Hebamme

Berufsbeschreibung

Hebammen sind die Bezugspersonen für Eltern und zukünftige Eltern während der Zeit vor der Empfängnis, während der Schwangerschaft der Geburt und der Zeit nach der Geburt.

Während einer normalen Schwangerschaft begleiten Hebammen die  werdende Mutter, um sie zu beraten, ihren Gesundheitszustand zu beurteilen, den Verlauf der Schwangerschaft zu überwachen, aber auch die notwendige Pflege zu gewährleisten und sie auf die Geburt vorzubereiten. Hebammen führen verschiedene Untersuchungen, wie u.a. die Blutdruckkontrolle, die Urinanalyse, die Herz-Kreislauf-Überwachung oder die Untersuchung auf Hochrisikoschwangerschaften durch. Sie führen auch eine geburtshilfliche Aufzeichnung für jeden betreuten Patienten.

Wenn es dem Kind gut geht, unterstützen die Hebammen den Patienten während der Geburtsphase und bringen das Kind entweder allein oder falls pathologische Anzeichen beobachtet werden, mit dem Arzt zur Welt. Im Notfall ist die Hebamme in der Lage, die notwendigen Maßnahmen durchzuführen, während sie auf spezialisierte medizinische Hilfe wartet.

In der Zeit nach der Geburt betreuen Hebammen sowohl das Neugeborene als auch die Mutter durch u.a. Erstversorgung, postpartale Überwachung oder postnatale Untersuchungen. Die Unterstützung der Hebamme kann bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Babys reichen. Die Hebamme berät die Eltern auch in den Bereichen Stillen, Hygiene, Gesundheitserziehung und Ernährung.

Während Hebammen während einer normalen Schwangerschaft oder bei der Verschreibung bestimmter Medikamente eine gewisse Autonomie haben, unterliegen sie unter anderen Umständen auch der Verantwortung des Arztes. Dies ist der Fall bei der Behandlung von Fruchtbarkeitsproblemen, bei Hochrisikoschwangerschaften und -geburten sowie in Situationen, in denen das Leben des Neugeborenen und/oder der Mutter gefährdet ist. Auf ärztliche Verordnung können Hebammen die Medikamentendosen auch vorbereiten und über einen vom Anästhesisten gelegten Epiduralkatheter verabreichen.

Kompetenzen & Handlungsfelder

  • Überwachung der Entwicklung des Fötus
  • Kontroll- und Vorsorgeuntersuchungen durchführen
  • Verschreibung von Tests und Medikamenten, die nicht von einem Arzt verschrieben werden
  • Unterstützung des Arztes bei Geburten, die pathologische Anzeichen vorweisen
  • Durchführung der klinischen Untersuchung des Neugeborenen bei der Geburt
  • Betreuung und Unterstützung von Mutter und Kind in der Zeit nach der Geburt
  • Sicherstellung der medizinisch-psychosozialen Unterstützung der Eltern
  • Information der Eltern über die Bedürfnisse des Neugeborenen sowie über u.a. Erziehung, Mutterschaft oder Verhütung
  • In Kontakt mit anderen Fachkräften des Gesundheitswesen stehen, die die Mutter und ihr Kind ebenfalls betreuen
  • Information über die Entwicklung des Berufsstandes und an Weiterbildungen teilnehmen
  • Einhaltung von Sicherheits- und Hygienevorschriften und Ethikrichtlinien
     

Soziale Kompetenzen

  • Empathie und Fürsorge
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Ruhe und Geduld
  • Feingefühl und Präzision
  • Beobachtungsgabe
  • Anpassungsfähigkeit
  • Die Initiative ergreifen können
  • Stressbeständigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Die Psychosoziale oder kulturelle Situation der Familie respektieren
  • Teamfähigkeit
  • Diskretion

Beruflicher Rahmen

Hebammen können als Angestellte und/oder Selbständige arbeiten. Krankenhaushebammen arbeiten in der Regel auf Entbindungsstationen, Geburtsstationen, Hochrisikoschwangerschaftsdiensten, neonatalen, gynäkologischen und pädiatrischen Diensten sowie in prä- und postnatalen Beratungen. Als Selbständige arbeiten sie u.a. zu Hause oder in Geburtshäusern. Sie können auch in den Bereichen der Familienplanung, des Mutter- und Kinderschutzes, der assistierten Fortpflanzung oder der Geburtsvorbereitung arbeiten. Hebammen arbeiten immer interdisziplinär mit anderen Fachleuten zusammen. Ihre Zeitpläne sind oft unregelmäßig, und können auch am Wochenende oder nachts arbeiten.

Zugangsvoraussetzungen

Die Berufsbezeichnung Hebamme ist geschützt. Die Bedingungen für den Zugang zum Beruf und zu den Dienstleistungen, die erbracht werden können, sind durch den Königlichen Erlass vom 1. Februar 1991 über die Ausübung des Berufs der Hebamme, ergänzt durch den Königlichen Erlass vom 8. Juni 2007, festgelegt. Seit dem Gesetz vom 13. Dezember 2006 über verschiedene Gesundheitsvorschriften gilt der Inhaber der Berufsbezeichnung Hebamme als Ausübender eines autonomen Gesundheitsberufs im Bereich der Fachrichtung Medizin.

Für die Ausübung des Berufes ist eine Akkreditierung erforderlich, die automatisch nach dem Abschluss erworben wird, sowie ein vom FÖD Volksgesundheit ausgestelltes Visum. Hebammen, die Medikamente verschreiben wollen, müssen eine besondere Genehmigung beim FÖD Volksgesundheit beantragen und eine Registrierungsnummer beim INAMI haben.

Andere Beschreibungen und Ausbildungswege

In der Wallonie / Bruxelles:

In Deutschland:

 


Übersetzung der Berufsbeschreibung des SIEP (Service d'Information sur les Etudes et les Professions)