahr der AktiF-PLUS-Bezuschussung außerhalb des Zeitraums für den Arizona-Zuschlag liegt.
BVA-Übergangszuschuss
Zahlreiche lokale Behörden beschäftigen noch ehemaliges BVA-Personal, für das sie noch von den BVA-Übergangszuschüssen profitieren. Die maximalen Zuschussbeträge sind:
| 1 Punkt |
2 Punkt |
3 Punkt |
| 16.235 € |
23.043 € |
29.850 € |
Wie stelle ich als VoG einen Antrag?
Als VoG oder Einrichtung öffentlichen Interesses mit Sitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft können Sie projektgebundene Stellen bei der Regierung beantragen. Wenn die Regierung zustimmt, erhalten Sie einen Beschluss, der ihnen Projektstellen für eine verlängerbare Dauer von höchstens fünf Jahren gewährt.
Anträge können bequem online über Mon Espace gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Antrags bis zu einem Monat dauern kann.
Auch Einrichtungen öffentlichen Interesses, wie BRF und IAWM können diese höhere und längere Förderung beantragen. Krankenhäuser sind jedoch ausgeschlossen.
Wie stelle ich als lokale Behörde einen Antrag?
Das Budget für lokalen Behörden, um AktiF- oder AktiF PLUS-Berechtigte einzustellen, ist per Konvention durch die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft festgelegt. Diese Konvention wird für eine verlängerbare Dauer von höchstens fünf Jahren abgeschlossen.