Begleitmaßnahmen
Umstrukturierung
Wenn ein Unternehmen viele Mitarbeiter entlässt oder sich neu organisiert, spricht man von einer Kollektiventlassung oder Umstrukturierung. In dieser Situation unterstützt das Arbeitsamt sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer.
Jedes Unternehmen, das eine Umstrukturierung durchführt, muss einige nationale und internationale Regeln und Prozeduren einhalten. Konflikte lassen sich dabei nicht immer vermeiden. Das Arbeitsamt steht ihnen deshalb als Informations-, Beratungs- und Schlichtungsstelle zur Seite.
Welche Aufgaben haben Arbeitgeber und Arbeitsamt?
Ein Arbeitgeber, der eine Kollektiventlassung ankündigt, muss in der Regel, abgesehen von wenigen Ausnahmen, eine sogenannte Beschäftigungszelle einrichten.
Die Funktionen einer Beschäftigungszelle sind:
- Die Überwachung der Umsetzung der vereinbarten Begleitmaßnahmen im Rahmen der Umstrukturierung
- Die Unterstützung betroffener Arbeitnehmer, so schnell wie möglich wieder einen neuen Arbeitsplatz zu finden.
Eine wichtige Maßnahme ist das Outplacement, das vom Unternehmen finanziert wird. Outplacement umfasst verschiedene Dienstleistungen, die entlassene Arbeitnehmer bei der Suche nach einer neuen Stelle oder bei der Gründung eines eigenen Unternehmens unterstützen. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft übernehmen private Outplacementagenturen diese Dienstleistungen.
Zusätzlich übernimmt die Beschäftigungszelle für die eingetragenen Personen zahlreiche Verwaltungsaufgaben.
Die Leitung und Koordination übernimmt der öffentliche Beschäftigungsdient der Region oder der Gemeinschaft, in der das Unternehmen seinen Sozialsitz hat:
- ACTIRIS in Brüssel
- le FOREM in der Wallonie
- VDAB in Flandern
- Das Arbeitsamt in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Hat ein Unternehmen seinen Sozialsitz in einer anderen Region und Arbeitnehmer aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind betroffen, arbeitet das Arbeitsamt eng mit den anderen Diensten zusammen. Diese Kooperation ist bis ins Detail geregelt.
Welche konkrete Hilfe bietet das Arbeitsamt?
Das Arbeitsamt unterstützt Betroffene unter anderem mit:
- Beratung und Informationen zu notwendigen Formalitäten
- Informationen über offene Stellen
- Hilfe bei der beruflichen Standortbestimmung und bei der Stellensuche
- Information zu Weiterbildungsangeboten
Eine Webseite für Unternehmen in Umstrukturierung beinhaltet detaillierte Informationen zu den Themen Kollektiventlassungen, Beschäftigungszellen, Kurzarbeit, Outplacement, Vorruhestand, und Arbeitnehmerschutz. Über die Links gelangen Sie zur Seite.