Ein passgenauer Arbeitsplatz
Beschäftigung von Personen mit Beeinträchtigung
Die Inklusionsberatung des Arbeitsamtes unterstützt Arbeitgeber in der Beschäftigung von Menschen mit Beeinträchtigung. Die Mitarbeitenden beraten Sie und erklären Ihnen, wie Sie Tätigkeit und Arbeitsplatz an die individuellen Möglichkeiten der Beschäftigten anpassen können. Außerdem können Sie beim Arbeitsamt finanzielle Hilfen für mögliche Produktivitätseinbußen erhalten.
Gemeinsam mit der Inklusionsberatung planen Sie die mögliche Beschäftigung. Anschließend erhalten Sie durch die Inklusionsberatung eine Arbeitsplatzassistenz:
- Sie arbeitet gemeinsam mit der neuen Arbeitskraft im Betrieb,
- unterstützt Ihr Team bei Fragen zum Umgang mit Beeinträchtigungen,
- baut mögliche Hürden ab und
- sensibilisiert die Mitarbeitenden vor Ort.
Diese Begleitung ermöglicht es Ihnen, einen passgenauen Arbeitsplatz schaffen zu können. Dieser entlastet Ihr bestehendes Team und ermöglicht dem neuen Teammitglied eine erfolgreiche Integration.
Auch wenn ein Mitglied Ihres Personals aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls Anpassungen braucht, um seine bisherige Arbeit wieder aufnehmen zu können, unterstützt Sie das Arbeitsamt bei der Wiedereingliederung.
Schritt 1: Arbeitsplatz definieren
In einem persönlichen Gespräch analysieren die Mitarbeitenden Ihres Betriebs gemeinsam mit der Inklusionsberatung, welche Tätigkeiten für einen passgenauen Arbeitsplatz passen können. Häufig handelt es sich um wiederkehrende Aufgaben, die zwar notwendig, aber zeitaufwendig sind. Ein passgenauer Arbeitsplatz kann Tätigkeiten verschiedener Mitarbeitenden bündeln und so eine individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Arbeitsstelle bilden.
Schritt 2: Die passende Arbeitskraft finden
Anhand des erstellten Aufgabenprofils sucht das Arbeitsamt eine passende Person unter den von ihm begleiteten Menschen aus. Nach einem ersten Kennenlernen startet die neue Arbeitskraft mit einem Praktikum in Ihrem Betrieb. Während des Praktikums unterstützt die Inklusionsberatung bei der Einarbeitung und steht jederzeit beratend zur Seite.
Schritt 3: ausbilden oder einstellen
Am Ende des Praktikums erfolgt eine gemeinsame Evaluation. Je nach Ergebnis können Sie die Arbeitskraft anschließend weiter ausbilden oder fest einstellen. Bei einer Ausbildung handelt es sich in der Regel um die sogenannte „Ausbildung im Betrieb“, die maximal drei Jahre dauern darf und auf einen Arbeitsvertrag vorbereiten muss. Möchten Sie Ihre neue Arbeitskraft lieber einstellen, zögern Sie nicht, die Inklusionsberatung des Arbeitsamtes bezüglich möglicher Beschäftigungsförderungen zu kontaktieren.