IBU Bus
Ausbildung zur Busfahrerin oder zum Busfahrer
Über die IBU Bus können Betriebe Arbeitsuchende zu Busfahrerinnen und Busfahrer ausbilden. Die Deutschsprachige Gemeinschaft übernimmt dabei einen Teil der Führerscheinkosten. Das Angebot richtet sich an Arbeitsuchende und an Arbeitgeber der Paritätischen Kommission 140.01, die ihren Betriebssitz und ihre betriebliche Ausbildungsstätte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben.
Wer kann eine IBU Bus machen?
Eine IBU Bus können Arbeitsuchende machen, die
- beim Arbeitsamt eingetragen sind
- in Belgien wohnen
- einen Führerschein der Klasse B besitzen
- ausreichende Deutsch- oder Französischkenntnisse haben, um die theoretische Fahrprüfung zu bestehen
- eine gültige Arbeitserlaubnis besitzen (gilt nur für Drittstaatsangehörige)
Wie läuft die IBU Bus ab?
Arbeitgeber können sich mit Ihrem Bedarf an die Stellenvermittlung des Arbeitsamtes wenden. Dort erhalten sie Beratung, das Antragsformular und bei Bedarf weitere Unterstützung, zum Beispiel bei der Suche nach passenden Auszubildenden. Ist eine passende Person gefunden, legen Arbeitsamt und Arbeitgeber gemeinsam die Dauer der IBU Bus fest. Dabei muss die Ausbildung mindestens vier Monate dauern und darf eine Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.
Anschließend schauen Arbeitsamt, Arbeitgeber und die auszubildende Person gemeinsam, wie sie die Ausbildung am besten vertraglich festhalten. In der Regel schließen sie zwei Verträge für die Dauer der IBU ab:
- Theoretischer Teil: Berufsausbildungsvertrag des Arbeitsamtes
- Praktischer Teil: IBU-Vertrag
In manchen Fällen kann eine andere vertragliche Regelung sinnvoll sein. Bitte besprechen Sie ihre individuelle Situation vorab mit dem Arbeitsamt.
In der Regel geht die Anfrage für eine IBU Bus vom Arbeitgeber aus. Aber auch Arbeitsuchende können sich bei Interesse an ihre Referenzberatung wenden.
Medizinische Eignung und theoretische Ausbildung
Bevor die eigentliche Ausbildung starten kann, muss die auszubildende Person folgende Schritte durchlaufen:
- Überprüfung der medizinischen Eignung durch einen anerkannten Arzt oder eine anerkannte Ärztin
- Anmeldung für den Berufsbefähigungsnachweis
- Absolvieren eines Theoriekurs bei einer Fahrschule oder betriebsinterne Vorbereitung auf die theoretische Fahrprüfung (max. 15 Stunden bei interner Ausbildung).
- Ablegen der theoretischen Prüfung inklusive Berufsbefähigungsnachweis
- bei Nichtbestehen: Wiederholung der Prüfung
Praktische Ausbildung
Nach der theoretischen Prüfung schließen Arbeitgeber, Arbeitsamt und der oder die Auszubildende gemeinsam einen IBU-Vertrag ab. Außerdem legen sie den Ausbildungsplan und die Ausbildungsdauer fest und bestimmen einen Ausbilder. Die praktischen Fahrstunden kann die auszubildende Person in der Fahrschule oder im Betrieb (max. 30 Stunden, Anzahl in Absprache mit dem Arbeitsamt) absolvieren. Bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung kann die auszubildende Person die Prüfung wiederholen.
Nach Abschluss der Ausbildung übernimmt der Arbeitgeber die ausgebildete Person mindestens für die Dauer der IBU. Bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung entfällt diese Verpflichtung.
Manchmal stellt man erst nach dem Ausbildungsstart fest, dass sich die auszubildende Person oder der Betrieb nicht für die Ausbildung eignet. In so einem Fall können Sie die IBU in Rücksprache mit dem Arbeitsamt abbrechen.
Welche Kosten erstattet die Deutschsprachige Gemeinschaft?
Das Ministerium erstattet dem Arbeitgeber die tatsächlich angefallenen Kosten bis maximal 3.000 Euro, abzüglich der sektoriellen Prämie von 1.400 Euro. Wie Arbeitgeber die sektoriellen Prämie erhalten können, erfahren Sie auf der Website des Sozialfonds Bus und Car über den weiterführenden Link. Folgende Rechnungen und Zahlungsbelege können Sie für die Kostenerstattung beim Ministerium einreichen:
- Kosten für theoretischen oder praktischen Fahrunterricht bei einer anerkannten Fahrschule
- Bei internen Weiterbildungen ohne Fahrschule: 12,80 Euro pro Stunde (analog zu den Ausbildungsbeihilfen des Arbeitsamtes). Erfassen Sie dafür
- die erteilten Stunden,
- das Datum der Kurse und
- ob es sich um theoretische oder praktische Fahrstunden handelt.
- Prüfungskosten
- Kosten für die Überprüfung der medizinischen Eignung
- Kosten für die Ausstellung des Führerscheins
Für Personen unter 26 Jahre übernimmt der Sozialfonds die gesamten Führerscheinkosten im Rahmen des Projektes „Young Bus Driver“. Weitere Informationen erhalten Sie über den weiterführenden Link.
Welche Kosten übernimmt der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber übernimmt alle Vergütungskosten während der IBU:
- Produktivitätsprämien der IBU
- Unfallversicherung für den Auszubildenden, auch für den Weg zur Ausbildung
- weitere Vergütungen, die das Kollektivarbeitsabkommen der Paritätischen Kommission 140.01 vorsieht
Weitere Fördermöglichkeiten
Wenn die ausgebildete Person zu Beginn der IBU eine AktiF- oder AktiF-Plus-Bescheinigung besitzt und direkt nach der IBU eingestellt wird, kann der Arbeitgeber AktiF- bzw. AktiF-Plus-Zuschüsse erhalten. Weitere Informationen zur AktiF-Beschäftigungsförderung erhalten Sie über den weiterführenden Link.
Arbeitsuchende, die keinen Ausbildungsbetrieb für die IBU Bus finden, können eine BRAWO-Förderung beantragen und so einen Teil der Kosten erstattet bekommen. Gleiches gilt für Betriebe, die nicht der Paritätischen Kommission 140.01 angehören und einem Personalmitglied den Führerschein D finanzieren möchten. Weitere Infos zu BRAWO erhalten Sie über den weiterführenden Link.